Das Baugebiet Am Sand-West mit über 1000 Einwohnern in seinem Endausbau ist trotz einer Fläche von 22 Hektar nicht als übergroß zu betrachten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil zu einem Normenkontrollverfahren kürzlich entschieden. Der Bebauungsplan ist dennoch unwirksam. Das oberste bayerische Verwaltungsgericht begründet dies mit zwei Fehlern im Umgang mit einem in das Baugebiet integrierten Biotop. Bürgermeister Roland Schmitt ist dennoch erleichtert, wie er auf Nachfrage mitteilt. "Wir sehen uns bestätigt, dass die Größe des Baugebiets erforderlich ist und beginnen schon bald damit, die Mängel zu überarbeiten", stellt er fest.
Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Für diese hat das Gericht bis zu einem halben Jahr Zeit. In der Verhandlung wurde jedoch deutlich, dass das Gericht die Größe des Baugebiets für erforderlich hält. Rottendorf hat derzeit zwar nur etwa 5700 Einwohner und das Baugebiet vergrößert die bebaute Ortsfläche erheblich. Bezogen auf den rasch wachsenden Ballungsraum Würzburg hat das Gericht keine Bedenken. Dem kommt die von der Gemeinde im Bebauungsplan vorgenommene Binnenstrukturierung entgegen. Neben freistehenden Einzelhäusern sieht er auch Reihenhäuser und sogar Geschosswohnungsbau vor. "Wir haben für alle Bedürfnisse etwas dabei", fasst der Bürgermeister zusammen.
Die Unwirksamkeit des Bebauungsplans begründet das Gericht mit zwei Fehlern im Umgang mit dem Biotop im Baugebiet. Dabei handelt es sich um alte Streuobst-Bestände. Zum einen muss ein Fußweg gestrichen werden, der das Biotop zerschneiden würde. Zum anderen ist dem Gericht der Abstand der im südlichen Teil geplanten Wohnblöcke zu gering. Die Gemeinde hat, so der Bürgermeister, ohnehin bereits eine Streichung des Fußwegs vorgesehen. Auch soll der Abstand um drei Meter zugunsten des Biotops erweitert werden. Diese Planungen gab es ohnehin schon. Im Bebauungsplan sei sie jedoch noch nicht enthalten gewesen.
Die Gemeinde muss nun den Bebauungsplan in einem sogenannten "ergänzenden Verfahren" überarbeiten. Es ist eine erneute öffentliche Auslegung, eine Abwägung eventueller Einwendungen und ein erneuter Satzungsbeschluss im Gemeinderat nötig. Sind alle Punkte abgearbeitet, kann der Bebauungsplan rückwirkend wieder in Kraft treten. Von dem Ergebnis der Ausschreibungen ist abhängig, wann gebaut werden kann. Der Bürgermeister kann sich vorstellen, dass ein Beginn der Erschließung im Frühsommer realistisch ist.