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Schweinfurt
Schweinfurt will Trend zu Steinwüsten in den Vorgärten stoppen
Wer ab sofort seinen Vorgarten neu gestaltet, kann nicht mehr auf Schotter oder Kiesel setzen. Eine neue Satzung fordert Grün und ersetzt durch die Hintertüre ein Verbot.
Vorgärten wie diesen gibt es auch in Schweinfurt. Eine neue Satzung soll die Schotter- und Steinflut nun ausbremsen.
Foto: Carmen Jaspersen/DPA | Vorgärten wie diesen gibt es auch in Schweinfurt. Eine neue Satzung soll die Schotter- und Steinflut nun ausbremsen.
Katja Beringer
 |  aktualisiert: 12.02.2024 01:24 Uhr

Immer mehr Vorgärten werden zu Steinwüsten, minimalistisch gestaltet, grau statt grün – auch in Schweinfurt. Ein Trend, den die Stadt jetzt stoppen will. Denn was den einen gefällt, und die anderen auf die Palme bringt, ist nicht nur unschön, sondern auch schlecht für die Umwelt und das Klima in der Stadt, meint Ordnungsreferent Jan von Lackum. Greifen wird die neue "Begrünungssatzung" einen Tag nach ihrer Bekanntgabe, also demnächst, nachdem die Stadträte im Ferienausschuss zugestimmt haben. Quer durch alle Fraktionen.

Allerdings: die Satzung, die eine Begrünung der Vorgärten mit Bäumen, Sträuchern, Wiesen -und Rasen fordert, kann nicht rückwirkend angewandt werden. Soll heißen: Wer jetzt einen steinigen Vorgarten hat, darf ihn behalten. Auch wenn dieser Passus der Satzung auf Antrag von Rüdiger Köhler (CSU) eigens hinzugefügt worden ist – ein rückwirkendes Begrünungsgebot wäre ohnehin nicht möglich gewesen, so von Lackum. Greifen werde die neue Satzung überall dort, wo es keine entsprechende Vorgaben durch Bebauungspläne gibt oder solche Pläne überhaupt fehlen. Letzeres gelte für ein Drittel des Stadtgebiet.

Grün gestalten müssen Hausbesitzer in Zukunft nicht nur die Vorgärten. Auch neue Flachdächer ab einer Gesamtfläche von zehn Quadratmetern müssen nun eine Dachbegrünung bekommen. Das trifft für alle gängigen Garagen und Carports zu, so von Lackum. Erlaubt bleiben notwendige Wege und wirklich nötige Stellplätze. Ob sie "nötig" sind, regelt eine eigene Satzung. In jedem Fall erlaubt sein werden Stellplätze mit einer Ladestation für Elektroautos. Für Stellplätze auf dem Grundstück dürfen allerdings nur Fahrspuren befestigt werden, nicht eine komplette Fläche. 

Förderprogramm für grüne Dächer und Häuser

Hand in Hand gehen soll diese Begrünungssatzung mit einem neuen Förderprogramm. Das könnte, so der Gedanke, auch den Besitzern von grauen Vorgärten ein Umdenken schmackhaft machen. 50 000 Euro stellt die Stadt ab 2021 in einem Fördertopf für Projekte bereit, bei denen es darum geht, Dächer und Fassaden zu begrünen oder Flächen zu entsiegeln. Eine Summe, die der Stadtrat, so Finanzreferentin Anna Barbara Keck, bei Bedarf auch erhöhen könnte. Denn grundsätzlich gibt es zwar einen maximalen Zuschussbetrag für die verschiedenen Projekte, doch Ausnahmen sind möglich, versicherte von Lackum. Was Ulrike Schneider (Zukunft./ÖDP) als absolut notwendig erachtet, schließlich seien große Projekte umso wichtiger für das Klima. Beispielsweise vertikale Gärten für das Rückertzentrum. Eine Idee, die sie schon einmal eingebracht hatte. 

Ob großes oder kleines Projekt – der Gedanke hinter einer Förderung ist in beiden Fällen der gleiche: Das Klima in Schweinfurt soll besser, Flächen entsiegelt werden. Nicht gefördert werden Maßnahmen, beispielsweise Dachbegrünungen, die durch Bebauungspläne oder auch die neue Satzung ohnehin vorgeschrieben sind.

Welche Zuschüsse gibt es und für was?

Über das Förderprogramm schießt die Stadt jeweils 50 Prozent der Kosten zu: Maximal 5000 Euro gibt es pro Grundstück bei Fassadenbegrünungen; maximal 25 Euro pro Quadratmeter für eine extensive (pflegeleichte)  Dachbegrünung, die wie eine Art  Magerrasen aussieht – und 40 Euro pro Quadratmeter für eine intensive Dachbegrünung, ähnlich eines Gartens. Auch die Zuschusssumme für Dachbegrünung ist gedeckelt: auf maximal 10 000 Euro. Für Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen gibt es 50 Prozent der Kosten als Zuschuss, maximal 40 Euro pro Quadratmeter, maximal 5000 Euro pro Grundstück und 375 Euro pro Baum. Bei den Sätzen hat sich die Stadt Schweinfurt an den Förderprogrammen anderer Städte, darunter Würzburg oder München, orientiert. Das Förderprogramm hat eine Laufzeit von fünf Jahren.

 
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  • wmc.schubert@t-online.de
    Wann werden dann Gartenpools verboten? Momentan werden doch, wohin man blickt, Rasenflächen und Gärten umgeackert, um Pools zu bauen. Je größer desto besser. Das ist Grünflächenvernichtung und Wasserverschwendung in hohem Ausmaß.
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  • p.kriebel@gmx.net
    Schon mal darüber nachgedacht was passiert, wenn immer mehr Grünflächen verschwinden.
    Irgendwann haben die Insekten keinen Lebensraum mehr
    Klar kann man sagen, warum soll ausgerechnet ich das machen.
    Aber wenn jeder so denkt und alle Verantwortung dem Staat zuschiebt, haben wir bald ein viel größeres Problem.
    Ich sitze gerade auf meiner Terrasse und neben mir blüht ein kleiner Kumquatbaum. Jede Menge Bienen schwirren um diesen Baum.
    Für mich ist das Lebensqualität, die ich nicht missen möchte.
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  • georg-ries@web.de
    wieviele von den hier Aufschreienden sind denn als Eigentümer tatsächlich betroffen? Rechtsgrundlage der Satzung dürfte die BayBO sein grinsen
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  • jebusara@web.de
    Bei den trockenen Sommern wird es bald keine grünen Vorgärten mehr geben wenn man nicht regelmässig giesst. Was wiederum auch nur eingeschränkt möglich ist da man kein Trinkwasser verschwenden soll. Bleiben somit nur kahle Vorgärten, braune Erde, ohne Gras, ohne Pflanzen, ohne Steine. Aber dem Gesetz ist genüge getan!
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  • lausdeandl@yahoo.de
    Da wäre aber die Pflege der Flächen durch die Stadträt*Innen, die der Satzung zugestimmt haben sinnvoller.
    Ist schon die Feuerwehr wegen der Brandlast durch die knochentrockenen Rasenflächen befragt worden?
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  • ginola245@gmail.com
    Auf eigenen Wunsch hin gelöscht.
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  • Uncle-Sam@kabelmail.de
    Ich glaub es hakt !? Wer bezahlt denn die ganzen Pförz, die die in ihre Satzung schreiben? Wer pflegt denn diese Gärten? So ne Satzung oder Verordnung ist gleich geschrieben, über die Folgen scheiden sich die Geister. Ich möchte meinen Garten GENAU SO gestalten, wie ich das möchte, und wie er MIR gefällt. Ich muss es ja auch bezahlen! Die neue Gartengestaltung ist Geschmacksache, aber was hier gefällt oder auch nicht, liegt im Auge des Betrachters. Mir gefällt auch nicht alles, was die Stadt so baut oder gestaltet .......
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  • ToDietz@web.de
    Wo ist Ihr Problem?

    Da kommen doch ca. 5 bis 6 mal pro Woche ein paar von den "Grünen" zum Gießen vorbei.

    Haben Sie das überlesen?

    Die bringen das Gießwasser und evtl. benötigten Pflanzendünger mit und entsorgen auch evtl. vetrocknete Pflanzen bei sich daheim.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Manche Zeitgenossen müssen eben vor ihren naturfeindlichen Gestaltungsmaßnahmen per Gesetz "geschützt" werden. Auch auf eigenem Grund und Boden!
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  • Uncle-Sam@kabelmail.de
    Ich finanziere, betreibe und pflege doch denen keine Gartenschau. Wenn´s die Stadt grün haben will, soll sie Parks, Anlagen und Gärten anlegen, soll sie pflegen und bezahlen. Wenn die Stadt heutzutage irgendwo einen Platz herrichtet sieht man dort genauso kein Grün wie in den Vorgärten. Verkehrsinseln werden als Steingärten gestaltet, vormals grüne Straßenränder geschottert, usw. Da sind sich die Kommunen auch selbst der Nächste! Und als Krönung kommt dann jeden Sommer das Gießverbot, wenn die Grundwasserspiegel wieder nen Meter gefallen sind. Dann verreckt die ganze grüne Pracht und der "naturfreundliche" Garten sieht aus wie die Wüste Gobi. Ist das dann besser !!!???
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Sinnlos mit Ihnen! 😫
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  • "Grün gestalten müssen Hausbesitzer in Zukunft nicht nur die Vorgärten. Auch neue Flachdächer ab einer Gesamtfläche von zehn Quadratmetern müssen nun eine Dachbegrünung bekommen." Auf dem Weg ins neue Zeitalter. Aus pluralen Diskussionen wird nun eindimensionaler Zwang. Mal sehen, ob Dachsanierungen auch unter "neues Dach" fallen und somit begrünungspflichtig sind zwinkern
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  • Freiheit erfordert auch die Bereitschaft zu Verantwortung und Vernunft. Wenn beides nicht gegeben ist, hilft halt leider nur noch Zwang, nicht nur im Falle der Vorgärten...
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  • In einer freihetlich, liberalen Gesellschaft meiner Meinung nach absolut undenkbar. Motto war hier stets, der Staat hat sich rauszuhalten. Die Gestaltung des Vorgartens gehört mMn dazu!
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  • Da muss ich Ihnen entschieden widersprechen. Es geht hier um grundgesetzlich geschützte Rechte gegenüber einer Staatszielbestimmung. Undenkbar diese juristische Abwägung. Zumal ja genügend Grünflächen deutschlandweit zur Verfügung stehen. Ich bleibe dabei. Es hat ein Gschmäckle, wenn der Staat in die Gestaltung von Gärten eingreift. Ob einem Steingärten nun gefallen oder nicht. Das geht entscheiden zu weit. Hier geht es nicht um Straftaten oder gewönlich mit Bußgeld bewehrte Handlungen. ES GEHT UM EINE GESTALTUNG! Könnte man jetzt auch Kunsteingriff nennen.
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  • Problematisch wird doch jetzt auch das Einsetzen des Denunziantentums sein. So viele Angestellte hat die Stadt gar nicht, dies zu überwachen. Es werden dann Nachbarn oder selbst ernannte Befohlene sein, die petzen. Schon während Corona widerlich dieses Denunziantentum.
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