
Nach zwei Jahren Corona-Pause kann dieses Jahr an Silvester wieder geböllert werden. Seit Mittwoch gibt es in Supermärkten und Discountern wieder Feuerwerk zu kaufen. Wer also mit Raketen und Böllern feiern möchte, darf sich im Handel damit eindecken und sein privates Feuerwerk zünden. Doch nicht überall dürfen die Raketen in den Himmel steigen, einige Feuerwerksverbote bleiben in bestimmten Städten erhalten. So auch in Schweinfurt.
Rund um den Marktplatz ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk am 31. Dezember und am 1. Januar verboten, heißt er auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt. Bereits seit 2020 gibt es das Feuerwerksverbot im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt. Das Gebiet umfasst den Markt in der Altstadt sowie die in Richtung Main angrenzenden Straßenabschnitte bis zur jeweils nächsten Kreuzung. Das sind die Rückertstraße bis einschließlich Einmündung Linsengasse, die Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse, die Metzgergasse zwischen Spitalstraße und der Kreuzung Judengasse, die Judengasse zwischen Brückenstraße und Kreuzung Metzgergasse (einschließlich Platz hinter dem Rathaus) sowie den Rathausinnenhof.
In dieser Zone ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, das ist handelsübliches Silvesterfeuerwerk wie Knaller, Raketen oder Böller, am 31. Dezember und am 1. Januar untersagt.
Grund für das von der Stadt erlassene Verbot ist der Schutz des historischen Rathauses, das aus dem Jahr 1572 stammt und als eines der bedeutendsten Renaissancegebäude Süddeutschlands gilt.
Auch die Stadt Gerolzhofen hat ein Feuerwerksverbot in ihrem historischen Stadtkern, insbesondere für den Marktplatz und die daran angrenzenden Straßen, erlassen. Außerdem ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe der Kirchen, der Krankenhäuser, der Altenheime sowie Fachwerkhäuser untersagt.
...am besten wäre nirgends und zwar aus mehreren bekannten Gründen!
- Umweltschutz
- Tierschutz
- Gebäudeschutz
- Selbstschutz
Das ist meine persönliche Meinung!