Werden Strom, Gas und Trinkwasser in den bevorstehenden Wintermonaten knapp? Auszuschließen ist ein solches Szenario vor allem aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und dessen Auswirkungen nicht mehr. Deshalb richtet sich Landrat Florian Töpper in einem Schreiben an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis Schweinfurt – und spricht von einer "veränderten Sicherheitslage".
Das auch als Katastrophenschutzbehörde fungierende Landratsamt will in dem Schreiben, das dieser Redaktion vorliegt, "keineswegs Panik verbreiten". Die Versorgungssicherheit mit Energie, Wasser, Gas und Strom sei zwar zum aktuellen Zeitpunkt gegeben. Prognosen und Vorhersagen machten jedoch deutlich, dass sich diese Lage schnell verändern könne. Deshalb seien "für den Fall der Fälle" einige Vorplanungen notwendig.
Denn, so erklärt Töpper in dem Schreiben, durch den Ausfall der Gasversorgung und dem erhöhten Bedarf an Treibstoffen sowie einer möglichen Einschränkung in den Lieferketten könne es auch zu Lieferengpässen von Kraftstoffen und Additiven sowie von Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs kommen.
Strom, Gas, Trinkwasser: Was das Landratsamt Schweinfurt den Gemeinden rät
Um für ein solches Szenario gewappnet zu sein, gibt Töpper den Kommunen in dem Schreiben einige Stichpunkte an die Hand. Zunächst solle geprüft werden, inwiefern die öffentlichen Einrichtungen wie Rathaus, Feuerwehr, Bauhof, Wasserversorgung, Wasserentsorgung, Schulen und Kindergärten von der Gasversorgung abhängen. Auch stellt der Landrat die Frage, ob mögliche Betreuungsstellen für Bürgerinnen und Bürger vorhanden seien und ob diese ohne eine funktionierende Gasversorgung betrieben werden können.
Darüber hinaus sollen Erreichbarkeitsverzeichnisse, die zur Aktivierung der gemeindlichen Führungsstelle und Bürgeranlaufstellen erforderlich sind, aktualisiert werden. Zudem sollen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister feststellen, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um den Ausfall der Gasversorgung kompensieren zu können, damit oben genannte Einrichtungen weiterhin betrieben werden können.
Die "To-do-Liste" des Landratsamts schließt mit der Aufforderung, einen Vorrat an ausreichendem Kraftstoff inklusive notwendiger Zusatzstoffe zum Betrieb der eigenen Maschinen und Aggregate anzulegen.
Welche Notfallunterkünfte existieren im Landkreis Schweinfurt?
Außerdem sollen die Gemeinden im Kreis Schweinfurt dem Landratsamt mitteilen, welche Räume zur Unterbringung von Gruppen mit mehr als 50 Personen existieren und als Notfallunterkunft genutzt werden könnten. Angegeben werden soll die Art der Unterkunft, beispielsweise ob Turnhalle, Sportheim oder Schule. Auch wie viele Personen dort in einer Notfallsituation untergebracht werden können, wie gut die Ausstattung bezüglich Küche, Toiletten und Waschmöglichkeiten sind und inwiefern diese Gebäude von der Gasversorgung abhängen. Zudem sollen die Gemeinden angeben, inwiefern eine Notstromeinspeisung möglich ist oder ob die Räume über eine eigenständige Versorgung mittels Aggregaten verfügen.
Das Schreiben an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister endet mit einer erneuten Betonung, dass zum aktuellen Zeitpunkt die Versorgungssicherheit mit Energie gegeben sei. "Wie sich diese tatsächlich im Herbst und Winter 2022 auf 2023 darstellt, bleibt abzuwarten. Bis dahin sollte die Zeit genutzt werden, um sich vorzubereiten und für den hoffentlich nicht eintretenden Fall gewappnet zu sein."