
Nennenswerte Beute hat der räuberische Dieb kaum gemacht, als er am Rosenmontag letzten Jahres kurz nach 19 Uhr eine Netto-Filiale in der Gartenstadt überfiel. Mit höchstens 265 Euro soll er nach dem überfallartigen Griff in die Kasse einer Mitarbeiterin geflüchtet sein. Ein Gutteil der Scheine sei ihm sogar im Markt aus der Hand zu Boden gefallen, als die Verkäuferin die Kasse reflexartig zugeschlagen habe. So zumindest haben es etliche Tatzeugen übereinstimmend am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Schweinfurt berichtet.
Der Angeklagte ist ein 28-jähriger Schweinfurter. Er schweigt bislang zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die ihm den besonders schweren räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlichem Besitz von vier verbotenen Waffen sowie das Führen einer verbotenen Waffe zur Last legt. Bei der Tat soll der Mann auch einen schwarzen Schlagring verwendet haben. Der Verkäuferin habe er einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, bevor er aus der Filiale des Discounters geflüchtet sei.
Von Butterflymesser bis Wurfstern
Am zweiten Verhandlungstag berichteten drei Polizisten und ein Sachverständiger zu vorgefundenen DNA-Spuren über ihre Erkenntnisse zu dem Überfall. Zu dem Angeklagten als Tatverdächtiger habe ein DNA-Treffer geführt, sagte ein Kripobeamter – und dies nach geraumer Zeit. Erst mehr als fünf Monate nach der Tat wurde der Mann an seiner Arbeitsstelle im Landkreis Würzburg festgenommen, sein Rucksack, sein Wagen und seine Wohnung wurden durchsucht. "Dabei haben wir zahlreiche Waffen gefunden", so der Ermittler. Darunter auch ein schwarzer Schlagring, wie ihn mehrere Zeugen ihren Aussagen zufolge in der Hand des Supermarkt-Räubers gesehen haben.
Ebenfalls im Besitz des Angeklagten: eine erlaubnisfreie Armbrust mit Pfeilen, ein Butterfly- und ein Faustmesser, ein Wurfstern sowie zwei Wurfmesser. Zu seinen persönlichen Verhältnissen äußerte sich der 28-Jährige bisher ebenfalls nicht. Laut Ermittler wohnt er seit vier Jahren alleine in einer Wohnung in Schweinfurt, hatte fünf recht kurze Arbeitsverhältnisse und soll "dem Rauschgiftmilieu angehören". Näher wurde dies nicht ausgeführt. Körperverletzungs-, Eigentums- und Betäubungsmitteldelikte sollen ebenfalls auf sein Konto gehen, aber bereits länger zurückliegen.
Die DNA-Spur am Kassenband
Ein Streifenpolizist bestätigte die Aussagen zweier unmittelbarer Tatzeugen, die direkt am Kassenband standen, als der Vermummte hinter die Kassiererin stürmte und das Geld aus der Kassette nahm. Einer von ihnen habe den Mann am Oberarm gepackt, aber nicht festhalten können. Der zweite Zeuge war sicher, einen Schlagring in dessen Faust gesehen zu haben – einen schwarzen, wie er später bei dem Angeklagten gefunden wurde. Dies entspricht den Erkenntnissen, die der dritte Polizeibeamte, damals beim Kriminaldauerdienst tätig, von einem der Zeugen eingeholt hatte.
Dann gibt es noch das DNA-Gutachten mit dem Ergebnis, dass an der Kasse und dem Kassenband eine "komplexe Mischspur" festgestellt wurde, jedoch mit einer "abgrenzbaren, deutlich ausgeprägten Hauptkomponente". So trug es der Sachverständige in seinem Gutachten vor. Und die führte wohl zum Treffer in der Datenbank der Polizei – zu dem Mann auf der Anklagebank. Alle unmittelbaren Tatzeugen hatten am ersten Verhandlungstag berichtet, der Täter habe keine Handschuhe getragen. Der Prozess wird am Montag, 7. April, fortgesetzt.