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Schweinfurt
Prozess vor dem Jugendschöffengericht Schweinfurt: Achtjährige Nichte eines Bekannten sexuell missbraucht
Von seiner pädophilen Neigung wusste der Angeklagte längst, tat aber nichts dagegen. Seit Monaten in U-Haft, will er nun mit einer Therapie beginnen.
Ein 39-Jähriger musste sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten, weil er sich an der Nichte eines Bekannten vergangen haben soll.
Foto: Ralf Ruppert | Ein 39-Jähriger musste sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten, weil er sich an der Nichte eines Bekannten vergangen haben soll.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:18 Uhr

Als die Polizei im September 2022 die Wohnung des 39-jährigen Gas- und Wasserinstallateurs in der Rhön durchsuchte, fand sie auf 13 Datenträgern mindestens 1525 kinderpornografische und 174 jugendpornografische Bild- und Videodateien. Diese zeigten überwiegend junge Mädchen unter 18, aber auch unter 14 Jahren, in aufreißerischen Posen sowie beim Geschlechtsverkehr mit Männern. So steht es in der Anklageschrift vor dem Schweinfurter Jugendschöffengericht. 2004 schon hatte der Angeklagte mit dieser Sammlung begonnen, die Aufnahmen kategorisiert und in akkurat beschrifteten Ordnern abgelegt.

Da war es für die Ermittler nicht schwer, einen Eindruck von der sexuellen Neigung des ledigen Mannes zu gewinnen, die später ein Psychiater in seinem Gutachten als Pädophilie kennzeichnete. Kurz vor der Wohnungsdurchsuchung hatte die elfjährige Nichte eines Bekannten des Angeklagten ihrer Mutter offenbart, dass sie etwa drei Jahre davor beim Zelten im Garten von dem 39-Jährigen sexuell missbraucht worden sei. Und: Kürzlich habe er sie über der Kleidung an Brust und Po betatscht.

Angeklagter gestand die Übergriffe vor Gericht

Seit sieben Monaten sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Jetzt im Prozess legte ihm der Staatsanwalt schweren sexuellen Kindesmissbrauch, ferner sexuelle Belästigung in zwei Fällen, sowie den Besitz der rund 1700 kinder- und jugendpornografischen Bilder und Videos zur Last. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe vollumfänglich ein. "Er hat schon lang erkannt, dass bei ihm sexuell etwas nicht stimmt", sagte seine Verteidigerin, "er fühlt sich zu jungen Kindern hingezogen, vor allem zu Mädchen." Das sei ihm schon als Jugendlicher aufgefallen, und auch später sei es bei dieser Altersgruppe geblieben. Und: "Er ist bereit, in der Haft eine Sexualtherapie zu machen."

Viele der pornografischen Bilder junger Mädchen stammten nicht aus einschlägigen Foren, sondern von seinen eigenen Chats mit Mädchen, die ihm Nacktbilder zuschickten, bestätigte der Angeklagte. Etwa 2015 sei ihm langsam bewusst geworden, dass mit seiner sexuellen Orientierung etwas nicht stimme. Warum er sich nicht frühzeitig Hilfe geholt habe, wollte der Vorsitzende Richter wissen. Der Angeklagte druckste herum. "Er kann's nicht ausdrücken", sagte seine Anwältin, die Therapie habe auch noch nicht begonnen, das sei erst in der Strafhaft möglich.

Mutter des Mädchens: Übergriffe waren sehr belastend

Die Zeugenaussage des Mädchens, das als Achtjährige sexuell missbraucht und drei Jahre später betatscht worden war, wurde als Videoaufzeichnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den Prozess eingeführt. Das ersparte dem Kind die Aussage vor Gericht. Die Mutter des Mädchens trat für dieses als Nebenklägerin auf und schilderte, wie belastend die sexuellen Übergriffe des Bekannten auf ihre Tochter gewesen seien, dass sie sich eine Zeitlang oft in ihr Zimmer zurückgezogen habe.

Streitig waren die Tatvorwürfe also in keinem Punkt. Der Staatsanwalt plädierte auf eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten. Dem schloss sich der Anwalt der Nebenklägerin an. "Dass auch diese Straftaten, wie so oft, von geachteten, in der Gesellschaft integrierten Personen erfolgen, nützt dem Kind überhaupt nichts", sagte dieser. Das einzig Positive sei gewesen, dass das Mädchen nicht vor Gericht aussagen musste.

Die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe, die eine 36-monatige Sexualtherapie ermögliche. Das Gericht folgte dem Staatsanwalt: drei Jahre und sieben Monate Haft. Dagegen sind Rechtsmittel möglich.

 
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