Bernd Rützel findet deutliche Worte: Die Fleischbranche habe "immer wieder elegant Wege gefunden, sich davonzustehlen", sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete aus Gemünden (Lkr. Main-Spessart). "Durch Sub-Sub-Sub-Unternehmer war plötzlich niemand mehr verantwortlich. Damit ist jetzt Schluss." Ab 1. Januar weht in Schlachthöfen ein anderer Wind: Dann tritt ein Gesetz in Kraft, das unter anderem Werkverträge in der Branche verbietet. Doch was bedeutet das für die Verbraucher?
Zahlreiche Verbote treten 2021 in Kraft
Auslöser für die Gesetzesinitiative waren die Missstände in dem nordrhein-westfälischen Fleischkonzern Tönnies, die im Sommer Schlagzeilen machten: Hunderte Mitarbeiter waren positiv auf das Coronavirus getestet worden. Davor und danach waren weitere Infektionen in anderen Schlachtbetrieben bekannt geworden, die auf zweifelhafte Arbeitsbedingungen zurückgeführt wurden. Der Gesetzgeber reagierte nun schnell.
So dürfen ab 2021 keine Subunternehmen mehr in Schlachtereien tätig sein, die über weitere Subunternehmer schlecht bezahlte Arbeitskräfte aus Osteuropa zu oft miserablen Arbeits- und Wohnbedingungen anheuern. Damit die Fleischbranche nicht stattdessen auf Leiharbeit ausweicht, wird diese ab dem 1. April ebenfalls verboten. Für Engpässe bei hoher Auftragslage gilt eine auf drei Jahre befristete Ausnahme: Dann dürfen Leiharbeiter einspringen, allerdings nur bei der Verarbeitung von Fleisch, nicht beim Schlachten und Zerlegen – und nur auf Grundlage eines Tarifvertrags.
"Wir wollten mit dem Gesetz nicht den kleinen Metzger um die Ecke treffen", betont Rützel, der für die SPD als Berichterstatter bei den Verhandlungen agierte. Deswegen habe man einen Unterschied zwischen großen Fleisch- und kleinen Handwerksbetrieben mit bis zu 49 Mitarbeitern gemacht, für die das Gesetz nicht gelte.
"Ein nicht kleiner Teil des Personals ist um viele Stunden Arbeit betrogen worden", so Rützel. Daher müssen Arbeitszeiten nun "manipulationssicher digital erfasst werden". Außerdem schreibt das Gesetz Schutzstandards für die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften vor. "Viele Arbeiter – meist sind das ja Menschen aus Osteuropa – werden zusammengepfercht in Unterkünften untergebracht und müssen dafür auch noch hohe Mieten bezahlen", ärgert sich Rützel und ergänzt: "Das betrifft aber nicht nur die Fleischbranche, sondern ist auch bei Erntehelfern in der Landwirtschaft ein Thema."
Ermittlungen gegen Schlachtbetriebe in der Region laufen noch
Damit das Gesetz kein zahnloser Tiger wird, werden die Kontrollen in der Branche massiv ausgebaut, kündigt Rützel weiter an. "Sowohl im Bereich des Zoll sowie bei den Kontrollen der Gewerbeaufsichtsämter, die ja Länderangelegenheit sind, wird die Kontrolldichte in den nächsten Jahren verfünffacht." Und Bußgelder werden erhöht. Bei Verstößen – etwa gegen die Höchstarbeitszeit – drohen Strafen von bis zu 30 000 Euro.
Die Probleme, die das Gesetz bekämpfen soll, erinnern indes nicht nur an Tönnies, sondern auch an einen Fall aus der Region, der in diesem Jahr bekannt wurde. Wie Recherchen der Redaktion im September ergaben, führt die Staatsanwaltschaft Augsburg Ermittlungen gegen die Verantwortlichen eines Schlachtbetriebs in Aub (Lkr. Würzburg) sowie eines Großschlächterei- und Zerlegebetriebs in Grünsfeld (Main-Tauber-Kreis).
Auch hier führte die Spur nach Osteuropa, genauer gesagt in die Slowakei. Der Verdacht der Ermittler: Über Scheinfirmen wurden Arbeiter von dort auf illegale Weise nach Deutschland entsandt. Den Verantwortlichen der mainfränkischen Unternehmen wird vorgeworfen, das System gekannt sowie den osteuropäischen Beschäftigten Arbeitsentgelte vorenthalten und Gelder veruntreut zu haben. Bereits Anfang 2019 wurden Geschäftsräume in Aub durchsucht. Wie eine aktuelle Anfrage der Redaktion bei der Staatsanwaltschaft ergab, dauern die Ermittlungen an. Mit einem Abschluss sei "frühestens in der ersten Jahreshälfte 2021" zu rechnen.
Was die Verbraucherzentrale über den Fleischpreis sagt
Doch welche Konsequenzen hat die neue Gesetzeslage für Verbraucher? Schließlich liegt es nahe, dass die neuen Regelungen die Personalkosten in der Fleischproduktion nach oben treiben. Wird Fleisch also teurer? Bei der Verbraucherzentrale Bayern erwartet man zumindest keine großen Preissprünge und spricht von "Cent-Beträgen".
Natürlich könnte die Industrie das neue Gesetz "als Argument nutzen, um Preise anzuheben", so eine Sprecherin. Allerdings unterliege der Fleischpreis globalen Gegebenheiten, gerade weil China ein Großabnehmer von deutschem Schweinefleisch sei. Für den deutschen Verbraucher dürfte eine Preissteigerung daher "kaum spürbar" sein. "Und Fleisch ist ja ohnehin relativ günstig", sagt die Sprecherin der Verbraucherzentrale.