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Lülsfeld
Warnung vor betrügerischen Anrufen: Was die ÜZ Mainfranken betroffenen Stromkunden rät, um sich zu schützen
Verunsicherte Kunden wenden sich vermehrt an den Stromversorger, weil angebliche ÜZ-Mitarbeiter persönliche Daten erfragten. Dahinter könnten Kriminelle stecken.
Eine ältere Frau telefoniert mit einem schnurlosen Festnetztelefon. Nicht nur ältere Menschen fallen immer wieder auf Telefonbetrüger herein.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolfoto) | Eine ältere Frau telefoniert mit einem schnurlosen Festnetztelefon. Nicht nur ältere Menschen fallen immer wieder auf Telefonbetrüger herein.
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 15.07.2024 19:56 Uhr

Die Unterfränkische Überlandzentrale (ÜZ) Mainfranken in Lülsfeld warnt vor "betrügerischen Anrufern, die derzeit verstärkt versuchen, auf illegale Weise Stromverträge am Telefon zu verkaufen", wie es in einer in dieser Woche verschickten Pressemitteilung heißt. Auch diese Redaktion hat von Fällen im Raum Gerolzhofen erfahren, in denen Anrufer von Stromkunden Verbrauchsdaten des Stromzählers wissen wollten, damit jedoch scheiterten, weil Angerufene Verdacht schöpften und das Telefonat beendeten.

Gegenüber der ÜZ hätten mehrere Kunden davon berichtet, dass sie persönlich kontaktiert und von angeblichen ÜZ-Mitarbeitern nach Kundendaten gefragt worden seien, teilt der Stromversorger mit. Eigenen Angaben nach beliefert dieser etwa 125.000 Menschen in den Landkreisen Schweinfurt, Haßberge, Kitzingen, Würzburg und Main-Spessart. Solche Anrufe verzeichne die ÜZ normalerweise vermehrt gegen Ende des Jahres, berichtet deren Pressesprecherin, Eva Gerhart, gegenüber dieser Redaktion. "Doch aktuell ebbt diese Welle nicht ab."

Teilweise hätten die ungebetenen Anrufer ÜZ-Kunden gegenüber angegeben, im Auftrag der ÜZ anzurufen, oder in Zukunft die Stromversorgung zu übernehmen, erklärt das Unternehmen und stellt klar: "Diese ominösen Anrufe stammen nicht von der ÜZ Mainfranken!" Die ÜZ rät dringend dazu, keinesfalls persönliche Daten oder Vertragsdetails am Telefon herauszugeben. Kunden, die ungefragt von derartigen Anrufern kontaktiert wurden, bittet die ÜZ, sich bei ihr unter Tel. (09382) 604603 zu melden oder sich im Internet unter www.uez.de/anrufe zu informieren.

Ferner rät die ÜZ, Folgendes zu beachten:

  • Am Telefon können Stromverträge abgeschlossen werden. Die Zusendung von Informationsmaterial sollte abgelehnt werden, denn dies werde häufig bereits als Vertragszusage interpretiert. Und: "Sagen Sie niemals 'ja' oder 'ok', denn dies wird als Zustimmung ausgelegt."
  • Der Anrufer sollte nach dessen Identität gefragt werden. Manch einer verschleiere absichtlich seine Identität durch Unterdrückung der Rufnummer oder gebe sich verbotenerweise als "Stromanbieter vor Ort" aus, um beim Kunden auf das Vertrauensverhältnis zur ÜZ aufzubauen, berichtet die ÜZ.
Die ÜZ Mainfranken mit Sitz in Lülsfeld versorgt eigenen Angaben nach etwa 125.000 Menschen in Mainfranken mit Strom.
Foto: Michael Mößlein | Die ÜZ Mainfranken mit Sitz in Lülsfeld versorgt eigenen Angaben nach etwa 125.000 Menschen in Mainfranken mit Strom.

Zum richtigen Verhalten am Telefon nennt die ÜZ diese Punkte:

  • Anrufer abwimmeln und notfalls einfach auflegen, auch wenn dies unhöflich erscheint.
  • Die eventuell angezeigte Rufnummer im Internet recherchieren.
  • Keine Zusagen zu vertraglichen Verpflichtungen machen, kein Informationsmaterial anfordern sowie niemals persönliche Daten, etwa die Zählernummer, am Telefon preisgeben.
  • Anrufer sollten nach Firmendaten (Anschrift der Firma, Name des Anrufers, Name des Vorgesetzten) gefragt werden. Erfahrungsgemäß werden die Anrufer bei zu genauen Nachfragen nervös und beenden das Gespräch von sich aus, stellt die ÜZ fest.
  • Auf Unzulässigkeit solcher Anrufe hinweisen und gegebenenfalls mit einer Anzeige bei der Bundesnetzagentur drohen.
  • Reizwörter benutzen, zum Beispiel: "Ich brauche die Angaben für meinen Anwalt, zur Vorbereitung der Unterlassungsklage."

Betroffenen rät die ÜZ:

  • Informieren Sie Ihren Stromversorger!
  • Bei Fernabsatzverträgen besteht in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt erst ab Erhalt der schriftlichen Belehrung über dieses Widerrufsrecht (meist mit der Auftragsbestätigung).
  • Wenn der Widerruf von der Firma abgelehnt wird, kann eine Anfechtung des Vertrages erfolgen.
  • Anschließend sollte die Firma auf jeden Fall bei der Bundesnetzagentur und den Verbraucherzentralen angezeigt werden. Dies ist bequem online unter Bundesnetzagentur "Unerlaubte Telefonwerbung" möglich.
 
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