Allein bei den 24 Taten, an denen der eifrigste Automatenknacker beteiligt gewesen sein soll, summiert sich der Diebstahlschaden (Geld und Zigaretten) auf 30 000 Euro, der Sachschaden an den Automaten auf 56 000 Euro. Dabei sollen die Täter laut der Staatsanwältin arbeitsteilig vorgegangen sein. Mindestens drei von ihnen seien mit einem Fahrzeug an einen Zigarettenautomaten herangefahren, hätten diesen mit einem Geißfuß von der Wand gehebelt und in ein nahes Waldstück oder auf ein Feld gefahren.
Dort sei der Automat ausgeladen worden und der Fahrer weggefahren, während zwei aus der Bande die Behälter an der Rückseite per Trennschleifer "an drei Seiten aufflexten, die Rückwand aufbogen und daraus Zigarettenpackungen sowie Bargeld entnahmen". Anschließend holte sie der Fahrer wieder ab und die Beute wurde aufgeteilt, heißt es in der sechsseitigen Anklageschrift. Laut den Schadenstabellen der Staatsanwältin brachten es die Angeklagten auf bis zu vier Automatendiebstähle in einer einzigen Nacht. Zurück blieben die Automaten als Totalschaden.
Für die Anklage ist das in jedem einzelnen Fall schwerer gewerbsmäßiger Bandendiebstahl, für den sich die drei gefassten mutmaßlichen Haupttäter im Alter von 30, 32 und 34 Jahren nun vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt zu verantworten haben. Dem Ältesten werden 24 Taten zur Last gelegt, dem 32-Jährigen 16 Diebestouren und dem 30-Jährigen 15 Beteiligungen. Aus Platzgründen findet der Prozess in der Schweinfurter Stadthalle statt.
Schweigen zum Prozessauftakt
Ein vierter Beteiligter, 19 Jahre jung, der als Ersatz nur bei der letzten Tat aushalf, ist bereits nach halbjähriger Untersuchungshaft in einem abgetrennten Verfahren nach Jugendstrafrecht zu einem Mix aus Arbeit und Therapie (Programm "Schwitzen statt Sitzen") verurteilt worden. Er wurde in einem Drohbrief gewarnt, es sei besser für ihn, zu möglichen anderen Bandenmitgliedern nichts zu sagen. Daran hielt er sich.
Was sagen die drei Angeklagten zu den Vorwürfen? Zwei gar nichts, wie ihre Verteidiger wissen lassen. Einer lässt über seinen Anwalt zunächst nur sein Mitwirken an den drei Diebstählen der letzten Tatnacht am 21. November einräumen, bei denen zwei der Angeklagten offenbar geschnappt wurden. Tags drauf wanderten sie jedenfalls in Untersuchungshaft, aus der sie nun zum Prozess vorgeführt werden.
Kein Deal im Hinterzimmer
Der Wahlverteidiger des 32-Jährigen hätte gerne "ein Rechtsgespräch", einen Deal also: Geständnis gegen geringeres Strafmaß. Die Kammervorsitzende erklärt ihm, dass bei ihr alles in öffentlicher Sitzung besprochen werde, was den Anwalt wundert. Sein Mandant will dann seine Pflichtverteidigerin loswerden, wofür das Gericht aber keine Grundlage sieht. Der Wahlverteidiger, der die Pflichtverteidigerin entbunden und nunmehr sich an ihrer Statt bestellt wissen will, stellt nun einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende. Die nimmt es zur Kenntnis, will darüber später entscheiden – und fährt mit der Beweisaufnahme fort.
Ein Augenzeuge aus Mönchstockheim und zwei aus Oberaurach berichten, wie sie nachts, am 28. September letzten Jahres, drei Männer sahen, die jeweils einen Zigarettenautomaten von der Wand hebelten, in einen schwarzen Audi A6 Kombi warfen und davon düsten. Der Zeuge aus Oberaurach sagt, er habe sich dem Auto noch in den Weg zu stellen versucht, die Täter seien mit dem Wagen ohne Kennzeichen dran aber um ihn herum gekurvt und weggefahren. "Sie haben in ausländischer Sprache gesprochen." Die drei Angeklagten sind türkischstämmig. Identifizieren können die Zeugen die Automatendiebe jedoch nicht.
Für das Verfahren sind acht weitere Verhandlungstage terminiert.