
Im Prozess um die Vergewaltigung einer jungen Frau aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld haben Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Der 33-jährige Angeklagte ist wegen mehrfacher Vergewaltigung bereits im Sommer 2021 vom Würzburger Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten und dem Vorbehalt der Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
In dem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Schweinfurt soll nun – im Falle einer Verurteilung –eine nachträgliche Gesamtstrafe mit den Strafen aus dem Würzburger Urteil gebildet werden.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und die Aufrechterhaltung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung. Dem schloss sich die Nebenklage an. Die Verteidigung des 33-Jährigen plädierte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren, ebenfalls mit der Aufrechterhaltung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung.
33-Jähriger soll Frau im Haus ihrer Eltern vergewaltigt haben
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Frühjahr eine junge Frau in dem Haus ihrer Eltern vergewaltigt zu haben. Die beiden sollen sich Anfang 2018 kennengelernt haben und bei einem Treffen einmal einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben. Bei einem zweiten Treffen, nach einem weiteren Mal einvernehmlichem Sex, sollen die beiden in einer Diskothek gefeiert haben.
Nach der Rückkehr ins Haus der Eltern soll der Mann eine Sexualpraxis von der Frau gefordert haben, die diese bereits vorher mehrfach nicht wollte. Es kam dennoch zu der sexuellen Handlung, obwohl die Frau dies strikt ablehnte. Außerdem soll der Angeklagte der Frau seinen Arm auf den Hals gedrückt haben.
Der Angeklagte räumte zu Prozessbeginn die Vorwürfe gegen ihn vollumfänglich ein. Das Urteil soll am Donnerstag, 1. Dezember, um 8.30 Uhr gesprochen werden.