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Schweinfurt
Verkauf des Gottesberg-Areals: Wie die Stadt Schweinfurt ihr Vorgehen rechtfertigt
Mitglieder des Stadtrats sowie der Bund Naturschutz kritisieren die Stadt Schweinfurt für ihr Vorgehen beim geplanten Verkauf des Gottesberg-Areals. Die Stadt wehrt sich.
Hier sollen neue Wohnanlagen entstehen: auf dem alten und derzeit ungenutzten Kunstrasenplatz des SC 1900 Schweinfurt.
Foto: Oliver Schikora | Hier sollen neue Wohnanlagen entstehen: auf dem alten und derzeit ungenutzten Kunstrasenplatz des SC 1900 Schweinfurt.
Felix Mock
Felix Mock
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:32 Uhr

Die Kritik von Ulrike Schneider (Zukunft./ödp), Frank Firsching (Die Linke)Stefan Labus (Freie Wähler) sowie Vertretern des Bund Naturschutz (BN) ist deutlich. Sie werfen der Stadt Schweinfurt vor, beim geplanten Verkauf des Areals am Gottesberg undemokratisch vorgegangen zu sein. Das im Flächennutzungsplan der Stadt Schweinfurt als Grünfläche und im Regionalplan als Trenngrün gekennzeichnete Grundstück hätte zunächst Thema des Bau- und Umweltausschuss sein sollen, so der Vorwurf.

Auf Anfrage dieser Redaktion hat die Stadt Schweinfurt auf den Vorfall reagiert. In ihrer Antwort verweist sie darauf, dass der Liegenschaftsausschuss der Geschäftsordnung zufolge zuständig für Grundstücksangelegenheiten sei. Erst nachdem ein vorhabenbezogener Bauplan erstellt worden ist, werde dieser dem Bau- und Umweltausschuss und dann dem Stadtrat vorgelegt. Und: "Erst in jüngster Zeit wurde ein Bauvorhaben in diesem Areal vom Bau- und Umweltausschuss genehmigt, für die die gleichen Festlegungen im Flächennutzungsplan gelten, wie für das jetzige Grundstück."

Stadt Schweinfurt weist auf bereits bestehende Versiegelung hin

Darüber hinaus weist die Stadt darauf hin, dass das als Grünfläche markierte Gebiet um das zur Debatte stehende Grundstück herum bereits bebaut ist. Direkt nebenan werde beispielsweise die Sparkassen-Filiale umgebaut. Zudem sei das zum Verkauf stehende Grundstück schon jetzt durch den alten Kunstrasenplatz des SC 1900 versiegelt.

Doch was ist mit dem Trenngrün, der im Regionalplan festgehalten ist und demzufolge das Gebiet eigentlich nicht bebaut werden darf? "Die Regierung von Unterfranken hat mittlerweile auch Hinweise gegeben, wie die Bebauung unter Berücksichtigung des Trenngrüns realisiert werden kann", so die Stadt in ihrer Antwort an diese Redaktion.

Regierung von Unterfranken untersagt Bebauung am Gottesberg zunächst

In einem ersten Schreiben der Regierung von Unterfranken an die Stadt Schweinfurt, das dieser Redaktion vorliegt, klingt das noch anders: "Gerne möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass das betreffende Grundstück laut den Festlegungen des Regionalplans der Planungsregion Main-Rhön (RP3) im Umgriff eines Trenngrüns liegt und darum von Bebauung freizuhalten ist. Daher stünde eine künftige Wohnbebauung auf diesem Grundstück im Widerspruch zu den derzeitig festgelegten Zielen der Raumordnung, welche es bei Bauleitplanverfahren zu beachten gilt."

Bei der Antwort, weshalb der Tagesordnungspunkt erst zwei Tage bevor der Liegenschaftsausschuss tagen sollte, nachgereicht worden war, blieb die Stadt sehr allgemein: "Zu Tagesordnungen von Sitzungen ist allgemein festzuhalten, dass diese je nach Aktualität und Bedarf, auch um eingereichte Dringlichkeitsanträge, erweitert werden kann, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen."

 
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