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SCHWEINFURT/MÜNNERSTADT
Schweinfurter Bestatter muss vor Gericht
Bestatter soll Tote zum Üben weggegeben haben       -  In das Bundesausbildungszentrum der Bestatter in Münnerstadt (Bild) soll ein Schweinfurter Bestatter Verstorbene ohne Einverständnis der Angehörigen gebracht haben. Ihm wird Störung der Totenruhe vorgeworfen. Im April beginnt ein Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt.
Foto: Daniel Karmann, dpa | In das Bundesausbildungszentrum der Bestatter in Münnerstadt (Bild) soll ein Schweinfurter Bestatter Verstorbene ohne Einverständnis der Angehörigen gebracht haben. Ihm wird Störung der Totenruhe vorgeworfen.
Von Susanne Will
 |  aktualisiert: 13.08.2020 18:30 Uhr

Es kommt nun doch zum Prozess gegen einen Schweinfurter Bestattungsunternehmer. Im Januar hatte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt einen Strafbefehl wegen Störung der Totenruhe in fünf Fällen beantragt. Dem Mann wird vorgeworfen, Tote ins Ausbildungszentrum für Bestatter nach Münnerstadt gebracht zu haben, damit Azubis an den Körpern üben konnten – ohne Einverständnis der Angehörigen. Der zuständige Richter hat den Strafbefehl nun nicht bestätigt. Stattdessen hat er eine Hauptverhandlung anberaumt.

Wenn der Richter den Strafbefehl, der im Normalfall mit einer Geldstrafe verbunden ist, erlassen und der Unternehmer das akzeptiert hätte, wäre der Fall erledigt gewesen, es wären keine Details an die Öffentlichkeit gelangt. Nun aber wird öffentlich verhandelt.

Auch Freispruch möglich

Das darf allerdings nicht den vorschnellen Schluss zulassen, dass der Richter den Strafbefehl für die vorgeworfenen Taten als zu gering ansehen könnte. Denn auch das Gegenteil könnte der Fall sein: Dass der Richter nicht hundertprozentig von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft überzeugt ist und sich deshalb ein eigenes Bild machen möchte – somit ist auch ein Freispruch möglich.

Wenn ein Richter Bedenken hat, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden, dann macht er von der Möglichkeit gemäß § 408 Abs. 3 S. 2 StPO Gebrauch. Im Juristendeutsch heißt das: „Er XXX(Der Richter/red) beraumt Hauptverhandlung an, wenn er Bedenken hat, ohne eine solche zu entscheiden, oder wenn er von der rechtlichen Beurteilung im Strafbefehlsantrag abweichen oder eine andere als die beantragte Rechtsfolge XXX(Strafe/red) festsetzen will und die Staatsanwaltschaft bei ihrem Antrag beharrt. Mit der Ladung ist dem Angeklagten eine Abschrift des Strafbefehlsantrags ohne die beantragte Rechtsfolge XXX(Strafe/red) mitzuteilen.“ 13 Zeugen werden am 16. April am Amtsgericht Schweinfurt erwartet.

Rückblick: Im Juli 2018 hatte ein Bestatter aus Schweinfurt den Vorwurf erhoben, sein Kollege habe Leichen ins Ausbildungszentrum nach Münnerstadt gebracht, damit die jungen Bestatter an den Körpern die sogenannte „Versorgung“ üben konnten. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt leitete daraufhin Ermittlungen gegen den Bestatter ein.

Der Bestatter hatte die Vorwürfe bestritten. „An der Geschichte ist gar nichts“, sagte er im vergangenen Jahr dieser Zeitung. Die Fahrten nach Münnerstadt hätten einen anderen Grund gehabt: Damals hätte sein Unternehmen noch nicht die fachlichen Möglichkeiten gehabt, um beispielsweise Unfallopfer so zu versorgen, dass sich die Angehörigen am offenen Sarg verabschieden hätten können. Deshalb hätte er „in Absprache mit den Angehörigen die Spezialisten in Münnerstadt aufgesucht – auf unsere Kosten. Wenn das Unrecht ist, dann verschließt sich mir das“, sagte er damals. Wie der Unternehmer auf die Ladung zur Hauptverhandlung reagierte, ist nicht bekannt. Sein Anwalt war auf Nachfrage nicht erreichbar.

Vorsätzlich Wunden zugefügt?

Frühere Mitarbeiter des in der Kritik stehenden Bestatters sagten damals in Telefonaten mit dieser Redaktion, was sie als Augenzeugen gesehen haben wollen. So eine Frau, die zwischen 2016 und 2018 beim Schweinfurter Unternehmer arbeitete: „Ich habe unter anderem Angehörige beraten. Und pro Jahr gab es etwa acht bis neun Fälle, in denen mit ihnen nicht über die Möglichkeit geredet wurde, dass der Verstorbene dem Bundesausbildungszentrum zur Verfügung gestellt werden könnte. Doch die Verstorbenen wurden dennoch nach Münnerstadt gebracht.“ Eine andere berichtete, den Verstorbene seien vorsätzlich Wunden zugefügt worden, um das Vernähen zu üben.

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt kam nach monatelanger Ermittlungsarbeit auf fünf Fälle der Störung der Totenruhe, früher Leichenschändung genannt. Zwei Fälle seien verjährt gewesen.

 
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    Nach einer eventuellen Verurteilung des Bestatters sollte auch ein Berufsverbot gegen ihn verhängt werden.
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