Für rund 3600 Schülerinnen und Schüler in Unterfranken beginnen an diesem Mittwoch die Abiturprüfungen – wegen der Corona-Pandemie unter besonderen Bedingungen. Neben dem Schutz der "Gesundheit aller Beteiligten" habe es für das Kultusministerium "sehr hohe Priorität", den Abiturienten "faire und vergleichbare Rahmenbedingungen zu ermöglichen", betonte ein Sprecher gegenüber der Redaktion. Doch wie? Ein Überblick über die wichtigsten Regeln:
- Abstand: Dass Prüflinge nicht eng beieinander sitzen, ist nicht neu - das kennt man aus Vor-Corona-Zeiten. Schließlich sollen die Schüler nicht voneinander abschauen können. Bei den Abiturprüfungen ist nun ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Maske: Anders sieht es mit der Maskenpflicht aus. So müssen die Schüler während der kompletten Prüfung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – also keine FFP2-Maske, aber zum Beispiel eine sogenannte Alltagsmaske aus Stoff. Für Lehrkräfte ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben. Unangenehm könnte das vor allem für Brillenträger werden. Eine schriftliche Abiturprüfung dauert in der Regel mehrere Stunden.
- Pausen: Ist das mehrstündige Tragen einer Maske während einer Prüfung aus Sicht des Kultusministeriums zumutbar? Auf diese Frage verweist der Sprecher auf "individuelle Trink- oder Essenspausen", die "auch im Prüfungsraum" möglich seien. Dafür könne "das Aufsicht führende Personal" Ausnahmen von der Maskenpflicht genehmigen.
- Prüfungszeit: In diesem Jahr bekommen die Abiturienten etwas mehr Zeit für ihre Prüfungen - "um das Prüfungsgeschehen vor dem Hintergrund der Hygiene-Maßnahmen zu entzerren", heißt es aus dem Ministerium. Deshalb werde ab einer Prüfungszeit von drei Stunden die mögliche Bearbeitungszeit um 30 Minuten verlängert.
- Corona-Tests: Geht es nach dem Kultusministerium, gibt es den ersten Test schon vor der eigentlichen Prüfung: "Wir wollen, dass sich alle Schülerinnen und Schüler vor den Abiturprüfungen auf das Coronavirus testen lassen", so der Sprecher. Verpflichtend ist ein Corona-Test für die Abiturienten allerdings nicht: Wer keinen Test machen möchte, ist nicht von der Prüfung ausgeschlossen, wird dann aber in einem gesonderten Raum seine Klausur schreiben.
- Positiv getestete: Was ist mit Schülern, wenn sie kurz vor Prüfungsbeginn positiv auf das Virus getestet werden? "Ihnen ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung nicht möglich, auch nicht in gesonderten Prüfungsräumen", teilt der Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit. Sie müssen in diesem Fall quasi nachsitzen: "Diese Schülerinnen und Schüler können ihre Prüfungen, wie auch sonst im Falle einer Erkrankung üblich, an den gleichwertigen Ersatzterminen ablegen."
- Schüler in Quarantäne: Schüler, für die aktuell Quarantäne angeordnet ist, weil sie Kontaktperson eines Infizierten waren, dürfen für die Teilnahme an Abschlussprüfungen die Isolation unterbrechen. Das hier zuständige Gesundheitsministerium sieht eine Ausnahmeregelung vor. Allerdings ist ein negativer Corona-Test Voraussetzung und es muss dann ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Für Abiturienten, die ihre Quarantäne unterbrechen, sollte "nach Möglichkeit ein gesonderter Prüfungsraum zur Verfügung stehen", heißt es aus dem Kultusministerium.
Die Regeln fürs Abitur können übrigens auch Auswirkungen auf die anderen Schüler haben. Denn damit es in den Gymnasien, an denen aktuell Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet, nicht zu eng wird, kann "an Tagen der schriftlichen Prüfungen" auf Distanzunterricht ausgewichen werden. Das soll "mehr Spielraum bei der Raumplanung" für die Prüfungen eröffnen, so der Sprecher des Kultusministeriums.