Seit Anfang April ist bekannt, dass die Thüringer Eisenbahn GmbH die stillgelegte Strecke der Steigerwaldbahn zwischen Schweinfurt und Großlangheim auf eigene Kosten sanieren möchte. Hierzu hat das Privatunternehmen einen Antrag auf Erteilen einer Unternehmensgenehmigung zum Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur, so die sperrig klingende Bezeichnung, beim Bayerischen Verkehrsministerium gestellt. Seitdem ist die zur Debatte stehende Entwidmung der Bahnstrecke und der daraus wohl folgenden Rückbau der Gleise erst einmal vom Tisch.
Über den Antrag hat das Verkehrsministerium noch nicht entschieden, heißt es dort auf Nachfrage dieser Redaktion. Es könne auch kein Zeitpunkt genannt werden, bis wann dies der Fall ist, teilt die Pressestelle zu dem nichtöffentlichen Genehmigungsverfahren weiter mit. Entsprechend sind vom Ministerium keine näheren Auskünfte zum Zwischenstand des Prüfungsverfahrens zu erhalten. Das Ministerium muss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Antragseingang entscheiden.
Unternehmen rechnet mit drei Monaten
Auch der Antragsteller aus Thüringen, der das Vorhaben komplett aus eigener Tasche bezahlen müsste, gibt sich auf Nachfrage bedeckt. Es lägen keine neuen Erkenntnisse über den Stand des Antragsverfahrens vor, ist bei der GmbH zu erfahren.
Eine Ablehnung der nach Paragraf 6 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beantragten Unternehmensgenehmigung gilt als unwahrscheinlich. Denn die im Gesetz verlangte Zuverlässigkeit, Finanzkraft und fachliche Eignung des Antragstellers dürfte die Thüringer Eisenbahn erfüllen; diese betreibt eigenen Angaben nach erfolgreich mehrere Bahnstrecke in Ostdeutschland.
Genehmigung kann auch widerrufen werden
Sollte der Antrag durchgehen, ist der Betreiber einer Eisenbahninfrastruktur nach Auskunft des Verkehrsministeriums gesetzlich verpflichtet, die Strecke auch zu betreiben, "das heißt die Befahrbarkeit durch Dritte zu gewährleisten", so die Pressestelle. Falls gegen diese Betriebspflicht verstoßen wird, müsste die Genehmigung widerrufen werden.
Innerhalb welchen Zeitraums ein Unternehmen die Infrastruktur einer Bahnstrecke so ertüchtigen muss, dass dort Züge wieder sicher fahren können, sei nicht durch starre Fristen geregelt, teilt das Verkehrsministerium weiter mit. Doch entscheidend sei: Der Genehmigungsinhaber muss "unverzüglich und kontinuierlich alles Notwendige" unternehmen, "um letztlich seine Betriebspflicht erfüllen zu können". Der tatsächliche Zeitbedarf richte sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, berücksichtige also etwa, in welchem Zustand sich eine Bahnstrecke befindet, und kann laut Ministerium "auch durch Handlungen Dritter beeinflusst werden". Um eine Strecke, die zuletzt nicht instand gehalten wurde, wieder betriebsbereit zu machen, dafür werde einem Unternehmen mindestens ein Jahr zugebilligt, erklärt das Ministerium.
Tourismusverkehr mit ehrenamtlichen Mitarbeitern
Wer auf einer instand gesetzten Strecke Züge fahren lässt, ist von der Frage der wiederherzustellenden Infrastruktur losgelöst zu betrachten. Der Zugverkehr unterliegt einem Eisenbahnverkehrsunternehmen. Im Fall der Steigerwaldbahn ist bekanntlich die Firma Internationale Gesellschaft für Eisenbahnverkehr aus Hersbruck im Gespräch, um dort in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Steigerwald-Express e. V. an bestimmten Tagen einen Tourismusverkehr anzubieten. Der Verein hatte bereits angekündigt, dass er mit ehrenamtlichen Lokomotivführern und Schaffnern ab dem Jahr 2023 erste Fahrten zwischen Schweinfurt und Gerolzhofen und ab 2025 auch bis zur Endstation in Großlangheim anbieten möchte.
Auf die Trennung zwischen Infrastruktur und Verkehr einer Bahnstrecke verweist auch nochmals ausdrücklich das Verkehrsministerium: "Mit einer Betriebsgenehmigung für die Infrastruktur ist keine Aussage über die mögliche spätere Nutzung beziehungsweise Nutzbarkeit der Strecke im Personen- oder Güterverkehr verbunden."
Auf Basis welcher Modelle hier ein Betrieb durchgeführt werden kann, sollten wir den aktiv Involvierten überlassen.
Informieren Sie sich über die Definition des "Totalschadens", bevor Sie hier den Begriff deplatziert verwenden.
Wenn ein Pächter eines gastronomischen Betriebes mit seinen Angebot versagt und in die Insolvenz geht, wird deshalb ja auch nicht das Gebäude abgerissen......
Überflüssiges Schlechtgerede eines begrüßenwerten neuen Versuches zur Rettung der Bahn.
"Zeitzeuge" kann dann als Frontmann zum Geldsammeln durch Gochsheim laufen, um die Gemeindekasse von unnötigen Ausgaben zu entlasten.
(Nee, im Ernst, was soll man da kommentieren. Läuft doch.)