In dem Berufungsverfahren vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt geht es um unerlaubten Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln. Der 37-jährige Angeklagte, ein gelernter Koch, soll übers Internet bei einem Saarbrücker Dealer über dessen eBay-Sop "herbes-and-more" ein Kilo "Mimosa hostilis" zum Preis von 150 Euro bestellt und erhalten haben. Die Wurzelrinde der in Südamerika wachsenden Pflanze enthält DMT (Dimethyltryptamin) mit halluzinogener Wirkung. Die Substanz fällt deshalb unters Betäubungsmittelgesetz.
Das geriebene "Mimosa hostilis"-Pulver könne aber auch zum Färben etwa von Textilien verwendet werden, heißt es. Und darauf stellt nun der Verteidiger des sehr schweigsamen Angeklagten ab. Sein Mandant habe das Pulver "allenfalls zum Färben" bestellt. Nun, vor Beginn des zweiten Verhandlungstages, ließ der Anwalt den Staatsanwalt in launigen Worten wissen, sein Mandant habe damit Batik-T-Shirts gefertigt – die aber leider der Hamster gefressen habe. Womit die textilen Batik-Werke, so es sie jemals gegeben haben sollte, als Beweisstücke jedenfalls aus der Welt wären.
Intensiver als LSD?
Zu Wirkung und DMT-Gehalt der "Mimosa hostilis" war ein Sachverständiger vom Institut für Rechtsmedizin der Uni Würzburg geladen. Bei Konsumenten setze das Rauscherlebnis recht schnell ein und dauere 30 bis 60 Minuten. Nutzer berichteten von Visionen und Halluzinationen. "Manche finden sich als außerhalb des eigenen Körpers stehend", so der Gutachter. Die Wirkung könnte nach Einschätzungen intensiver sein als die von LSD.
Und der Wirkstoffgehalt? Viele Studien gebe es zu der selten verwendeten Wurzelrinde nicht, so der Rechtsmediziner. Eine Studie von 1959 gebe 0,57 Prozent DMT-Base an, eine andere 1,54 Prozent von der Wurzelrinde. In der Anklageschrift ist von rund drei Prozent die Rede, was bei einem Kilo des Pulvers 30 Gramm DMT ergäbe. Eine besonders tödliche Gefahr bestehe bei dessen Anwendung nicht. Bei stark abhängigen oder vorbelasteten Personen könnten auch Psychosen und Schizophrenie auftreten. Konsumenten hätten auch von Muskelkrämpfen und epileptischen Anfällen berichtet, so der Gutachter.
Postsendung Nummer 13
Welche Verwendungsarten der peruanischen Wurzelrinde sind noch bekannt? "Es gibt bestimmte Internet-Shops, die vorgeben, es als Färbemittel zu verkaufen", sagt der Rechtsmediziner. Ein stationäres Geschäft mit "Mimosa hostilis" im Angebot sei ihm nicht bekannt.
Dann war bereits am Sonntag noch ein Polizist aus Borken (Nordrhein-Westfalen) angereist, der in Schweinfurt übernachtet hatte. Als Zeuge erzählte er nun, wie viele Postsendungen er von jenem Dealer abgefangen und geöffnet hatte, der auch den Angeklagten belieferte. 110 seien es gewesen, "und alle enthielten Betäubungsmittel mit Amphetamin (Speed), nichts davon unter zehn Prozent Wirkstoffgehalt". Die Sendung an den Angeklagten mit der polizeilichen Nummer 13, verschickt im Juni 2019, habe 105 Gramm Amphetamin und 14,5 Gramm Marihuana enthalten. Der 37-Jährige bestreitet, die Bestellung in Auftrag gegeben zu haben.
Eine Zeugin fehlt noch von der Polizei in Saarbrücken, die Fragen zu dem "Mimosa hostilis"-Händler beantworten soll, der die Wurzelrinde über seinen Shop in großen Mengen vertrieben haben soll. Er selbst ist zwischenzeitlich gestorben. Am 7. Oktober wird der Prozess fortgesetzt.