Eigentlich ist der junge Schweinfurter nicht mit einer missratenen Kindheit gestraft. Die Mittelschule hat er normal abgeschlossen, eine Ausbildung bei der Post erfolgreich absolviert, dann in der Schweinfurter Großindustrie in der Produktion gearbeitet und ordentlich verdient. Erste Erfahrungen mit Alkohol und Amphetamin machte erst ab 16.
Mit richtig harten Drogen – Opiaten – ging es 2019 los, nachdem er arbeitslos geworden war und sehr viel Zeit hatte. Ab Mitte 2020 dann, als der Lohnersatz spärlicher und die Sucht größer wurde, ließ der heute 25-Jährige allerdings wenig aus, um an Geld für die Drogen zu kommen. So schilderte das die Anklage vor Gericht, wo er sich wegen der Beschaffungskriminalität verantworten musste.
Mit einem Kumpel ging er immer wieder auf Diebestour. Auf Baustellen in Schweinfurt klauten sie Profiwerkzeug: Bohrhämmer, Schwing- und Winkelschleifer, einen Werkzeugkoffer mit sieben Meißeln im Gesamtwert von rund 2500 Euro. In einen Rohbau brachen sie ein – und fanden nichts außer einem Inbusschlüsselsatz. Mit einer gefundenen Zutrittskarte gelangten der Angeklagte und ein Kumpan auf das Gelände eines Metallbetriebs. Dort brachen sie laut Anklageschrift acht Spinde auf, verursachten bei jedem einen Sachschaden von 35 Euro – und erbeuteten nichts. Auch in einer Privatwerkstatt erntete der 25-Jährige nichts, verursachte aber einen Sachschaden von 300 Euro.
Spielothek und Bus beklaut
Manchmal griff der Angeklagte auch alleine zu, wenn es sich ergab. In einer Spielothek ließ er in einem günstigen Moment 750 Euro aus der Kasse mitgehen. Aus einem Bus in Niederwerrn stahl er 326 Euro, und ein Fahrrad im Wert von rund 1000 Euro hat er sich auch unter den Nagel gerissen. In einem Kaufhaus klaute er ein Edelparfüm. Der letzte Streich erfolgte im gemeinsamen Lager einer Diskothek und Shisha-Bar: Dort entwendete der Mann einen Kühlschrank, ein Kühl-Gefriergerät und einen Hochdruckreiniger im Gesamtwert von etwa 1200 Euro, dazu "drei Parmesantöpfe", 14 T-Shirts und einige Shisha-Utensilien, "um sie gewinnbringend zu veräußern", so der Staatsanwalt.
Die "gewerbsmäßige Tatbegehung" steht für den Anklagevertreter in all diesen Fällen fest. Dass sich der 25-Jährige die Taten zurechnen lassen muss, werde vor Schweinfurter Schöffengericht schnell klar, er hat sie nämlich "vollumfänglich" gestanden. Die Drogen hätten ihn dazu getrieben, er schäme sich dafür und wolle schnell in ein normales, Leben zurückfinden. Einige Monate saß der Mann in Untersuchungshaft. Zurzeit ist er draußen, aber weiter im Entzug unter ärztlicher Betreuung.
Zwei Jahre auf Bewährung
Der Staatsanwalt würdigt das umfassende Geständnis des Mannes, forderte angesichts der Vielzahl der Taten aber dennoch drei Jahre Haft. Da ist Bewährung nicht mehr möglich. Für zwei Jahre auf Bewährung plädierte der Verteidiger. Sein Mandant habe "alles gestanden, was heute abgeurteilt wird" und dem Verfahren 28 Zeugen erspart. Er habe sich selbst um Entzugstherapie bemüht, alle Taten seien reine Beschaffungskriminalität gewesen. Dafür müsse man nicht drei Jahre verhängen.
Das tat das Gericht auch nicht. Es folgte der Verteidigung: Zwei Jahre auf Bewährung für Diebstahl in acht Fällen, teils mit Sachbeschädigung, in drei Fällen versuchter Diebstahl. Das Gericht setzte ferner Einziehung von Wertersatz von 1080 Euro fest. Die meiste Beute wurde sichergestellt und den Eigentümern zurückgegeben. Gegen das Urteil ist Berufung oder Revision möglich. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.