Der vom Kolitzheimer Gemeinderat am 13. Dezember mit 12:9 Stimmen beschlossene Standort für die zu errichtende neue Grundschule schlägt derzeit innerhalb der Gemeinde große Wellen und sorgt in den Tagen vor Weihnachten für reichlich Diskussionsstoff. Dies dürfte noch ein Weile so bleiben, denn wie am Donnerstag offiziell bekannt wurde, gibt es nun das Bestreben, die Ratsentscheidung für das auf mindestens 15 Millionen Euro geschätzte Bauprojekt per Bürgerbegehren zu revidieren. Dahinter steht eine eigenen Angaben nach derzeit siebenköpfige Initiatoren-Gruppe.
In einer namentlich von Chris Göpfert (Unterspiesheim) und Daniel Friedrich (Oberspiesheim) stellvertretend für diese Gruppe unterschriebenen Pressemitteilung wird dafür geworben, statt Herlheim lieber Unterspiesheim, den größten Ortsteil der Gemeinde, als Schulstandort zu wählen. Dort ist bereits ein Schulgebäude vorhanden. Dieses müsste laut den im Gemeinderat diskutierten Vorschlägen abgerissen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden.
Demokratiefeindliches Abstimmungsverfahren?
Die Unterzeichner der Pressemitteilung kritisieren darin insbesondere das im Gemeinderat angewandte Abstimmungsverfahren zu den drei vorliegenden Standort-Alternativen (Kolitzheim, Herlheim, Unterspiesheim). Dieses sieht vor, dass eine Variante als gewählt gilt, sobald es dafür eine Mehrheit im Gremium gibt.
Die Reihenfolge der Abstimmung bestimmt sich nach dem geschätzten Aufwand: Über die wohl aufwändigste Variante wurde als erstes entschieden, dann folgten die weniger aufwändigen. Sobald eine Variante eine Stimmenmehrheit findet, gilt diese als angenommen. Die bis dahin noch nicht zur Abstimmung gestellten Varianten fallen damit automatisch unter den Tisch.
Im konkreten Fall war es so, dass die erste zur Wahl stehende Möglichkeit (Schulstandort Kolitzheim) keine Mehrheit fand, die zweite Variante (Herlheim) dagegen schon. Damit war die Sache entschieden, ohne dass über den möglichen dritten Standort in Unterspiesheim überhaupt noch abgestimmt wurde.
"Dies ist ein Wahlverfahren, das das Demokratieempfinden aus unserer Sicht deutlich ins Schwanken kommen lässt. Vor allem, da die Reihenfolge der Abstimmung in diesem Fall einzig auf subjektiven Einschätzungen über zu erwartende Kosten festgelegt wurde", heißt es in der Pressemitteilung.
Eine Reihe von Argumenten pro Unterspiesheim
Darin zählen die Initiatoren des angekündigten Bürgerbegehrens eine Reihe von Punkten auf, die ihrer Ansicht nach für Unterspiesheim als Schulstandort sprechen. Unter anderem sei diese Lösung die laut Planung kostengünstigste, es würden dort keine zusätzlichen Flächen versiegelt, es fielen weniger Transportfahrten für die Schülerinnen und Schüler an und es gebe vor Ort bereits eine Turnhalle und Sportanlagen, die für den Schulsport genutzt werden könnten. "Der Schulstandort Unterspiesheim ist im Vergleich mit den Alternativen nachhaltiger, günstiger und schneller umsetzbar", fassen die Befürworter ihre Argumente zusammen.
In der Pressemitteilung heißt es weiter, dass das angekündigte Bürgerbegehren Kolitzheim innerhalb von 48 Stunden über 200 Interessierte über Social Media gewinnen konnte, wo das Thema in der öffentlichen Facebook-Gruppe "Rund um Kolitzheim" eifrig diskutiert würde.
Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten
Der Start der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren, begleitet von einem Infostand, am Tegut-Markt in Unterspiesheim wird für den 27. Dezember angekündigt. Laut Bayerischer Gemeindeordnung (Artikel 18a) können das Bürgerbegehren alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kolitzheim unterschreiben. Das Begehren gilt als erfüllt, wenn mindesten zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben haben, dies wären in Kolitzheim annähernd 500.
Die Frage, ob das Bürgerbegehren zulässig ist, also ob etwa die formalen Voraussetzungen eingehalten wurden, hat der Gemeinderat unverzüglich nach dem Einreichen des Bürgerbegehrens bei der Gemeinde zu entscheiden, längstens nach einem Monat. So sieht es die Gemeindeordnung vor.
Aufschiebende Wirkung des Bürgerbegehrens
Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, sind der Gemeinde und dem Gemeinderat in der zur Entscheidung stehenden Sache vorerst die Hände gebunden. Denn bis zur Durchführung des dann folgenden Bürgerentscheids darf "eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden", heißt es in der Gemeindeordnung wörtlich.
Der Gemeinderat kann dem Prozedere aber auch zuvorkommen, indem er von sich aus beschließt, einen Bürgerentscheid anzusetzen. Egal wie: Sollte es zu einem Bürgerentscheid über die Frage des künftigen Schulstandorts in der Gemeinde Kolitzheim kommen, dann ist dieser an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen. Der Gemeinderat könnte die Frist um höchstens drei Monate verlängern – wenn die Vertreter des Bürgerbegehrens damit einverstanden sind.
Damit dürfte sich die aktuell aufbauschende Streitfrage, wo die Grundschülerinnen und -schüler aus der Gemeinde Kolitzheim künftig unterrichtet werden, wohl noch im ersten Halbjahr 2023 entscheiden.
was ist bitte faktenbasiert wenn für eine Entscheidung ein teures Gutachten erstellt wird nach welchem Unterspiesheim als beste Option hervorgeht, dieses aber in der Entscheidung komplett außen vor gelassen wird?
Oder das mit der teuersten Option die Abstimmung begonnen wird und sobald eine der Optionen 11 Stimmen erhält die Abstimmung beendet wird, ohne über die nächstgünstigere abzustimmen (Stichwort Steuerverschwendung).
Was ist faktenbasiert ein neues Gebäude nicht in dem Ortsteil zu errichten aus dem 1/3 der künftigen Schulkinder kommen.
Oder lieber Ackerflächen versiegeln statt mit einer bereits bebauten Liegenschaft zu arbeiten welche auch noch in direktem Umfeld zur zukünftigen Sporthalle liegt.
Lieber bauen wir auch Infrastruktur (Bushaltestelle) neu, statt bestehende zu nutzen.
Man sollte sich vor derartigen Statements einmal mit der Historie des Falles beschäftigen!
Irgendwann muss man sich mal entscheiden. Es ist nie einfach, sich eine Meinung zu biiden.
wenn sie aber faktenbasiert ist.... dann ist sie richtig
Also Beschluss nur zurücknehmen (weil ja das Auswahlverfahren "komisch" war) oder auch gleich Pro Unterspiehseim?