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Schweinfurt
Zigarettenautomaten-Prozess: Staatsanwältin bietet Angeklagten einen Deal an
Ein halbes Jahr nach dem Prozessauftakt will die Staatsanwältin in dem Indizienprozess um mehrere Automatenaufbrüche die Angeklagten mit milderen Anträgen zu einem Geständnis bewegen.
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Foto: Roland Pleier | Symbolbild
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:02 Uhr

Ein Gewaltakt – eingeübt und immer derselbe: Zwischen Mitternacht und 7 Uhr fahren drei Männer mit einem PS-starken Auto an eine Hauswand heran, an der ein Zigarettenautomat hängt. Mit Brecheisen hebeln sie den drei Zentner schweren Metallbehälter aus der Befestigung, werfen ihn in den Kofferraum und geben Gas. Auf einem nahen Acker oder am Waldrand flexen sie den Automaten an der Rückwand auf, schnappen sich Geld und Zigaretten und fahren mit der Beute auf und davon.

Auf diese Weise sollen drei Männer im Alter von 30, 32 und 35 Jahren zwischen Juli und Dezember 2020 im nördlichen Unterfranken und in Hessen bis zu zwei Dutzend Zigarettenautomaten von den Wänden gerissen und zerstört haben, um ihren Inhalt zu stehlen. Dem Ältesten legte die Staatsanwältin zu Prozessbeginn Ende September letzten Jahres 24 solcher Diebstähle zur Last, dem 32-jährigen Angeklagten 16, dem Jüngsten 15. Die Anklage lautet auf schweren Bandendiebstahl.

Die Angeklagten schweigen

Alle Angeklagten schweigen bisher, schon 15 Verhandlungstage lang. Nur der Älteste hatte durch seinen Verteidiger zum Prozessauftakt seine Beteiligung am letzten dokumentierten Raubzug, durchgeführt am 21. November 2020, einräumen lassen. Leugnen wäre wohl auch albern gewesen, denn er wurde zusammen mit einem Kumpanen geschnappt, als sie nachts in den nahe beieinander liegenden Ortschaften Gauaschach, Hundsbach und Obersfeld (Landkreis Bad Kissingen) insgesamt drei Zigarettenautomaten entwendet hatten.

Allein für diesen letzten Automatendiebstahl summiert die Anklageschrift den Beuteschaden auf weit über 3000 Euro, den Schaden an den total zerstörten Automaten aber auf 11 700 Euro. Bei den 24 Taten, an denen der 35-Jährige als eifrigster Automatenknacker beteiligt gewesen sein soll, summiert sich der Diebstahlschaden (Geld und Zigaretten) laut Tabelle der Staatsanwältin auf 30 000 Euro, der Sachschaden auf 56 000 Euro. Ein vierter Beteiligter, 19 Jahre jung, der als Ersatzmann nur bei der letzten Tat aushalf, wurde bereits nach Jugendstrafrecht zu einem Mix aus Arbeit und Therapie (Programm "Schwitzen statt Sitzen") verurteilt.

Milderer Antrag bei Geständnis

Anhand von DNA-, Fuß- und Fingerspuren sowie der Art und Weise der Automatenknackerei ordneten wohl Ermittler und Staatsanwaltschaft den drei Angeklagten die Fälle zu, die ihnen vorgeworfen werden. Die kaum beweisbaren Tatvorwürfe hat das Gericht nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt: bezüglich des 35-Jährigen acht Fälle von Automatenklau und bei den beiden Jüngeren jeweils drei Fälle. Diese fielen angesichts der ansonsten zu erwartenden Strafe nicht erheblich ins Gewicht, so die Vorsitzende.

Die Staatsanwältin verriet schon mal, wie sie sich ihren Strafantrag in diesem "Indizienprozess" in etwa vorstellt, wenn die Angeklagten weiter schweigen: um die sieben Jahre für den 35-Jährigen und etwas im Bereich von sechs Jahren für die beiden Jüngeren. "Und mit Geständnis?", wollte ein Verteidiger wissen. Jeweils ein Jahr weniger, so die Staatsanwältin.

Bis zum 21. März kann nun darüber nachgedacht werden. An diesem 16. Verhandlungstag soll endlich plädiert und vielleicht sogar schon ein Urteil gesprochen werden.

 
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