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SCHWEINFURT
Störte ein Bestatter die Totenruhe?
Bestatter soll Tote zum Üben weggegeben haben       -  Hat ein Bestatter ohne Einverständnis der Hinterbliebenen Verstorbene „zum Üben“ für Auszubildende in dieses Ausbildungszentrum nach Münnerstadt bringen lassen? Der Bestatter bestreitet die Vorwürfe eines gekündigten Mitarbeiters zu den mehr als fünf Jahre zurück liegenden Fällen, die zu einem Ermittlungsverfahren gegen ihn geführt haben.
Foto: Daniel Karmann/dpa | Hat ein Bestatter ohne Einverständnis der Hinterbliebenen Verstorbene „zum Üben“ für Auszubildende in dieses Ausbildungszentrum nach Münnerstadt bringen lassen?
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 27.04.2023 07:01 Uhr

„Zum Üben“ für Auszubildende soll ein Schweinfurter Bestattungsunternehmen Verstorbene dem Bundesausbildungszentrum der Bestatter in Münnerstadt zur Verfügung gestellt haben – ohne Wissen und Zustimmung der Angehörigen. Außerdem seien Verstorbenen Wunden an Gliedmaßen zugefügt worden, damit die Azubis Nahttechniken üben konnten. Dies berichtete am Donnerstag die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) und bezog sich dabei auf einen ehemaligen Mitarbeiter und weitere Zeugen.

Wegnahme einer Leiche?

Dass ein Ermittlungsverfahren gegen das Bestattungsunternehmen wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe eingeleitet wurde, bestätigt seitens der Staatsanwaltschaft Schweinfurt die Leitende Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein. Der Vorwurf werde unter zwei Aspekten geprüft: Erstens, ob die widerrechtliche „Wegnahme einer Leiche“ vorliegt (Verbringen Verstorbener nach Münnerstadt); zweitens, ob der Tatbestand „beschimpfender Unfug“ erfüllt ist, sofern bei den Verstorbenen „ungehörige Behandlungen“ vorgenommen worden sein könnten. Dazu liefen die Ermittlungen. Wer die Anzeige erstattet hat, wollte Haderlein nicht sagen.

Bestatter soll Tote zum Üben weggegeben haben       -  Der Eingang zum Lehrfriedhof im Bundesausbildungszentrum der Bestatter.
Foto: Daniel Karmann (dpa) | Der Eingang zum Lehrfriedhof im Bundesausbildungszentrum der Bestatter.

Der Schweinfurter Bestatter weiß es. Ein Ex-Mitarbeiter habe ihn angezeigt. Die Vorwürfe beträfen vier Fälle, in denen er Verstorbene zur „Rekonstruktion“ nach Münnerstadt habe bringen lassen, um sie von erfahrenen Thanatopraktikern so herrichten zu lassen, dass Angehörige von ihnen in würdiger Weise Abschied nehmen konnten. Ohne solche „Rekonstruktion“ wäre das nicht möglich gewesen, und in allen vier Fällen hätten sich die Hinterbliebenen dafür bedankt.

„Für Nähübungen gibt es Dummys“

Dass in einigen Fällen auch Auszubildende diesem Ausbildungszentrum für Bestatter dabei gewesen sein könnten, sei möglich. Für die Rekonstruktion habe er nie etwas berechnet. Ein Vorteil für das eigene Unternehmen sei gewesen, das ein Mitarbeiter dabei Erfahrungen in seiner Fortbildung zum Thanatolgen gesammelt habe. Inzwischen könne er die „Rekonstruktion“ im eigenen Betrieb vornehmen und müsse diese nicht mehr in Münnerstadt ausführen lassen.

Im übrigen könnten laut seiner Geschäftsbedingungen für die Bestattung erforderliche Tätigkeiten auch außerhalb des Betriebsorts Schweinfurt vorgenommen werden, so der Bestatter weiter. Und: „In Münnerstadt wird keinem Verstorbenen eine Verletzung zugefügt, um das Nähen zu üben.“ Speziell dafür gebe es Gliedmaßen-Dummys, die für viel Geld aus den USA bezogen worden seien.

Anzeige vom Konkurrenten

Von der Sargbearbeitung, über Dekoration zum Übungsfriedhof - die Schüler der Bestatterschule in Münnerstadt werden auf alles vorbereitet.
Foto: Ivana Biscan | Von der Sargbearbeitung, über Dekoration zum Übungsfriedhof - die Schüler der Bestatterschule in Münnerstadt werden auf alles vorbereitet.

Der Bestatter gibt sich sicher: „Mein Handeln ist weder rechtlich, noch ethisch zu beanstanden.“ Jeder einzelne der im Ermittlungsverfahren aufgeführten Fälle sei lückenlos dokumentiert, obgleich sie viele Jahre zurücklägen. Er würde sich hüten, den guten Ruf seines Betriebes aufs Spiel zu setzen. 

Bemerkenswert ist der Zeitraum in dem der Bestatter „Leichen zum Üben“ (SZ) bereitgestellt haben soll: vor mehr als fünf Jahren. Der Anzeigenerstatter sei ein Ex-Mitarbeiter, dem er im März 2013 nach vier Abmahnungen wegen Unzuverlässigkeit gekündigt habe und der etwa ein Jahr später ein eigenes Bestattungsinstitut in Schweinfurt eröffnet habe. Ein Konkurrent also.

Das Ermittlungsverfahren zu dem kuriosen Vorwurf der „Störung der Totenruhe“ durch einen Bestatter läuft noch. Wann könnte es abgeschlossen sein? Mitte August solle man wieder nachfragen, sagt die Oberstaatsanwältin.

 
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Kommentare
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  • speeeed
    Existenzbedrohend, "Fake-News", Schmutzkampagnen, "Entweder bin ich besser als die Konkurrenz oder ich versuche meinem Mitbewerber zu schaden."
    Alles Stichwörter aus Kommentaren hier.
    Hat mal einer daran gedacht dass das auch für den angeblichen Konkurrenten gilt der sich aus dem Hause Michal selbstständig gemacht hat. Mainpost hat sich da wohl zu sehr auf ihren Zahlungskräftigen Annoncenkunden verlassen. Nach meinen Informationen Stammt die Anzeige nicht von diesem Ehemaligen Mitarbeiter!!!

    Aber wie hier schon einer richtig geschrieben hat:
    "Entweder bin ich besser als die Konkurrenz oder ich versuche meinem Mitbewerber zu schaden."
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  • bundmufr@web.de
    Es ist doch hier gar nicht bewiesen ob es der ehemalige Mitarbeiter war. Außerdem hat dieser das Unternehmen selbst verlassen. Ihm wurde die Selbstständigkeit auch von Ortsansässigem Bestattungs Unternehmen sehr schwer gemacht
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  • schlumpf100100@aol.com
    Wer sagt dass der Mitarbeiter das Unternehmen selbst verlassen hat und die Selbständigkeit erschwert wurde? Wissen Sie mehr? Im Artikel steht "...dem er im März 2013 nach vier Abmahnungen wegen Unzuverlässigkeit gekündigt habe und der etwa ein Jahr später ein eigenes Bestattungsinstitut in Schweinfurt eröffnet habe..." Also von wegen selbst verlassen.
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  • bundmufr@web.de
    Im Artikel steht so einiges was nicht den Tatsachen entspricht....
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  • rukfranken
    Kurze Recherche im Netz: Es gibt drei Traditionsunternehmen in Schweinfurt und nur ein neues Bestattungsunternehmen. Den Rest kann sich jeder selber zusammen reimen.
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  • rukfranken
    Der Name Michal wird genannt, der Name des anderen Bestatters nicht. Schon allein das ist eine Frechheit. Noch dazu, dass es bisher nur eine Anzeige gibt, aber noch keinerlei geprüfte Fakten. Der Name des Bestatters, der jetzt nach 5 Jahren diese Anzeige gemacht hat, sollte auch genannt werden. Dann weiß man wenigstens, spätestens nach Abschluss der Ermittlungen, wer wirklich unseriös arbeitet!! Hoffentlich hat die Redaktion den Mut dazu.
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  • r.boehm-hennes
    Ich freue mich über die Berichterstattung, kann aber nur jo1970 beiwohnen.
    Die Redaktion sollte solche Schmutzkampagnen nicht als Schlagzeile ausreizen, besonders nicht wenn sich der Fall so unklar darstellt. Im August wird es wahrscheinlich fundiertere Erkenntnisse geben, die es zu berichten lohnt. Vielleicht auch mal eine Darstellung eines anstandslosen Wettbewerbers, wenn er es denn ist. Würde der sich einschleichenden Trump-Kultur ganz gut tun, nicht nur Dreck um sich zu werfen. Je nach Auffassung des Gerichtes entweder Verurteilung wegen Totenruhe oder wegen moralische Verurteilung durch Anstifter von "Fake-News", besonders wenn sie existenzbedrohend sind.
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  • jo1970
    Alte Weisheit aus dem Geschäftsleben:
    Entweder bin ich besser als die Konkurrenz oder ich versuche meinem Mitbewerber zu schaden.
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  • yourburyman@aol.com
    Lieber User, auf Ihren Wunsch hin werden alle Kommentare unter Ihrem Konto "yourburyman" entfernt.
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  • yourburyman@aol.com
    Lieber User, auf Ihren Wunsch hin werden alle Kommentare unter Ihrem Konto "yourburyman" entfernt.
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