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Schweinfurt
Stellplätze für Fahrräder bald auch in Häusern und Wohnanlagen
Warum die Stadtverwaltung ihre Stellplatzsatzung erweitert und nicht nur Autos, sondern auch Fahrräder integriert. Welche Hausbesitzer von der Regel ausgenommen wurden.
Die Stadt Schweinfurt hat ihre Stellplatzsatzung geändert, so dass nun auch Bauherren Abstellplätze für Fahrräder in ihre Bauvorhaben integrieren müssen.
Foto: Patrick Seeger | Die Stadt Schweinfurt hat ihre Stellplatzsatzung geändert, so dass nun auch Bauherren Abstellplätze für Fahrräder in ihre Bauvorhaben integrieren müssen.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 25.09.2020 02:10 Uhr

Das Fahrrad soll in Schweinfurt in den nächsten Jahren eine deutlich stärkere Rolle bekommen. Im Juli hat der Stadtrat das große Radkonzept verabschiedet. In der Bauausschusssitzung wurde nun ein erstes Projekt mit der Fahrradstraße in der Gustav-Heusinger-Straße auf den Weg gebracht. Ein weiterer Baustein: die Vorschrift für Bauherren, auch Stellplätze für Fahrräder und nicht nur Autos schaffen zu müssen.

Die Stellplatzsatzung der Stadt wurde nun dahingehend erweitert, dass auch Fahrräder integriert wurden. Die Verwaltung hat eine detaillierte Liste mit 61 Einträgen erstellt, in der genau geregelt ist, wer wann unter welchen Umständen wie viele Auto- und wie viele Fahrradstellplätze bauen muss. Vor allem in der Innenstadt ist das manchmal schwierig, weswegen es die so genannte Stellplatzablöse gibt. Bei Fahrrädern beträgt sie 500 Euro pro Stellplatz, bei Autos wurde sie für den Kernbereich der Innenstadt von 5100 auf 5500 Euro pro Fahrzeugstellplatz erhöht, da auch die Grundstückspreise pro Quadratmeter in der Innenstadt seit der letzten Erhöhung gestiegen sind.

Die Verwaltung sieht "angesichts der dynamischen Fahrradnutzung einen überdurchschnittlichen Bedarf an Fahrradstellplätzen". Im Alltag, für den Sport und von Touristen werden Räder genutzt. Wenn es zu wenig Stellplätze gibt, werden die Zweiräder oft an Hauswänden, Zäunen oder Schildermasten abgestellt. Das, erklärte Bauordnungsamtleiter Werner Duske, schränke natürlich die Bewegungsfreiheit von Fußgängern, Rollator- und Rollstuhlnutzern ein.

Man wolle mit der neuen Satzung Bauherren und Architekten sensibilisieren, im Neubau kostengünstige und zweckmäßige Fahrradabstellplätze zu bauen. Ausgenommen von den Regeln sind Ein- und Zweifamilienhäuser in Wohngebieten. Hier geht die Verwaltung davon aus, dass die dort wohnenden Familien ohnehin entsprechend Stellplätze für ihre Fahrräder haben.

SPD-Rat Johannes Petersen lobte den Ansatz der Verwaltung und wollte wissen, ob mit den Wohnungsbaugesellschaften im Vorfeld gesprochen wurde. Umweltreferent Jan von Lackum verneinte das. Eine Abstimmung sei nicht nötig gewesen, denn die Verwaltung habe die Erfahrung gemacht, dass die Wohnungsbaugesellschaften bei ihren Neubauprojekten ohnehin das Thema Fahrradstellplätze im Blick hätten.

Eine Ausnahme in der Satzung sorgte für eine Nachfrage. Wer eine Wohnung hat, in der Wohnungsprostitution betrieben wird, muss keine Stellplätze für Fahrräder nachweisen. Man gehe nicht davon aus, dass Fahrräder hier eine Rolle spielen, erklärte Jan von Lackum.

Die Nachfrage kam deswegen auf, weil im Tagesordnungspunkt davor genau das Thema besprochen wurde: In einem Gebäude in der Spitalstraße wurde eine Nutzungsänderung von Büro zu Prostitution genehmigt. In sieben Räumen im dritten Obergeschoss bieten selbstständig tätige Damen Freiern ihre Dienste an. Diese Nutzungsänderung ist baurechtlich genehmigungspflichtig, da laut Bauverwaltung "bordellartige Betriebe als sonstige Gewerbetriebe in Kerngebieten allgemein zulässig sind".

 
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