„Zum Üben“ für Auszubildende soll ein Schweinfurter Bestattungsunternehmen Verstorbene dem Bundesausbildungszentrum der Bestatter in Münnerstadt zur Verfügung gestellt haben – ohne Wissen und Zustimmung der Angehörigen. Außerdem seien Verstorbenen Wunden an Gliedmaßen zugefügt worden, damit die Azubis Nahttechniken üben konnten. Dies berichtete am Donnerstag die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) und bezog sich dabei auf einen ehemaligen Mitarbeiter und weitere Zeugen.
Wegnahme einer Leiche?
Dass ein Ermittlungsverfahren gegen das Bestattungsunternehmen wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe eingeleitet wurde, bestätigt seitens der Staatsanwaltschaft Schweinfurt die Leitende Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein. Der Vorwurf werde unter zwei Aspekten geprüft: Erstens, ob die widerrechtliche „Wegnahme einer Leiche“ vorliegt (Verbringen Verstorbener nach Münnerstadt); zweitens, ob der Tatbestand „beschimpfender Unfug“ erfüllt ist, sofern bei den Verstorbenen „ungehörige Behandlungen“ vorgenommen worden sein könnten. Dazu liefen die Ermittlungen. Wer die Anzeige erstattet hat, wollte Haderlein nicht sagen.
Der Schweinfurter Bestatter weiß es. Ein Ex-Mitarbeiter habe ihn angezeigt. Die Vorwürfe beträfen vier Fälle, in denen er Verstorbene zur „Rekonstruktion“ nach Münnerstadt habe bringen lassen, um sie von erfahrenen Thanatopraktikern so herrichten zu lassen, dass Angehörige von ihnen in würdiger Weise Abschied nehmen konnten. Ohne solche „Rekonstruktion“ wäre das nicht möglich gewesen, und in allen vier Fällen hätten sich die Hinterbliebenen dafür bedankt.
„Für Nähübungen gibt es Dummys“
Dass in einigen Fällen auch Auszubildende diesem Ausbildungszentrum für Bestatter dabei gewesen sein könnten, sei möglich. Für die Rekonstruktion habe er nie etwas berechnet. Ein Vorteil für das eigene Unternehmen sei gewesen, das ein Mitarbeiter dabei Erfahrungen in seiner Fortbildung zum Thanatolgen gesammelt habe. Inzwischen könne er die „Rekonstruktion“ im eigenen Betrieb vornehmen und müsse diese nicht mehr in Münnerstadt ausführen lassen.
Im übrigen könnten laut seiner Geschäftsbedingungen für die Bestattung erforderliche Tätigkeiten auch außerhalb des Betriebsorts Schweinfurt vorgenommen werden, so der Bestatter weiter. Und: „In Münnerstadt wird keinem Verstorbenen eine Verletzung zugefügt, um das Nähen zu üben.“ Speziell dafür gebe es Gliedmaßen-Dummys, die für viel Geld aus den USA bezogen worden seien.
Anzeige vom Konkurrenten
Der Bestatter gibt sich sicher: „Mein Handeln ist weder rechtlich, noch ethisch zu beanstanden.“ Jeder einzelne der im Ermittlungsverfahren aufgeführten Fälle sei lückenlos dokumentiert, obgleich sie viele Jahre zurücklägen. Er würde sich hüten, den guten Ruf seines Betriebes aufs Spiel zu setzen.
Bemerkenswert ist der Zeitraum in dem der Bestatter „Leichen zum Üben“ (SZ) bereitgestellt haben soll: vor mehr als fünf Jahren. Der Anzeigenerstatter sei ein Ex-Mitarbeiter, dem er im März 2013 nach vier Abmahnungen wegen Unzuverlässigkeit gekündigt habe und der etwa ein Jahr später ein eigenes Bestattungsinstitut in Schweinfurt eröffnet habe. Ein Konkurrent also.
Das Ermittlungsverfahren zu dem kuriosen Vorwurf der „Störung der Totenruhe“ durch einen Bestatter läuft noch. Wann könnte es abgeschlossen sein? Mitte August solle man wieder nachfragen, sagt die Oberstaatsanwältin.
Alles Stichwörter aus Kommentaren hier.
Hat mal einer daran gedacht dass das auch für den angeblichen Konkurrenten gilt der sich aus dem Hause Michal selbstständig gemacht hat. Mainpost hat sich da wohl zu sehr auf ihren Zahlungskräftigen Annoncenkunden verlassen. Nach meinen Informationen Stammt die Anzeige nicht von diesem Ehemaligen Mitarbeiter!!!
Aber wie hier schon einer richtig geschrieben hat:
"Entweder bin ich besser als die Konkurrenz oder ich versuche meinem Mitbewerber zu schaden."
Die Redaktion sollte solche Schmutzkampagnen nicht als Schlagzeile ausreizen, besonders nicht wenn sich der Fall so unklar darstellt. Im August wird es wahrscheinlich fundiertere Erkenntnisse geben, die es zu berichten lohnt. Vielleicht auch mal eine Darstellung eines anstandslosen Wettbewerbers, wenn er es denn ist. Würde der sich einschleichenden Trump-Kultur ganz gut tun, nicht nur Dreck um sich zu werfen. Je nach Auffassung des Gerichtes entweder Verurteilung wegen Totenruhe oder wegen moralische Verurteilung durch Anstifter von "Fake-News", besonders wenn sie existenzbedrohend sind.
Entweder bin ich besser als die Konkurrenz oder ich versuche meinem Mitbewerber zu schaden.