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SCHWEINFURT
Quorum erreicht: Kommen die LGS-Pläne jetzt zum Erliegen?
Was passiert auf dem Konversionsgelände in den Ledward-Kasernen und auf dem Kessler Field? Der Bürgerentscheid wird Klarheit bringen.
Foto: Oliver Schikora | Was passiert auf dem Konversionsgelände in den Ledward-Kasernen und auf dem Kessler Field? Der Bürgerentscheid wird Klarheit bringen.
Nicolas Bettinger, Volontär, Mediengruppe Main-Post
Nicolas Bettinger
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:04 Uhr

Gut zwei Wochen ist es her, dass Initiatorin Ulrike Schneider die gesammelten Unterschriften für einen Bürgerentscheid gegen die Landesgartenschau 2026 und zugunsten eines alternativen Stadtwaldes bei der Stadtverwaltung einreichte. Zusammen mit ihrem Team gab sie sich optimistisch und blickte hoffnungsvoll auf die mögliche Abstimmung. Seit Mittwoch ist klar: die erste Hürde wurde genommen, die Unterschriften sind ausreichend. Mit 2705 gültigen Stimmen wurde das Quorum erreicht.

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, müssen mindestens sechs Prozent der Gemeindebürger für ein Bürgerbegehren unterschreiben, damit es zu einem Bürgerentscheid kommen kann. In Schweinfurt, das am Tag der Einreichung des Bürgerbegehrens, am 28. September, 39 708 Wahlberechtigte hatte, wären das also 2383 gültige Unterschriften gewesen. Das Bürgerbegehren lag 0,81 Prozent darüber. 3300 Unterschriften wurden eingereicht, 625 davon waren ungültig, so die Mitteilung.

Bürgerentscheid im Januar?

Laut Pressestelle der Stadt Schweinfurt werde die Stadtverwaltung nun dem Stadtrat vorschlagen, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen und als Abstimmungstermin den 20. Januar 2019 festzulegen. Bereits zuvor hatte Ulrike Schneider angedeutet, dass nun alle Planungen und Maßnahmen für die Landesgartenschau zum Erliegen kommen müssten. Zumindest solange ein Scheitern der LGS möglich sei. Doch ist das wirklich so? Was passiert nun in den nächsten Monaten?

Die Regierung von Unterfranken äußert sich zurückhaltend und verweist auf die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Schweinfurt. Laut eines Pressesprechers gelte in diesem Falle ohnehin die gesetzliche Bestimmung der Bayerischen Gemeindeordnung. „Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden. Es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden“, heißt es im Artikel 18 a, Absatz 8.

Abwarten bis zur Wahl

Kurz gesagt: Sind die gesammelten Unterschriften gültig und ausreichend, darf erst einmal nichts mehr passieren. Mögliche Maßnahmen für die 2026 geplante Veranstaltung müssten also tatsächlich gestoppt werden. Die Schließung eines Vertrages und die Gründung einer GmbH wären laut Dagmar Voß allerdings trotz Ungewissheit möglich gewesen. Die Geschäftsführerin der Bayerischen Landesgartenschau GmbH kennt Fälle aus Traunstein, wo ein Vertrag bereits bestand. Ein Bürgerentscheid verhinderte dort anschließend die Landesgartenschau, und der Vertrag musste wieder aufgelöst werden.

In Schweinfurt gibt es noch keinen Vertrag, und Voß rät auch davon ab. „Solange alles in der Schwebe ist, würde ich persönlich noch keine GmbH gründen“, so Voß. Tatenlos zusehen müsse man laut der Geschäftsführerin aber auch nicht. „Wir werden die Stadt in der Argumentation und dem Informieren der Menschen unterstützen“, sagt sie. Sie kämpfe weiter für eine Landesgartenschau in Schweinfurt und halte diese für eine sinnvolle Maßnahme.

Zeit zum Informieren nutzen

Von Seiten der Stadt Schweinfurt sind ähnliche Töne zu hören. „Die wichtigste Aufgabe der Verwaltung ist es, die Bürger über die Vorteile der Landesgartenschau zu informieren“, sagt eine Pressesprecherin über die möglichen Tätigkeiten bis zum Bürgerentscheid. Innerhalb von drei Monaten muss dieser stattfinden. In dieser Zeit könne man also nicht von „auf Eis legen“ der Vorbereitungen sprechen. Mit der Schließung eines Vertrages oder der Gründung einer Durchführungsgesellschaft wolle man aber dennoch abwarten, bis ein Ergebnis des Bürgerentscheides vorliegt.

Eine solche Gründung plane die Stadt ohnehin erst für das Jahr 2019. Dann soll auch eine Auslobung für den landschaftsplanerischen Architektenwettbewerb stattfinden. Die bauliche Umsetzung sei für 2022 vorgesehen. Ob alles so kommt, oder ob die Bürger tatsächlich für einen Stadtwald und gegen die Landesgartenschau stimmen, ist derzeit unklar. Streiten werden sich die Befürworter beider Seiten aber mit Sicherheit noch bis zur Abstimmung. Und vermutlich auch danach.

 
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