Dreimal hatte der Veranstalter von Aufzügen der "Corona-Rebellen Bad Kissingen" im Jahr 2021 keinen Mund-Nasen-Schutz getragen, obwohl der damals per Verordnung vorgeschrieben war. Einmal trat er auch ganz ohne Maske als Zeuge in einem Gerichtssaal auf, wo ebenfalls Mund-Nasen-Schutz verlangt wurde. Der 38-Jährige zeigte jeweils die Kopie eines Attestes, ausgestellt von einer Ärztin aus Weinheim (Baden-Württemberg) vor. Danach sei bei ihm das Tragen einer Maske "aus medizinischen Gründen kontraindiziert", so das Attest.
Doch untersucht hatte diese Ärztin den gelernten Verkäufer nie. Sein Attest kam gegen fünf Euro Gebühr per Post, nachdem er der Medizinerin per E-Mail Atemnot, Kopfschmerzen, chronischen Husten geschildert habe, sobald er die Maske länger trage. Er leide phasenweise an Asthma.
Weil aber der Maskenbefreiung keine vorherige Untersuchung zugrunde lag, wurde der 38-Jährige wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse in vier Fällen letztes Jahr vom Amtsgericht Bad Kissingen zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein, die seit Dienstag vor einer Kleinen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt verhandelt wird.
Oberstes Landesgericht in München verurteilt Ferndiagnosen nicht ganz
In der Zwischenzeit aber hat das Bayerische Oberste Landesgericht in München eine Entscheidung gefällt, die maskenkritischen Verwendern von ärztlichen Ferndiagnosen entgegenkommt. Demnach ist das Verwenden eines solchen Gesundheitszeugnisses nicht schon deshalb falsch und strafbar, weil vorher keine körperliche Untersuchung stattgefunden hat.
Es komme vielmehr darauf an, ob die geschilderten Symptome wie etwa Kurzatmigkeit, Atemnot, Panik zur "Tatzeit" tatsächlich vorlagen und eine Befreiung vom Maskentragen gerechtfertigt hätten. Die Folgen dieser obergerichtlichen Entscheidung beschäftigte nun Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung in Schweinfurt eingehend.
Atteste gleich für die ganze Familie bestellt – und bekommen
Die Verteidigerin räumte alle vier Fälle der Maskenverweigerung durch ihren Mandanten unter Vorzeigen des zugeschickten Attestes aus Schwaben ein. Sie werde aber unter Bezug auf das Münchner Urteil Freispruch fordern, denn bestritten werde, dass das Gesundheitszeugnis ein falsches war. Die in der E-Mail geschilderten Symptome hätten bestanden, und darauf komme es an.
Freimütig gab der Angeklagte sogar zu, dass er in dieser E-Mail gleich einen kompletten Familiensatz Maskenbefreiungen in der Weinheimer Arztpraxis bestellt und auch bekommen habe: Dank Ferndiagnose Befreiung für Vater, Mutter, Kind. Gesamtkosten: 15 Euro.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Ersturteil Berufung eingelegt
Auch die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Ersturteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt, weil sie eine höhere Strafe erreichen wollte. Nun müsste sie für eine Verurteilung Beweise finden, dass der Angeklagte zu den Tatzeiten wirklich keine Atem- oder Asthma-Beschwerden hatte. Das will sie auch.
Eine Einstellung gegen Auflagen hätte der Staatsanwalt eventuell mitgemacht, nicht aber ohne jede Auflage. Die Verteidigerin will dagegen alle Kosten bei der Staatskasse sehen. Also wird weiterverhandelt – am 12. September um 13 Uhr. Dazu sollen Hausärzte des Angeklagten als Zeugen geladen werden.
Für den Angeklagten steht noch ein weiterer Prozess an
Am 26. Oktober hat der Angeklagte einen weiteren Prozess am Amtsgericht Gemünden (Lkr. Main-Spessart) vor sich. Zusammen mit einer Frau soll er am Dreikönigstag 2021 an Latten befindliche Plakate über der Bahnstrecke Gemünden-Waigolshausen aufgestellt haben, die einen ICE zur Notbremsung veranlassten. Den beiden wird ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorgeworfen.
Kein Wunder, dass der Respekt gegenüber dem Staat schwindet.
Ob sich das wohl auf meinen Fall übertragen lässt, falls ich geblitzt werde?
Muss mir dann die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass ich KEINEN plötzlichen Krampf um Fuß hatte? Ich bin mir sicher, ich finde einen Arzt, der mir das per Attest bestätigt, wenn ich die Symptome per Telefon schildere …
Sorry für die Polemik … aber manchmal fragt man sich ja schon, was in unseren Gerichten so geraucht wird …
Bisschen Fehlverhalten??
Mit den gefakten Attest ist das mehr wie ein bisschen. Außerdem hat er ja noch das andere Verfahren am Hals. Da ist einer ganz radikal gegen die Schutz Maßnahmen vor gegangen.
Der vermeintlichen Ärztin ist auf die Füsse zu treten und zwar mit ganz anderen Massnahmen.
Eher von der Ärztekammer als von der Staatsanwaltschaft, dann noch eher das Finanzamt.
Weinheim liegt zwar in BW, aber nicht in Schwaben sondern in Baden. Genauer Kurpfalz
@gardner: Selbst wenn der Beschuldigte "nur" psychische Gründe für die Maskenlosigkeit anführen würde, wäre das noch lange kein Grund ihn deshalb anzuklagen.
Anders verhält es sich mit dem Plakat auf der Bahnstrecke, aber das steht ja hier nicht zur Debatte.
Auch der Staatsanwalt muss beweissen und da habe ich Vertrauen in unseren Rechtsstaat und unsere Richter.
Wollen Sie uns und den Staatsanwalt für dumm verkaufen?
Er bestellte gleich für seine Frau und Kind mit. Hab gar nicht gewusst das Kopfschmerzen , Kurzatmigkeit und Asthma ansteckend ist.
Aber ich glaube die ganze Familie leidet unter was ganz anderen, das ich hier nicht schreiben darf sonst wird es wieder zensiert.