Viertstärkste Kraft im Schweinfurter Stadtrat mit 57 801 Stimmen und vier Mandaten wurde die Alternative für Deutschland bei der Kommunalwahl am 15. März. Drei Mandate mehr als bisher, der altgediente Stadtrat und Landtagsabgeordnete Richard Graupner führt die neu gegründete Fraktion.
Erst seit ein paar Wochen ist klar, dass das amtliche Endergebnis der Stadtratswahl auch bestehen bleibt. Am 23. April wies die Regierung von Unterfranken nach Auskunft von Pressesprecher Johannes Hardenacke eine Wahlanfechtung zurück, die ein AfD-Mitglied aus dem Stadtverband Schweinfurt eingereicht hatte.
Hintergrund war die Diskussion über die Aufstellungsversammlung der AfD im Januar dieses Jahres, über die diese Redaktion exklusiv berichtete. Parteiintern hatte diese Versammlung für Diskussionen gesorgt, insbesondere Richard Graupner sowie die damals zuständigen Wahlleiter waren kritisiert worden. Zum einen gab es eine Kandidatin für die Wahl zum Oberbürgermeister, die aber nicht gewählt wurde, wie es in dem der Redaktion vorliegenden Protokoll der Aufstellungsversammlung steht. Zum anderen wurde diese Kandidatin, die zunächst auf der Vorschlagsliste der Stadtratskandidaten stand, abgewählt. Bei sechs Wahlberechtigten stimmten drei gegen sie. Die Kritiker hielten das für undemokratisch. Außerdem soll vor der Abstimmung über die Kandidaten die Liste als Ganzes genehmigt worden sein.
Richard Graupner verwahrte sich gegen parteiinterne Vorwürfe
Auf Nachfrage der Redaktion wies Richard Graupner die Vorwürfe damals zurück, es sei alles gemäß der parteiinternen Statuten abgelaufen. Außerdem habe es keine Beschwerde bei den entsprechenden Gremien der Partei gegeben. Der städtische Wahlausschuss hatte bei seiner Sitzung Anfang Januar anhand der vorgelegten Protokolle keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Regeln zur Aufstellung von Kandidaten für die Kommunalwahl festgestellt und damals bereits darauf verwiesen, dass Verstöße gegen parteiinterne Verfahren, so sie denn vorliegen, nicht relevant seien, so lange die gesetzlichen Anforderungen erfüllt würden.
Laut Regierungspressesprecher Hardenacke war die "Wahlanfechtung zum einen unzulässig, da diese bereits vor Verkündung des abschließenden Wahlergebnisses (also vor Beginn der 14-tägigen Frist) eingereicht wurde." Außerdem "war sie zum anderen auch nicht begründet." Dies sei nur dann der Fall, "wenn wahlrechtliche Vorschriften verletzt wurden. Zu den wahlrechtlichen Vorschriften gehören nur Bestimmungen des staatlichen Wahlrechts, jedoch keine parteiinternen Regelungen", betont Hardenacke.
Anhand der vorliegenden Unterlagen habe die Regierung keinen Verstoß gegen das staatliche Wahlrecht festgestellt. "Parteiinterne Regelungen, wie die Einreichung eines Wahlvorschlages für die Wahl des Oberbürgermeisters, sowie der Zeitpunkt der Versendung des Protokolls der Aufstellungsversammlung können bei der Überprüfung einer Wahlanfechtung keine Berücksichtigung finden", so Hardenacke. Gegen die Entscheidung seien keine Rechtsmittel erhoben worden, der Fall ist also erledigt.
Bei der Kommunalwahl holte die CSU 17 von 44 Mandaten, die SPD acht, die Grünen sechs. Vier Sitze hat die AfD, jeweils drei die Freien Wähler und die Linken sowie je einen die FDP sowie die Wählergruppen proschweinfurt und Zukunft./ödp. Die CSU ging mit den Grünen eine Koalition ein und hat mit der Stimme des für die CSU kandidierenden und in seine dritte Amtszeit gewählten Oberbürgermeisters Sebastian Remelé eine Mehrheit von zwei Stimmen.