Emi, die Australian-Shepherd-Hündin von Bürgermeister Jürgen Schwab, war in dessen Wohnort Vögnitz (Sulzheim, Lkr. Schweinfurt) in eine große Tierfalle geraten. Nun ist sie tot. In ihrem Kopf befand sich ein Projektil. Warum wurde auf sie geschossen? Die Polizei ermittelt, denn Schwab hat noch am selben Abend Strafanzeige gestellt.
Durch die Polizeiinspektion Gerolzhofen wurde daraufhin unter anderem ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet, so die Auskunft der Pressestelle am Polizeipräsidium Unterfranken in Würzburg.
Nach aktuellem Ermittlungsstand wurde das Tier am Freitagvormittag von Bekannten des Geschädigten im Sulzheimer Ortsteil Vögnitz tot aufgefunden, so die Polizei. Es wird zudem bestätigt, dass die Hündin durch Fremdeinwirkung tödlich verletzt wurde und eine Schussverletzung aufwies.
Das Polizeipräsidium bittet um Verständnis, dass darüberhinausgehende Fragen dieser Redaktion zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden könnten, da sie Gegenstand der laufenden Ermittlungen seien.
Was der Tierarzt bescheinigt hat
Die entscheidende Frage für die strafrechtliche Verfolgung wird nun sein, ob Emi möglicherweise vom Jagdpächter getötet worden ist. Besondere Bedeutung wird dabei nicht zuletzt der Tierärztlichen Bescheinigung zukommen, die der Tiermediziner ausgestellt hat, der die tote Hündin untersucht und die Kugel aus ihrem Kopf entfernt hat. Dort ist zu lesen: „Aufgrund der Röntgenaufnahmen und der äußeren Verletzung der linken Schädeldecke, bestätigte ich hiermit den Tod der Hündin des Herrn Jürgen Schwab durch eine Schussverletzung.“
Dem Jagdpächter könnten auch Konsequenzen seitens der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt drohen. Diese prüft vor Neuausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen unter anderem, ob der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin zuverlässig im Sinne der jagdrechtlichen Bestimmungen ist, so Uta Baumann als die Pressesprecherin des Landratsamtes Schweinfurt.
Im Rahmen dieser Prüfung werden Informationen aus dem Bundeszentralregister und dem Verfahrensregister abgerufen. Zugleich wird geklärt, ob Straftaten vorliegen, die zu einer Unzuverlässigkeit des Antragstellers und damit zu einer Versagung des Jagdscheins führen. Daneben werden auch Polizeiauskünfte eingeholt, um festzustellen, ob aktuelle Strafverfahren laufen.
Was die Jagdbehörde prüft
Personen gelten nach den jagdrechtlichen Bestimmungen unter anderem dann in der Regel als unzuverlässig, wenn Sie vorsätzliche Straftaten begangen haben und zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden sind. In einem solchen Fall wird auch ein bereits ausgestellter Jagdschein von der Jagdbehörde entzogen, so Uta Baumann weiter zu diesem Thema.
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Der betroffene Pächter des gemeinsamen Jagdreviers Mönchstockheim/Vögnitz möchte wegen der laufenden Ermittlungen keine Erklärung abgeben, wie er dieser Redaktion am Telefon sagte.
Das ist die Chronologie der Ereignisse, wie sie sich aus Sicht der anderen Beteiligten am Freitag, 1. März, zugetragen haben.
Gegen 8 Uhr fährt eine Frau aus Vögnitz wie jeden Morgen mit ihrem Elektro-Rollstuhl, auf den sie wegen einer schweren Erkrankung angewiesen ist, mit den drei Hunden der Familie zum Gassi gehen. Unterwegs begegnet sie dem in Vögnitz wohnenden Sulzheimer Bürgermeister Jürgen Schwab, der gerade seine dreijährige Australian Shepherd-Hündin „Emi“ ausgeführt hat und auf dem Rückweg ist. Die Frau aus dem Dorf bietet ihm einmal mehr an, Emi zusätzlich auf die „größere Runde“ mitzunehmen. Das hat die Frau schon öfter gemacht. Jürgen Schwab ist ihr wegen seines straff bemessenen Zeitkorsetts als Unternehmer und Bürgermeister dankbar dafür, wie er sagt.
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Die gewählte Strecke führt die Frau aus Vögnitz an diesem Tag in der nördlichen Flur in Richtung Kleinrheinfeld und dann weiter in Richtung Mönchstockheim. Sie fährt sie gewöhnlich zwei bis dreimal wöchentlich mit den Hunden. Auf Höhe einer Wiese dürfen diese auch diesmal kurz frei laufen. Einen generellen Leinenzwang gibt es in der Gemeinde Sulzheim nach Auskunft der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen nicht.
Emi bleibt im Gebüsch verschwunden
Um 8.30 Uhr verschwinden einer der Hunde der Familie und mit ihr Emi in einem dortigen Gehölz. Die Frau ruft die beiden daraufhin zurück, was ihr eigener Hund auch befolgt. Emi, die sonst immer gehorcht, bleibt verschwunden. Die Frau wartet noch eine Weile. Doch auch trotz mehrmaligen Rufens kommt Emi nicht zurück.
Da sie zum einen im Rollstuhl sitzt und selbst somit keine Möglichkeit hat, im Gebüsch nachzusehen, und andererseits auch ein wichtiger Behandlungstermin beim Arzt ansteht, entscheidet sie sich, heimzufahren und dort ihren Mann zu bitten, nach Emi zu schauen.
Um 9.40 Uhr fährt der Mann mit dem Auto die von seiner Frau mit den Hunden genommene Strecke inklusive der umliegenden Wege komplett ab und ruft immer wieder nach der vermissten Hündin. Ohne Erfolg. Um 10.40 Uhr kommt er nochmal an der Stelle vorbei, an der Emi verschwunden ist. Er steigt diesmal aus und läuft in das kleine Wäldchen. Nach einigen Metern entdeckt er dort eine geschlossene, sprich ausgelöste sogenannte „Krefelder Fuchsfalle“. Er kann aber kein Lebenszeichen von Emi vernehmen.
Da er noch die Pferde der Familie versorgen und sich für die Arbeit fertig machen muss, fährt er nach Hause und bittet um 10.55 Uhr den Freund der Tochter, nach Emi zu suchen. Dazu beschreibt er ihm auch die Stelle, wo sich die große, mit Erde und Reisig abgedeckte Betonrohrfalle befindet.
Um 11.05 Uhr kommt der junge Mann mit dem Auto dort an, kann Emi aber ebenfalls nicht finden. Um sich beim Nachbarn und im Internet schlau zu machen, wie er die Falle öffnen kann, in der man Emi vermutet, fährt er nochmals heim.
Begegnung mit dem Jagdpächter
Als er um 11.30 Uhr zu dem besagten Gebüsch und der Fangvorrichtung zurückkehrt, trifft er dort auf den zuständigen Jagdpächter und erkundigt sich nach der verschwundenen Hündin. Die Frage, ob sich in der Falle ein Australian Shepherd-Hund befunden hätte, habe der Jagdpächter ebenso bejaht wie die Frage, ob dieser tot sei. Daraufhin habe sich der junge Mann zu der mit einem elektronischen Fangmelder versehenen Falle begeben. Emi habe dort leblos in dem zur Entnahme der gefangenen Tiere dienenden sogenannten Abfangkorb gelegen.
Das Angebot des Jägers, den Hund zu entsorgen, nahm der Mann nach seiner Aussage nicht an, sondern sagte, dass er die tote Hündin gerne mitnehmen würde. Daraufhin habe der Freund Emi zum Auto getragen und in den Kofferraum gelegt. Sie sei dabei noch warm gewesen.
Nachdem die vom Freund angerufene Tochter umgehend von der Arbeit nach Hause gefahren sei und inzwischen auch ihre Mutter von ihrer Behandlung zurückgekehrt war, hatte diese zusammen mit ihrem Mann dem Bürgermeister die traurige Nachricht überbracht, dass die im Juli 2015 geborene Hündin nicht mehr lebt.
Nachdem der von ihm daraufhin angerufene Jagdpächter, so Schwab, ihm gegenüber am Telefon eingeräumt hatte, auf Emi geschossen zu haben, habe man beschlossen, die tote Hündin vom Tierarzt untersuchen zu lassen. Dabei sei dann auch ein Einschussloch im linken Hinterkopf entdeckt worden.
Daraufhin habe er sich, so Schwab, nach längerer Überlegung entschlossen, Strafanzeige gegen den Jagdpächter zu stellen und Emi nochmals am Abend zum Tierarzt bringen zu lassen, um ein Röntgenbild zum Beweis dafür machen zu lassen, dass sie zweifelsfrei erschossen worden sei. Auf der Aufnahme sei das noch im Kopf steckende Projektil deutlich zu erkennen gewesen.
Projektil wurde herausoperiert und gesichert
Mit dem Röntgenbild und der Bescheinigung des Tierarztes, dass der Tod der Hündin durch eine Schussverletzung eingetreten ist, fuhr die Tochter der Frau, die Emi zum Gassi gehen mitgenommen hatte, mit ihrem Freund schließlich zur Polizeidienststelle in Gerolzhofen, wo gerade Jürgen Schwab Anzeige erstattete.
Auf Bitten eines Beamten sei schließlich von dem Tierarzt noch am selben Abend das Projektil aus Emis Körper entfernt und ebenfalls der Polizei übergeben worden, berichtet der Sulzheimer Bürgermeister weiter. Daheim habe er die schlimme Gewissheit, dass Emi tot ist, den Kindern, die wie er sehr an der Hündin hingen, erst schonend beibringen müssen. Stets treu und anhänglich sei diese gewesen.
Jürgen Schwab unterstreicht: „Emi fehlt.“ Er kann auch Tage danach immer noch nicht fassen und begreifen, was an diesem Freitag geschehen ist, wie er betont.
Wissen Sie denn wie oft mit dem Hund was unternommen wird? Ist doch völlig am Thema vorbei zu sagen die Falle stand da wo normal kein Hund vorbei kommt.
Fakt ist der Hund wurde absolut Wehrlos ohne jeden vernünftigen Grund kaltblütig und Vorsätzlich erschossen! Dann auch noch anbieten den Hund zu "entsorgen" zeugt doch von einer Geisteshaltung gegenüber der Schöpfung die einem den kalten Schauer den Rücken herunter laufen lässt. So einem Menschen gehören keine Waffen! Gruselig das ganze. Ja und ich denke auch,dass mehr dahinter steckt wie AndiS. geschrieben hat. Das hört sich nach Rache an! Fakt ist der Jadpächter hat das Recht verwirkt weiter einen Jagdschein zu führen. Alles andere wäre Spott und Hohn!
Es gibt auch diese Schlagzeilen: "Reh gerissen: den Spuren nach waren es wildernde Hunde". Diese Schlagzeilen bleiben ohne Kommentare. Diese Tiere erleiden einen qualvollen Tod.
Was schreibt die Jägerschaft sich auf ihre Fahnen? "Respekt vor der Kreatur und der Schöpfung"
Diesem Menschen ( Jäger ) hat da wohl nichts verstanden. Einzige logische Konsequenz ist diesem Jäger den Jagdschein auf Lebenszeit zu entziehen.
Egal was hier geschrieben wird. Hunde sind Familienmitglieder und wer Hundebesitzer ist und seinen Hund liebt weiß was hier für eine Lücke gerissen wurde und welches Leid und Trauer auf diese Art und Weise seinen Hund zu verlieren verursacht wurde.
das geschehen in lülsfeld ist ein tragisches Unglück
deshalb auch mein mitgefühl an die Eltern
was dieser sogenannte jäger sich geleistet hat
gehört vors gericht
egal wer der Besitzer des tieres ist
dieser mensch mit waffe sollte untersucht werden
Für ein totes Kind in Lülsfeld nur ein sehr kleiner Abschnitt. Was soll das?
Nichtsdestotrotz: Einfach einen Hund zu töten, der in einer Falle sitzt, ist trotzdem nicht akzeptabel. Schließlich hat er den Hund ja nicht inflagranti beim Wildern erwischt.
Oder er hat vor dem Schuß überhaupt nicht geprüft, ob da ein Fuchs oder sonstwas in seiner Falle sitzt? Wahrscheinlich erst mal reingeballert und dann gemerkt, "Oh Sch... , das war ja ein Hund!". Wo wäre aber da die Sorgfaltspflicht? Hätte ein Kind sein können, das da reinkrabbelt...nicht aus zu denken.
Alles Spekulation. Die Wahrheit weiß nur er selbst.
Ich hoffe, dem Typen wird die Jagdlizenz für immer entzogen und noch eine ordentliche Geldstrafe obendrauf.
Meinen Recherchen nach gibt es keine Selbschussanlage für diese Art der Fallen.
Dieser Vorfall bestätigt mich wieder einmal wie "die" Jägerschaft zu großen Teilen tickt.
Anbei noch ein paar Zitate über die Jagd.
»Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.«
Theodor Heuss (1884 -1963), 1. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland
»Die Jagd ist eines der sichersten Mittel, das Gefühl der Menschen für ihre Mitgeschöpfe abzutöten.«
François Voltaire, frz. Schriftsteller und Philosoph (1694 – 1778)
»Die Jagd ist nicht die eines denkenden Wesens würdige Beschäftigung. Es steht zu befürchten, dass die Menschen, die sie ausüben, ebenso unmenschlich gegen Menschen werden, wie sie es gegen Tiere sind, oder dass die grausame Sitte, mit Gleichgültigkeit Schmerzen zu verursachen, ihr Mitgefühl für das Unglück ihrer Nebenmenschen abstumpft.«
Friedrich der Große
Auf jeden Fall sollte man die Tauglichkeit zum Jäger überprüfen. Allein die Frage ob er den toten Hund entsorgen soll zeigt deutlich seine rücksichts- und empathielose Gesinnung.
Wenn der junge Mann der Emi gefunden hat dem Jäger nicht zufällig begegnet wäre ist fraglich, ob der Hundehalter jemals erfahren hätte was mit seinem Hund geschehen ist.
Nicht falsch zu verstehen: Bitter für den Hund und traurig für die Familie. Aber in andern Fällen, bei denen Tiere zu Schaden gekommen sind, handelt die Zeitung das in einem 10-Zeiler ab.