Die Vorbereitungen für den Wahltag am 8. Oktober laufen in ganz Bayern auf Hochtouren, natürlich auch bei der Stadtverwaltung in Schweinfurt, wo sich Wahlleiter Michael Balling sowie Ordnungsreferent Jan von Lackum maßgeblich kümmern. In diesem Jahr kommt auch eine wichtige Änderung hinzu: Es gibt einige neue Wahllokale. Was bedeutet das für die Schweinfurterinnen und Schweinfurter?
Warum gibt es neue Wahllokale im Stadtgebiet von Schweinfurt?
Es gibt zwei Gründe für die Neueinteilung: Zum einen ist die Stadt Schweinfurt durch die neuen Wohngebiete Bellevue und Kessler Field gewachsen. Die amerikanische Armee hat bekanntlich 2014 ihre Liegenschaften mit insgesamt rund 80 Hektar Fläche verlassen. Seither entsteht in einem Großteil der früher militärisch genutzten Fläche neues Wohnen für Bürgerinnen und Bürger aus der Region – und die brauchen neue Wahllokale.
Dazu kommt, dass manche Wahllokale früher relativ wenige Wählerinnen und Wähler hatten, andere dafür wieder relativ viele. Vor allem die Briefwahl-Bezirke umfassten eine deutlich größere Menge. Nun gibt es zwar nur noch 36 statt 42 Urnenwahlbezirke, aber 17 statt zwölf Briefwahlbezirke.
Schon immer war es so, dass Straßenzüge und teilweise auch Straßenhälften bestimmten Wahllokalen zugeordnet werden, das ist in ganz Bayern üblich. In der Innenstadt, am Hochfeld oder am Deutschhof wurden auch manche Straßen neu zugeordnet. Verschiedene Wahllokale werden auch nicht mehr genutzt, unter anderem die Körnerschule, die Friedenschule oder die Berufsschule II. Um Ressourcen zu sparen, verteilte die Stadtverwaltung die Wahllokale auf weniger Liegenschaften, die alle barrierefrei sind. Die exakte Einteilung findet sich unter www.schweinfurt.de
Damit es keine Verwirrung gibt, sind an den ehemaligen Wahllokalen am Wahltag auch Hinweisschilder angebracht, die auf die neue Lokalität verweisen. Für die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Änderung.
Wie finde ich heraus, wo ich am 8. Oktober wählen gehen kann?
Wahlleiter Michael Balling betont: "Schauen Sie genau auf die Wahlbenachrichtigung." Diese wurde Anfang des Monats an alle Wahlberechtigten verschickt. Dort steht genau, wo das nächste Wahllokal ist. Der Wahlraum ist auf den Benachrichtigungen auch farblich hinterlegt.
Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten (also seit 8. Juli) in Bayern wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Was ist, wenn man die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal vergisst?
Man kann trotzdem wählen: Es genügt, wenn man sich über einen Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal legitimieren kann. Vor Ort wird geprüft, ob man im Wählerverzeichnis steht.
Was ist bei der Briefwahl zu beachten?
Da es in Schweinfurt am 8. Oktober zusätzlich einen Bürgerentscheid gibt, muss man für die Briefwahl zwei Mal Briefwahlunterlagen anfordern: Zum einen für die Landtags- und Bezirkstagswahl, zum anderen für den Bürgerentscheid.
Grundsätzlich hat die Stadt nun auch die Möglichkeit, die Briefwahlbezirke den entsprechenden Urnenwahlbezirken zuzuordnen. Erwartet wird wieder ein sehr hohes Briefwahlaufkommen, in etwa die Hälfte aller abgegebenen Stimmen. Bei einer Wahlbeteiligung von rund 60 Prozent bei etwas mehr als 40.000 Wahlberechtigten wären das gut 12.000 Stimmzettel nur für die Briefwahlbezirke.
Interessant an der Zuordnung der Briefwahlbezirke ist, dass man zum Beispiel auch beim Bürgerentscheid sehen kann, wie welcher Stadtteil abgestimmt hat. Früher war das nur in Bezug auf die an der Wahlurne abgegebenen Stimmen möglich.
Was ist beim Bürgerentscheid zum Einkaufszentrum in Oberndorf zu beachten?
Die Frage, die gestellt wird, lautet: "Sind Sie dafür, dass wertvolle Ackerfläche erhalten bleibt und die Planung des überdimensionierten Einkaufszentrums am Ortsrand von Oberndorf eingestellt wird?" Wer mit Ja stimmt, stimmt gegen den Neubau des Einkaufszentrums an diesem Ort. Wer mit Nein stimmt, spricht sich für das Einkaufszentrum aus.
Es stehen sich zwei unterschiedliche Positionen gegenüber: Die Bürgerinitiative "Natur statt Beton" wirbt dafür, kein Einkaufszentrum zu bauen und stattdessen wertvolle Ackerfläche zu erhalten. Der Investor des Projekts wirbt dafür, auf der derzeit für Ackerbau genutzten landwirtschaftlichen Fläche einen Supermarkt, einen Discounter und eine Drogerie zu bauen, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Oberndorf wie in Bergrheinfeld und Grafenrheinfeld sicherzustellen.
Wann gibt es die ersten Ergebnisse?
"Es wird eine lange Nacht", ist sich Ordnungsreferent Jan von Lackum sicher. Per Gesetz bestimmt sich die Reihenfolge der Auszählung: Erst wird die Landtagswahl gezählt, danach der Bezirkstag und am Schluss in Schweinfurt der Bürgerentscheid. Während es am Wahlabend sicher noch Ergebnisse für Landtag und Bezirkstag gibt, ist mit den Ergebnissen für den Bürgerentscheid erst am Vormittag des 9. Oktober zu rechnen.
Welche Kosten erzeugt ein Wahlgang für die Kommunen?
Rund 50.000 Euro in einer Stadt der Größe Schweinfurts, wobei die Stadt die Kosten für die Landtags- und Bezirkstagswahl ersetzt bekommt. Der Großteil der Kosten sind Druck- und Portokosten für Wahlbenachrichtigung, Stimmzettel, etc. Die rund 400 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bekommen eine Aufwandsentschädigung.