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Gerolzhofen
Steigerwaldbahn: Antrag der Thüringer Eisenbahn weiter offen
Das Unternehmen möchte die Bahn-Infrastruktur zwischen Schweinfurt, Gerolzhofen und Großlangheim für Zugverkehr herrichten. Wenn es grünes Licht erhält, müsste es schnell gehen.
Sollte der Antrag der Thüringer Eisenbahn GmbH genehmigt werden, müsste die GmbH die Infrastruktur der stillgelegten Steigerwaldbahn so instand setzen, dass dort wieder Züge fahren können. Dies gilt beispielsweise auch für diesen mit einer Asphaltschicht überbauten Bahnübergang in Gochsheim.
Foto: Horst Breunig | Sollte der Antrag der Thüringer Eisenbahn GmbH genehmigt werden, müsste die GmbH die Infrastruktur der stillgelegten Steigerwaldbahn so instand setzen, dass dort wieder Züge fahren können.
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 09.02.2024 17:47 Uhr

Seit Anfang April ist bekannt, dass die Thüringer Eisenbahn GmbH die stillgelegte Strecke der Steigerwaldbahn zwischen Schweinfurt und Großlangheim auf eigene Kosten sanieren möchte. Hierzu hat das Privatunternehmen einen Antrag auf Erteilen einer Unternehmensgenehmigung zum Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur, so die sperrig klingende Bezeichnung, beim Bayerischen Verkehrsministerium gestellt. Seitdem ist die zur Debatte stehende Entwidmung der Bahnstrecke und der daraus wohl folgenden Rückbau der Gleise erst einmal vom Tisch.

Über den Antrag hat das Verkehrsministerium noch nicht entschieden, heißt es dort auf Nachfrage dieser Redaktion. Es könne auch kein Zeitpunkt genannt werden, bis wann dies der Fall ist, teilt die Pressestelle zu dem nichtöffentlichen Genehmigungsverfahren weiter mit. Entsprechend sind vom Ministerium keine näheren Auskünfte zum Zwischenstand des Prüfungsverfahrens zu erhalten. Das Ministerium muss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Antragseingang entscheiden.

Unternehmen rechnet mit drei Monaten

Auch der Antragsteller aus Thüringen, der das Vorhaben komplett aus eigener Tasche bezahlen müsste, gibt sich auf Nachfrage bedeckt. Es lägen keine neuen Erkenntnisse über den Stand des Antragsverfahrens vor, ist bei der GmbH zu erfahren. 

Eine Ablehnung der nach Paragraf 6 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beantragten Unternehmensgenehmigung gilt als unwahrscheinlich. Denn die im Gesetz verlangte Zuverlässigkeit, Finanzkraft und fachliche Eignung des Antragstellers dürfte die Thüringer Eisenbahn erfüllen; diese betreibt eigenen Angaben nach erfolgreich mehrere Bahnstrecke in Ostdeutschland.

Genehmigung kann auch widerrufen werden

Sollte der Antrag durchgehen, ist der Betreiber einer Eisenbahninfrastruktur nach Auskunft des Verkehrsministeriums gesetzlich verpflichtet, die Strecke auch zu betreiben, "das heißt die Befahrbarkeit durch Dritte zu gewährleisten", so die Pressestelle. Falls gegen diese Betriebspflicht verstoßen wird, müsste die Genehmigung widerrufen werden.

Innerhalb welchen Zeitraums ein Unternehmen die Infrastruktur einer Bahnstrecke so ertüchtigen muss, dass dort Züge wieder sicher fahren können, sei nicht durch starre Fristen geregelt, teilt das Verkehrsministerium weiter mit. Doch entscheidend sei: Der Genehmigungsinhaber muss "unverzüglich und kontinuierlich alles Notwendige" unternehmen, "um letztlich seine Betriebspflicht erfüllen zu können". Der tatsächliche Zeitbedarf richte sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, berücksichtige also etwa, in welchem Zustand sich eine Bahnstrecke befindet, und kann laut Ministerium "auch durch Handlungen Dritter beeinflusst werden". Um eine Strecke, die zuletzt nicht instand gehalten wurde, wieder betriebsbereit zu machen, dafür werde einem Unternehmen mindestens ein Jahr zugebilligt, erklärt das Ministerium.

Tourismusverkehr mit ehrenamtlichen Mitarbeitern

Wer auf einer instand gesetzten Strecke Züge fahren lässt, ist von der Frage der wiederherzustellenden Infrastruktur losgelöst zu betrachten. Der Zugverkehr unterliegt einem Eisenbahnverkehrsunternehmen. Im Fall der Steigerwaldbahn ist bekanntlich die Firma Internationale Gesellschaft für Eisenbahnverkehr aus Hersbruck im Gespräch, um dort in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Steigerwald-Express e. V. an bestimmten Tagen einen Tourismusverkehr anzubieten. Der Verein hatte bereits angekündigt, dass er mit ehrenamtlichen Lokomotivführern und Schaffnern ab dem Jahr 2023 erste Fahrten zwischen Schweinfurt und Gerolzhofen und ab 2025 auch bis zur Endstation in Großlangheim anbieten möchte.

Auf die Trennung zwischen Infrastruktur und Verkehr einer Bahnstrecke verweist auch nochmals ausdrücklich das Verkehrsministerium: "Mit einer Betriebsgenehmigung für die Infrastruktur ist keine Aussage über die mögliche spätere Nutzung beziehungsweise Nutzbarkeit der Strecke im Personen- oder Güterverkehr verbunden."

 
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  • tagblatt_leser
    Nochmals zur Klarstellung: die ThE (Thüringer Eisenbahn GmbH) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, das von der Stilllegung bedrohte Strecken übernimmt. Zur Seite steht ihr die Erfurter Gleisbau GmbH, die - nach eigener Darstellung - den Tiefbau, den Kabel- und Kabelkanalbau sowie den typischen Spezialtiefbau für Gleisbau übernimmt. Einzige Aufgabe der ThE ist es somit, für die Betriebs b e r e i t s c h a f t der Strecke zu sorgen.
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  • stauder
    @ FC05Supporter : Dann googeln Sie doch mal „ Bahnstrecke schweinfurt - Kitzingen - Wikipedia . Wenn Sie am Ziel sind lesen Sie aufmerksam alles was dort geschrieben steht. Danach entscheiden Sie nochmal neu über Dichtung und Wahrheit meiner Ausführungen.
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  • FC05Supporter
    Wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil!😉 Übrigens wo ist das von Ihnen erwähnte Gerichtsuteil!!!??? Dubios und Ominös so geht BI anno 2021. Das the fact, DIE WAHRHEIT!😘
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  • stauder
    @ MarKa: Ihr "begrüßenswerter neuer Versuch" die Steigerwaldbahn privatwirtschaftlich zu retten wird vielleicht auch wieder zum Schluß an "fehlenden Einnahmen" scheitern. Es war damals kein Versagen der BRE, sondern die Menschen haben sich damals und bis heute mehr für den frei wählbaren Individualverkehr entschieden und werden ihre liebgewonnene Art der Fortbewegung nicht mehr gegen eine schienengebundene eintauschen. Erhebliche Oberbau- und Unterbau-Mängel an einer Bahntrasse kommen einem "Totalschaden" gleich , sonst gäbe es kein Strecken-Fahrverbot.
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  • MarKa
    @stauder Bei dem letzten vorangegangenen Betrieb der Bahn ging es überhaupt nicht um Schaffung eines ernsthaften Alternativangebotes zum Individualverkehr.
    Auf Basis welcher Modelle hier ein Betrieb durchgeführt werden kann, sollten wir den aktiv Involvierten überlassen.
    Informieren Sie sich über die Definition des "Totalschadens", bevor Sie hier den Begriff deplatziert verwenden.
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  • stauder
    Wenn die Betriebsgenehmigung durch das Verkehrsministerium erteilt werden sollte, wird es dem Förderverein Steigerwald-Express e.V schon wie 2005/2006 gehen. Der Versuch eine private Museumsbahn zu etablieren scheiterte nämlich schon damals, weil die damalige Bayerische Regionaleisenbahn (BRE) als Eisenbahnstrukturunternehmen es nicht geschafft hat, die Bahn-Strecke in einen sicheren Zustand zu versetzen. Die Strecke wurde im März 2010 wegen Totalschaden komplett bis heute gesperrt. Die Regierung von Mittelfranken setzte der BRE eine Frist bis Ende April 2011, um die Strecke in einen sicheren Zustand zu versetzen. Die Frist wurde von der BRE nicht eingehalten, ein Zwangsgeld wurde gegen den Streckenbetreiber verhängt. Im Mai 2013 schrieb die BRE wegen fehlender Einnahmen die Strecke zur Übernahme durch andere Eisenbahnstrukturunternehmen aus. Das nun die Thüringer Eisenbahn GmbH, ein Privatunternehmer, die Strecke wieder fit machen will, klingt doch wie"alter Wein in neuen Schläuchen".
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  • MarKa
    Es gibt keinen "Totalschaden" bei Bahnstrecken. Dass das damalige EIU versagt hat, hat rein gar nichts mit den Fähigkeiten eines anderen solchen zu tun.

    Wenn ein Pächter eines gastronomischen Betriebes mit seinen Angebot versagt und in die Insolvenz geht, wird deshalb ja auch nicht das Gebäude abgerissen......

    Überflüssiges Schlechtgerede eines begrüßenwerten neuen Versuches zur Rettung der Bahn.
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  • FC05Supporter
    @stauder, was Sie da schreiben bezeichnet man als Fake-News!!! Ich war schon damals über die Einsatzbereitschaft und den Willen der Mitglieder des Fördervereins positiv erstaunt. Fahrtage gab es genug! Also bitte bei der Wahrheit bleiben. Die BI's wirken mit solchen Äußerungen bzw. Verhalten noch ominöser und dubioser als erst schon.
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  • tagblatt_leser
    Wenn die Betriebsgenehmigung durch das Verkehrsministerium erteilt ist, sollte die ThE umgehend eine Rechnung für die Ertüchtigung des im Aufmacherbild gezeigten Stücks für den Bahnbetrieb an die Gemeinde Gochsheim schicken. Die hat nämlich den Bahnübergang rechtswidrig (!!) zuteeren lassen.

    "Zeitzeuge" kann dann als Frontmann zum Geldsammeln durch Gochsheim laufen, um die Gemeindekasse von unnötigen Ausgaben zu entlasten.
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  • r.hellmann@web.de
    Hat es den Bahnfreunden die Sprache verschlagen? Sind sie müde geworden? Hat Andy 25 zuviele andere Baustellen?
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  • kniekel
    Wir warten erst noch auf das "Kein Mensch braucht die Bahn, der Zug ist abgefahren" von Zeitzeuge. So macht das doch keinen Spaß. grinsen
    (Nee, im Ernst, was soll man da kommentieren. Läuft doch.)
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