Ab diesem Freitag, 15. Oktober, müssen Gastronomen keine Kontaktdaten mehr von ihren Gästen erfassen. Doch trotz der vom Ministerium beschlossenen Änderung gelten auch in Kneipen oder Restaurants weiterhin strenge Corona-Regeln. Aus diesem Grund hat das Ordnungsamt der Stadt Schweinfurt bereits vor dem Wegfall der Kontakterhebung erneut auf die aktuellen Corona-Vorgaben, etwa die 3G-Regel, für die Gastronomie hingewiesen.
Auf Nachfrage dieser Redaktion teilte die Stadt mit, dass der Hinweis "eher vorbeugend" ausgesprochen werde. Die Stadt selbst habe bei Kontrollen keine auffällig hohe Zahl an Verstößen festgestellt. Demnach gab es bei 132 Kontrollen insgesamt drei Verstöße. "Wir haben allerdings mehrere Hinweise erhalten, dass insbesondere in der Gastronomie die Kontrolle nicht erfolge", heißt es im Antwortschreiben der Stadt. So würde oftmals nicht kontrolliert, ob sich der Gast auch mit einer App angemeldet hat. Zudem würde häufig lediglich nach dem Impfstatus gefragt, nicht aber konsequent kontrolliert. Die Erinnerung an die Corona-Regeln erfolge nun, da die Nutzung der Außenbereiche durch die kalte Witterung spürbar zurück gehen wird.
Wie die 3G-Regel "konsequent" zu überprüfen ist
Wie die Stadt in einer Pressemitteilung betont, gelte in Innenräumen weiterhin die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen). Diese sei konsequent zu überprüfen. "Die Betreiber müssen sich einen der erforderlichen Nachweise (Geimpften-, Genesenen- und Getestetennachweis) grundsätzlich von jedem einzelnen Gast zeigen lassen", so die Stadt. Nur die Nachfrage nach einem Nachweis sei nicht ausreichend. Bei Zweifeln an der Identität zwischen Nachweis und Gast müssten sich die Betreiber zusätzlich ein Ausweisdokument vorlegen lassen. Wenn sich ein Gast in diesem Fall nicht ausweisen kann, dürfe ihm nur dann der Zutritt gewährt werden, wenn er sich vorab einen unter Aufsicht des Betreibers durchgeführten Schnelltest unterziehe.
Außerdem gelte in Innenräumen weiterhin die Maskenpflicht, solange man sich nicht am Platz befindet. Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn die Betreiber sich freiwillig dazu entscheiden, die 2G- (Zugang nur für Geimpfte oder Genesene) oder 3G-plus-Regel (Testnachweis muss auf einem aktuellen PCR-Test beruhen) einzuführen, heißt es in der Mitteilung. Auch hier seien die Nachweise zu überprüfen. Die Einführung von 2G und 3G plus muss der Stadt Schweinfurt (bei Gaststätten im Landkreis dem Landratsamt Schweinfurt) zudem vorab angezeigt werden.
Verpflichtend für Gastronomen sei zudem die Ausarbeitung eines Infektionsschutzkonzepts. Die Stadt Schweinfurt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung der Regelungen durch den Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert wird. Bei Verstößen müsse mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro gerechnet werden.