Nachdem ein Gerichtsvollzieher im März letzten Jahres bei der Zwangsräumung einer Wohnung in der Schweinfurter Bellevue eine bedenkliche Chemikaliensammlung entdeckt und die Polizei informiert hatte, folgte ein größerer Polizeieinsatz mit Spezialkräften, weiträumiger Absperrung und der Evakuierung eines kompletten Mietwohnungsblocks. Ermittler und Sprengstoffexperten fanden dann in einer Wohnung und zwei Kellerabteilen Kilo- und literweise Materialien zur Herstellung von explosionsfähigen Stoffen und Mixturen. Alles frei verkäuflich, aber entsprechend gemischt dann teils hochexplosiv.
Hochgefährliches TATP
Anfangs stand gar der Verdacht im Raum, die Substanzen könnten einem Terroristen zum Bombenbau dienen. Festgenommen wurde schließlich recht schnell ein 36-jähriger Staplerfahrer, der angab, er habe einfach Spaß am Selbstbauen von Böllern und Silvesterraketen. Böses führte er demnach nicht im Schilde.
Das gelagerte Gemisch, darunter TATP, auch "Blitzknallsatz" genannt, hätte laut einem Sachverständigen im Explosionsfall auch die Kellerdecke anheben, schwere Verletzungen verursachen oder zu Toten führen können. Der Sprengstoff sei bei Terroristen beliebt. Außerdem hatte der 36-Jährige zwei öffentlich platzierte Papierkörbe im Wohngebiet mit Böllern in die Luft gejagt, um deren Sprengkraft zu testen.
Angeklagter will Bewährung
Das Gericht verurteilte den Mann, der zwölf Vorstrafen mitbrachte und auch schon im Gefängnis saß, schließlich wegen des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen zu 25 Monaten Gefängnis. Bewährung ist ab zwei Jahren Freiheitsstrafe nicht mehr möglich. Dagegen legte der Mann Berufung ein, die nun vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt verhandelt wurde. Das Anliegern des Angeklagten: eine Bewährungsstrafe.
Daraus, das machte ihm der Vorsitzende Richter nach einer Stunde klar, dürfte nichts werden. Erstens, weil auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte mit gegenteiligem Ziel - einer höheren Strafe. Zweitens, weil angesichts der vielen Vorstrafen des Angeklagten beim besten Willen keine günstige Sozialprognose erkennbar sei.
Urteil nun rechtskräftig
Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt zog der 36-Jährige seine Berufung zurück, der Staatsanwalt die seine dann ebenfalls. Das Urteil ist damit rechtskräftig, der Böller-Bastler muss erneut in Haft.