
Im Juli dieses Jahres hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan "Am Sand West" in Rottendorf für unwirksam erklärt und dabei insbesondere den unzureichenden Abstand zu Hecken- und alten Streuobstbeständen innerhalb des Baugebiets kritisiert. In einer Mitteilung fordert nun der Bund Naturschutz die Einstellung aller Eingriffe in die Lebensräume geschützter Arten im Plangebiet. Anlass ist eine "Intensivmahd", die – so die Naturschützer –, noch nach dem Gerichtsurteil stattgefunden haben soll.
Die Mahd habe dazu geführt, dass die streng geschützte Zauneidechse ihre Deckung vor Beutegreifern verloren hat, erklärt Steffen Jodl, Geschäftsführer der Kreisgruppe Würzburg beim Bund Naturschutz (BN). Auch sei zum Teil tief in die Hecken eingegriffen worden. Daher sei nicht auszuschließen, dass Zauneidechsen zu Schaden gekommen sind. Jodl sieht hierin einen möglichen Verstoß gegen das gesetzliche "Vermeidungsgebot von Eingriffen zum Schutz von Natur und Umwelt".

Statt vier gibt es im Plangebiet mindestens 200 Zauneidechsen
Die Bedeutung der Zauneidechsen für das Baugebiet wurde offensichtlich unterschätzt. Bei der Kartierung für den Bebauungsplan kam das damit beauftragte Fachbüro nur auf vier Exemplare. Bei der Umsiedlung der Tiere ist jedoch laut Jodl rasch klar geworden, dass im Plangebiet ein bedeutendes Vorkommen der Zauneidechse mit mindestens 200 Exemplaren existiert. Die Eidechsen und die Hecken als nachgewiesener Lebensraum spielen bei der Begründung des Urteils durch den Verwaltungsgerichtshof eine zentrale Rolle.
Für den Bund Naturschutz reiht sich die sommerliche Mahd in eine Reihe von Verstößen gegen arten- und naturschutzrechtliche Vorgaben. Die gemeindliche Planungen hätten von Beginn an "handwerkliche Fehler im großen Stil" aufgewiesen. Die im Bebauungsplan vorgesehenen und umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen seien unzureichend, zum Teil falsch, zu klein oder am falschen Standort ausgeführt worden. Eine Umweltbaubegleitung – wie in den Festsetzungen des Bebauungsplans vorgesehen –, habe gar nicht stattgefunden.
Der Bund Naturschutz hält daher eine erneute, fachlich saubere Überprüfung des Artenschutzes für erforderlich. Auch der Feldhamster könnte in diesem Zusammenhang nochmals Thema werden. Im Umfeld des Baugebietes seien wieder Bauten nachweisbar. Selbst eine zwischenzeitliche Wiederbesiedelung des Baugebiets durch den Hamster sei denkbar. Trotz Hinweisen des BN von 2014 sei eine Kartierung der Feldhamstervorkommen zunächst unterblieben. Erst ein fotografischer Beleg habe dazu geführt, dass diese durchgeführt wurde.
Wichtig ist Jodl eines: Nicht der Feldhamster oder die Zauneidechse sind verantwortlich für mögliche weitere Verzögerungen auf dem Weg zur Erschließung des Baugebiets: "Das Problem hat man sich selber geschaffen. Der fehlerhafte Umgang mit dem Artenschutz fällt der Gemeinde jetzt auf die Füße."
Bürgermeister widerspricht Vorwurf des BN
Rottendorfs Bürgermeister Roland Schmitt versichert auf Nachfrage, dass die Gemeinde den Artenschutz ernst nimmt: "Wir sind nicht untätig, wir tun was für den Artenschutz." Die für die Neubearbeitung des Bebauungsplans vorgeschriebenen Untersuchungen und Kartierungen würden derzeit durchgeführt. Die Gemeinde hat das Fachbüro gewechselt und das Würzburger Büro Fabion, das in der Region häufig Kartierungen durchführt, beauftragt.
Eine Umweltbaubegleitung hat laut Bürgermeister stattgefunden. Hier widerspricht er dem Vorwurf der Naturschützer. Die Gemeinde stehe darüber hinaus bei allen Maßnahmen wie auch der Mahd im engen Austausch mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt sowie der oberen Naturschutzbehörde der Regierung. Sollten Erweiterungen der Ausgleichsmaßnahmen nötig werden, würden diese selbstverständlich vorgenommen, stellt Schmitt fest.