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Schweinfurt
VGH entscheidet: 13-Jähriger muss nicht mehr in Quarantäne
Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden: Der 13-jährige Schüler, der in Schweinfurt einen Corona-Test verweigert hat, kommt aus der Quarantäne frei.
Erfolgreich hat sich ein 13-jähriger Schüler gegen die vom Gesundheitsamt in Schweinfurt auferlegte Quarantäne-Verlängerung gewehrt. Einen Test hatte er zuvor abgelehnt.
Foto: SymbolThomas Obermeier | Erfolgreich hat sich ein 13-jähriger Schüler gegen die vom Gesundheitsamt in Schweinfurt auferlegte Quarantäne-Verlängerung gewehrt. Einen Test hatte er zuvor abgelehnt.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:24 Uhr

Der 13-jährige Schüler, den das Gesundheitsamt Schweinfurt zu zehn weiteren Tagen häuslicher Isolation verpflichtete, weil er einen Corona-Test verweigert hatte, kommt aus der Quarantäne frei. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Freitagmittag.

Zuvor hatten die Richter am Verwaltungsgericht Würzburg einen Eilantrag des Jugendlichen und seiner Eltern gegen die Quarantäne-Verlängerung abgelehnt. Die Familie legte dagegen umgehend "Beschwerde" bei der höheren Instanz ein - und gewann. Weitere Rechtsmittel sind nicht möglich.

Grundsätzlich, so betonen die VGH-Richter, könne die Anordnung und auch die Verlängerung der häuslichen Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 auf das Infektionsschutzgesetz gestützt werden. Im konkreten Einzelfall aber, so heißt es in einer Pressemitteilung, lasse der Bescheid des Gesundheitsamts "allerdings die erforderlichen Ermessensabwägungen nicht erkennen". Deshalb sei er rechtswidrig.

VGH: Bescheid des Gesundheitsamts ist rechtswidrig

Genau dies hatten Würzburger Richter zuvor verneint. Sie sagten, die Entscheidung des Gesundheitsamts, die häusliche Isolation des 13-Jährigen zu verlängern, sei "sachlich gerechtfertigt", um eine Corona-Infektion mit ausreichender Gewissheit auszuschließen. Die Verlängerung der Quarantäne sei das mildere Mittel etwa im Vergleich zu einer zwangsweisen Durchsetzung eines Corona-Tests, um den Anforderungen des Infektionsschutzes gerecht zu werden.

Wie mehrfach berichtet, war in einer Schule in Schweinfurt Mitte Oktober ein Jugendlicher positiv auf das Coronaviorus getsetet worden. Daraufhin schickte das Gesundheitsamt seine Klasse komplett bis zum 2. November in Quarantäne. Außerdem sollten sich alle 24 Schüler einem PCR-Test unterziehen. Der 13-Jährige und seine Eltern wehrten sich jedoch gegen die Anordnung. Mit einem ersten Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Würzburg scheitertetn sie. 

Eltern sahen keine Rechtsgrundlage für Quarantäne

Beim erneuten Gang vor Gericht betonten sie,, die Verlängerung der Quarantäne beeinträchtige die Rechte eines Kindes schwer. Schließlich habe der 13-Jährige während der häuslichen Isolation bis zum 2. November keinerlei Symptome gezeigt. Das Gesundheitsamt unterstelle ihm gleichwohl, er sei positiv getestet worden oder habe während der Quarantäne Symptome entwickelt. Für diese "Fiktion" gebe es keine Rechtsgrundlage.

Das Gesundheitsamt berief sich hingegen auf die Regelungen im Infektionsschutzgesetz. Bei Kontaktpersonen der Kategorie 1, zu denen der Jugendliche aufgrund der Klassen-Zugehörigkeit mit einem Corona-Infizierten gerechnet wird, sei es möglich, dass noch am letzten Tag der 14-tägigen Quarantäne die Erkrankung Covid auftritt. Ohne negatives Testergebnis sei dies jedenfalls nicht gänzlich auszuschließen. So sähen es auch die Experten vom  Robert-Koch-Institut.

Die Familie des 13-Jährigen wollte sich am Freitag zunächst nicht öffentlich zum Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof äußern. Beim Gesundheitsamt in Schweinfurt hat man die Niederlage zur Kenntnis genommen. Der Bescheid mit der Quarantäne-Verlängerung sei nicht mehr vollziehbar, hieß es auf Nachfrage. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen sei noch nicht gefallen. 

 
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  • dbuettner0815@gmail.com
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  • robert.erhard@gmx.de
    Könnte man zum Schutz der anderen Kinder oder Menschen wenigstens die Namen und Adresse der Verweigerer veröffentlichen damit sich zumindest der Rest selbst vor ihnen schützen kann?
    Ich bin ein Risikopatient und möchte ihnen keinesfalls begegnen!
    Mir ist das Leben viel mehr wert als die Klagefreudigen Verweigerer und ein 13 Jähriges Kind welches nur von den Eltern instrumentalisiert wurde!
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  • b.schlusche@gmx.net
    @MicRo: Wenn die Masken doch so wirksam sind weshalb haben Sie dann Angst vor Begegnungen bzw. weshalb meiden Sie nicht Menschenansammlungen?
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  • TLW-tu_W
    Muss man Ihnen immer noch erklären das man mit den Masken andere schützt und nicht sich selbst?
    Zudem REDUZIEREN sie nur das Risiko und bieten keinen 100% Schutz.

    Ähnlich wie der Sicherheitsgurt im Auto. Er erhöht die Überlebenschance, trotzdem sterben Menschen bei Autounfällen die angeschnallt waren.

    Ich frag mich wirklich, warum das so schwer zu verstehen ist.
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  • TLW-tu_W
    Der Pranger ist zum Glück schon längere Zeit abgeschafft.
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  • Werner12
    Leider, leider
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  • deweka
    … but still sufficient to warrant policy attention.

    Und woher wissen Sie wie ich mich verhalte?
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  • deweka
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Bitte nennen Sie eine Quelle.
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  • deweka
    So lange ein Risiko besteht ist immer Vorsicht geboten.

    Und drei bis sieben nicht provozierten Angriffe weltweit, von denen etwa 20 Prozent tödlich enden sollten reichen um vorsichtig zu sein.
    Dazu auf speziellen Wunsch die Quelle:
    L. J. V. Compagno: Sharks of the world. An annotated and illustrated catalogue of shark species known to date (= FAO Species Catalogue for Fishery Purposes. Band 2, Nr. 1). Band 2: Bullhead, mackerel and carpet sharks (Heterodontiformes, Lamniformes and Orectolobiformes). FAO, Rom 2001

    Was gibt Ihnen denn Anlass zu der Unterstellung dass ich zu Prahlerei neige?

    Und warum sollte ich damit prahlen dass ich persönliche Kontakte weitgehend eingeschränkt habe?
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  • TLW-tu_W
    75% der Infektionen sind nicht mehr nachvollziehbar.
    Sie aber wissen genau wer nicht ansteckend ist?
    Woher beziehen Sie Ihre Gewissheit?
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  • dbuettner0815@gmail.com
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  • gladys
    Mut sich zu wehren... Es gibt immer mehr Menschen, die einfach nur sich selbst sehen und den Kindern wird vorgelebt. Lass dir ja nix sagen. Du bist der beste und ich hab sowieso immer recht. Glaubt ja nicht was Wissenschaftler auf der ganzen Welt sagen. Das ist alles nur gelogen.
    Corona ist auf der ganzen Welt. Noch nicht bemerkt? Egal welche Parteien dort sind oder welche Politiker. Also sollte man doch endlich mal kapieren dass das eine Katastrophe ist und versuchen so gut es geht mitzuhelfen.
    Aber Menschen wie diese hier, die nicht möchten dass ein Test bei ihrem Kind gemacht wird, oder die Demo-Deppen in Leipzig die sich einen sch..... um Alte und Kranke kümmern jammern erst wenn sie selbst betroffen sind.
    Meine kleine Nichte mit sieben und ihrer chemo hätte wohl kaum Chancen wenn sie sich anstecken würde. Und 23.300 Neuinfektionen sind nur die Spitze des Eisbergs. Hoffentlich gibt's noch Intensivbetten wenn die ichsüchtigen Coronaleugner oder deren Familie welche brauchen.
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  • maczeug
    Es ist wieder und wieder widerlich, Ihre Kommentare zu lesen.
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  • deweka
    Für das “gesund“ fehlt durch eigenes Verschulden bzw. Das der Eltern der Nachweis.
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  • Albatros
    @hentinger, ich bin gerne bereit auch mit Corona-Kritikern zu sprechen, vorausgesetzt, sie haben plausible Argumente. Was Sie hier seit Wochen betreiben "hentinger" ist einfach nur inkompetent und lächerlich. Sie zitieren permanent Studien, welche Sie nicht verstehen, und versuchen diese für Ihre dämlichen Thesen zu verwenden. Regelmäßig tritt dann zum Vorschein, dass besagte Studie zu gänzlich anderen Ergebnissen führt wie von Ihnen vorgegeben. Sie sind ein sprachloser Schwätzer vor dem Herrn, dies zeigt Ihre Antwort auf den Kommentar von "gladys". "hentinger", Sie sind hinsichtlich der Komplexität von Covid19 rein geistig absolut überfordert, tun Sie sich selbst einen Gefallen und verschonen Sie uns mit Ihren haltlosen geistigen Ergüssen.
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  • Doedi.wue
    Sind unsere Recht sprechenden Mitmenschen nach solchen Entscheidungen auch bereit die Pflege Erkrankter zu übernehmen?
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  • ra.kellermann@gmx.de
    Obwohl das eine Einzelfallentscheidung ist, die rechtlich korrekt sein mag, ist das leider Wasser auf die Mühlen der Verweigerer....
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  • ra.kellermann@gmx.de
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  • Ede123
    Falls jemand wegen dieser Familie krank wird, kann er sie ja dann evtl verklagen. Vorsätzliche Körperverletzung?!
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  • deweka
    Warum sollte hier Körperverletzung nicht greifen?
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