Mit 11:5 Stimmen hat der Gerolzhöfer Stadtrat am 4. Dezember einen Beschluss erlassen, der der Stadt ein Vorkaufsrecht für das Anwesen des Hotel-Gasthofs "Wilder Mann" am Marktplatz einräumt. Unter den fünf Stadtratsmitgliedern, die gegen den Beschluss gestimmt haben, war auch Rainer Krapf, Geschäftsführer der Krapf Immobilien GmbH & Co. KG, der das Anwesen, den der Redaktion vorliegenden Erkenntnissen nach, bis heute gehört.
Im Nachklang der Abstimmung hat sich ein Leser mit einer Frage an diese Redaktion gewandt, die sich womöglich nicht nur er gestellt hat: Ist es rechtens gewesen, dass Rainer Krapf an der Abstimmung teilnahm? Hätte er als vom Beschluss unmittelbar Betroffener nicht von der Abstimmung ausgeschlossen werden müssen?
Diese Fragen hat die Redaktion ans Landratsamt Schweinfurt als zuständiger Aufsichtsbehörde weitergereicht. Zwischenzeitlich hat die Kreisbehörde den Fall rechtlich bewertet und ist zu einer Beurteilung gelangt.
Krapf hätte Beteiligung vor der Sitzung mitteilen müssen
Wie die Pressestelle des Landratsamtes ausführt, regelt Paragraf 27 der Geschäftsordnung des Gerolzhöfer Stadtrats, Absatz 1, dass Mitglieder des Stadtrats, die nach den Umständen annehmen müssen, von der Beratung und Abstimmung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen zu sein, dies vor Beginn der Beratung dem Vorsitzenden (in diesem Fall Bürgermeister Thorsten Wozniak als Sitzungsleiter) unaufgefordert mitzuteilen haben. Soweit die Theorie.
Darüber hinaus äußert sich zum möglichen Ausschluss von Stadtratsmitgliedern an Abstimmungen dem Landratsamt zufolge auch Artikel 49 der Bayerischen Gemeindeordnung. Dort heißt es: Ein Mitglied des Stadtrats kann unter anderem nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen, wenn der Beschluss ihr oder ihm einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Jedoch habe dieses Ausschlussverfahren laut Landratsamt lediglich deklaratorische Wirkung. "Eine Bindungswirkung an diese gemeindliche Entscheidung besteht nicht", stellt Andreas Lösch, Pressesprecher des Landratsamtes, fest.
Einzelne Stimme ohne Auswirkung auf Ausgang der Abstimmung
Für den konkreten Fall kommt die Kreisbehörde zu dem Schluss, dass dieser nur dann als ungültig zu betrachten sei, wenn die Stimme Rainer Krapfs als befangenes Stadtratsmitglied "entscheidungserheblich" gewesen wäre. Möchte heißen: Hätte seine Stimme bei einem Stimmen-Patt dazu geführt, dass der Beschluss angenommen oder abgelehnt wird, dann wäre der Beschluss nicht wirksam gewesen. Da Krapfs Stimme aufgrund des Stimmenverhältnisses von 11:5 jedoch keine unmittelbare Auswirkung auf den Ausgang der Abstimmung hatte, ist an dem Verfahren aus Sicht des Landratsamtes nicht zu rütteln. Die Behörde erkennt deshalb auch keinen Grund zur Beanstandung.
Zudem verweist die Schweinfurter Behörde auf eine Stellungnahme der Stadt Gerolzhofen zu diesem Vorgang. Demnach habe Bürgermeister Wozniak gegenüber dem Landratsamt erklärt, dass es während der öffentlichen Sitzung eine kurze Abstimmung zwischen ihm und dem geschäftsführenden Beamten der Verwaltungsgemeinschaft, Johannes Lang, gegeben habe. Krapf habe sich im Vorfeld der Sitzung nicht über die Eigentumsverhältnisse des betroffenen Anwesens geäußert, so Wozniak. Deshalb hätten er und Lang beschlossen, Krapf mitstimmen zu lassen, "in Unkenntnis, wie die aktuellen Eigentumsverhältnisse der Firma sind", wie es in der Antwort Wozniaks ans Landratsamt heißt.