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Schweinfurt
Staatsanwalt wirft Masken-Verweigerer das Nutzen falscher Gesundheitszeugnisse vor – der will einen Freispruch
Beim Prozess vor dem Landgericht Schweinfurt kommt dem 38-Jährigen ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts zupass. Sein "Attest" hatte er sich per Mail besorgt.
Vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt läuft aktuell ein Berufungsverfahren, in dem es um das Verwenden falscher Gesundheitszeugnisse geht.
Foto: Horst Breunig | Vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt läuft aktuell ein Berufungsverfahren, in dem es um das Verwenden falscher Gesundheitszeugnisse geht.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 18:44 Uhr

Dreimal hatte der Veranstalter von Aufzügen der "Corona-Rebellen Bad Kissingen" im Jahr 2021 keinen Mund-Nasen-Schutz getragen, obwohl der damals per Verordnung vorgeschrieben war. Einmal trat er auch ganz ohne Maske als Zeuge in einem Gerichtssaal auf, wo ebenfalls Mund-Nasen-Schutz verlangt wurde. Der 38-Jährige zeigte jeweils die Kopie eines Attestes, ausgestellt von einer Ärztin aus Weinheim (Baden-Württemberg) vor. Danach sei bei ihm das Tragen einer Maske "aus medizinischen Gründen kontraindiziert", so das Attest.

Doch untersucht hatte diese Ärztin den gelernten Verkäufer nie. Sein Attest kam gegen fünf Euro Gebühr per Post, nachdem er der Medizinerin per E-Mail Atemnot, Kopfschmerzen, chronischen Husten geschildert habe, sobald er die Maske länger trage. Er leide phasenweise an Asthma.

Weil aber der Maskenbefreiung keine vorherige Untersuchung zugrunde lag, wurde der 38-Jährige wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse in vier Fällen letztes Jahr vom Amtsgericht Bad Kissingen zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein, die seit Dienstag vor einer Kleinen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt verhandelt wird.

Oberstes Landesgericht in München verurteilt Ferndiagnosen nicht ganz

In der Zwischenzeit aber hat das Bayerische Oberste Landesgericht in München eine Entscheidung gefällt, die maskenkritischen Verwendern von ärztlichen Ferndiagnosen entgegenkommt. Demnach ist das Verwenden eines solchen Gesundheitszeugnisses nicht schon deshalb falsch und strafbar, weil vorher keine körperliche Untersuchung stattgefunden hat.

Es komme vielmehr darauf an, ob die geschilderten Symptome wie etwa Kurzatmigkeit, Atemnot, Panik zur "Tatzeit" tatsächlich vorlagen und eine Befreiung vom Maskentragen gerechtfertigt hätten. Die Folgen dieser obergerichtlichen Entscheidung beschäftigte nun Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung in Schweinfurt eingehend.

Atteste gleich für die ganze Familie bestellt – und bekommen

Die Verteidigerin räumte alle vier Fälle der Maskenverweigerung durch ihren Mandanten unter Vorzeigen des zugeschickten Attestes aus Schwaben ein. Sie werde aber unter Bezug auf das Münchner Urteil Freispruch fordern, denn bestritten werde, dass das Gesundheitszeugnis ein falsches war. Die in der E-Mail geschilderten Symptome hätten bestanden, und darauf komme es an.

Freimütig gab der Angeklagte sogar zu, dass er in dieser E-Mail gleich einen kompletten Familiensatz Maskenbefreiungen in der Weinheimer Arztpraxis bestellt und auch bekommen habe: Dank Ferndiagnose Befreiung für Vater, Mutter, Kind. Gesamtkosten: 15 Euro.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Ersturteil Berufung eingelegt

Auch die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Ersturteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt, weil sie eine höhere Strafe erreichen wollte. Nun müsste sie für eine Verurteilung Beweise finden, dass der Angeklagte zu den Tatzeiten wirklich keine Atem- oder Asthma-Beschwerden hatte. Das will sie auch.

Eine Einstellung gegen Auflagen hätte der Staatsanwalt eventuell mitgemacht, nicht aber ohne jede Auflage. Die Verteidigerin will dagegen alle Kosten bei der Staatskasse sehen. Also wird weiterverhandelt – am 12. September um 13 Uhr. Dazu sollen Hausärzte des Angeklagten als Zeugen geladen werden.

Für den Angeklagten steht noch ein weiterer Prozess an

Am 26. Oktober hat der Angeklagte einen weiteren Prozess am Amtsgericht Gemünden (Lkr. Main-Spessart) vor sich. Zusammen mit einer Frau soll er am Dreikönigstag 2021 an Latten befindliche Plakate über der Bahnstrecke Gemünden-Waigolshausen aufgestellt haben, die einen ICE zur Notbremsung veranlassten. Den beiden wird ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorgeworfen.

 
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  • Albatros
    Da stellt sich doch wirklich die Frage der Willkürlichkeit, wenn in einem Monat Millionen Menschen aus zig Ländern ohne jegliche Auflagen auf dem Oktoberfest gemeinsam feiern. Unterjährig werden Schüler und Kinder mit Maßnahmen gegängelt, man versucht sogar eine Impflicht herbeizuführen, vergeblich. Zuwiderhandlungen behördlicher Auflagen werden zum Teil härter bestraft als manche Vergewaltigung, aber wenn`s um den Profit vieler Wirte und sonstiger Aussteller auf der Wies`n geht, scheint Corona gar nicht existent. Obgleich der Bundesgesundheitsminister vor einem "heißen" Herbst und Winter warnt, ab nächster Woche der nächste Boosterimpfstoff verimpft werden soll, gefeiert wird trotzdem bis der Arzt kommt. Wie soll man dem normal denkenden Bürger derart schizophrene Verhaltensweisen erklären.
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    In Deutschland kann scheinbar jeder Hansel dem Staat auf der Nase herumtanzen und der lässt es sich gefallen bzw. sind Gerichte stolz wenn sie eine Ministrafe verhängen.

    Kein Wunder, dass der Respekt gegenüber dem Staat schwindet.
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  • FischersFritz
    Das Urteil des OLG München gefällt mir … „Demnach ist das Verwenden eines solchen Gesundheitszeugnisses nicht schon deshalb falsch und strafbar, weil vorher keine körperliche Untersuchung stattgefunden hat. Es komme vielmehr darauf an, ob die geschilderten Symptome wie etwa Kurzatmigkeit, Atemnot, Panik zur "Tatzeit" tatsächlich vorlagen und eine Befreiung vom Maskentragen gerechtfertigt hätten.“

    Ob sich das wohl auf meinen Fall übertragen lässt, falls ich geblitzt werde?

    Muss mir dann die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass ich KEINEN plötzlichen Krampf um Fuß hatte? Ich bin mir sicher, ich finde einen Arzt, der mir das per Attest bestätigt, wenn ich die Symptome per Telefon schildere …

    Sorry für die Polemik … aber manchmal fragt man sich ja schon, was in unseren Gerichten so geraucht wird …
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  • Petsch06120702
    Bleiben sie mal auf den Teppich. 4800 € Strafe für das bisschen Fehlverhalten

    Bisschen Fehlverhalten??
    Mit den gefakten Attest ist das mehr wie ein bisschen. Außerdem hat er ja noch das andere Verfahren am Hals. Da ist einer ganz radikal gegen die Schutz Maßnahmen vor gegangen.
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  • Funkenstern
    Es geht nicht um das warum, sondern um das wie das Attest erreicht wurde. Wobei er ja eigentlich nur billig eingekauft hat, was keine Straftat ist.
    Der vermeintlichen Ärztin ist auf die Füsse zu treten und zwar mit ganz anderen Massnahmen.
    Eher von der Ärztekammer als von der Staatsanwaltschaft, dann noch eher das Finanzamt.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Ihrer Logik zufolge ist dann auch der Erwerb eines gefälschten Impfpasses legal und nicht strafbar?
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  • Funkenstern
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Warum geht man dann nicht zu seinem Hausarzt sondern bemüht ein querdenkende "Ärztin" aus Weinheim? Schon seltsam!
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Der Typ leidet "phasenweise" an ganz anderen Krankheiten!
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Wer keine Maske tragen will soll zuhause bleiben und hat auf der Quertreiberdemo nichts verloren!
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  • nkestler@aol.com
    Vetfahren einstellen. Macht euch nicht lächerlich. Alles andere ist Geld -und Zeitverschwendung . Dass man wg. sowas überhaupt Gerichte belästigen muss.
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  • M.Ulsamer@t-online.de
    Hoffentlich lesen den Artikel keine Weinheimer.
    Weinheim liegt zwar in BW, aber nicht in Schwaben sondern in Baden. Genauer Kurpfalz
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  • steve67
    Der Staatsanwalt stützt seinen Vorwurf doch auf bloße Vermutungen. Oder wurde der Beschuldigte amtsärztlich untersucht? Wenn das so weiter geht kann jeder wegen irgendeiner Behauptung und Anscheinsbeweisen angeklagt werden. Rechtsstaat ade.
    @gardner: Selbst wenn der Beschuldigte "nur" psychische Gründe für die Maskenlosigkeit anführen würde, wäre das noch lange kein Grund ihn deshalb anzuklagen.
    Anders verhält es sich mit dem Plakat auf der Bahnstrecke, aber das steht ja hier nicht zur Debatte.
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Ja, Sie können jeden wegen nix anklagen. Das hat aber nichts damit zu tun ob Sie Recht bekommen oder dann die Verfahrenskosten selbst bezahlen müssen.
    Auch der Staatsanwalt muss beweissen und da habe ich Vertrauen in unseren Rechtsstaat und unsere Richter.
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  • steve67
    Lieber mainpostl, zum Rechtsstaat gehört auch, dass man nicht wegen jeder x-beliebigen Anschuldigung gleich staatsanwaltschaftlich verfolgt wird. Aber vielleicht ist das zuviel verlangt in Ihrem Weltbild?
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @steve67: Ihr Weltbild? Ist schon eingestürzt - bei solch einer Einstellung!
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  • steve67
    Das sagt der Richtige...
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Bitte bleiben Sie beim Thema.
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  • Petsch06120702
    Der Staatsanwalt stützt seinen Vorwurf doch auf bloße Vermutungen.

    Wollen Sie uns und den Staatsanwalt für dumm verkaufen?
    Er bestellte gleich für seine Frau und Kind mit. Hab gar nicht gewusst das Kopfschmerzen , Kurzatmigkeit und Asthma ansteckend ist.
    Aber ich glaube die ganze Familie leidet unter was ganz anderen, das ich hier nicht schreiben darf sonst wird es wieder zensiert.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Liebes Gericht, bitte nicht an der Nase herumführen lassen. Strafe wie ursprünglich geplant verhängen zuzüglich Aufschlag. Der Täter hat sicher mindestens eine "Krankheit" - allerdings kein Asthma!
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