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Schweinfurt
Prozess um Automatensprengung in Schweinfurt: Hauptangeklagter muss fünf Jahre in Haft
Im Dezember 2018 versuchten Unbekannte einen Geldautomaten zu sprengen. Nun wurden zwei Männer verurteilt. Wie das Gericht zu seinem Entschluss kam.
Symbolbild: Volker Hartmann/dpa
Foto: Volker Hartmann | Symbolbild: Volker Hartmann/dpa
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:03 Uhr

Im Prozess um eine versuchte Automatensprengung in einer Flessabank- Filiale in Schweinfurt im Dezember 2018 hat das Landgericht Schweinfurt sein Urteil gesprochen: Der 36-jährige Hauptangeklagte wurde wegen der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, der 30-jährige Mitangeklagte zu zwei Jahren auf Bewährung.

Damit folgte das Gericht weitestgehend dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft, den 30-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren plus einer Geldstrafe und den 36-Jährigen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren zu verurteilen.

Es handele sich um eine "besonders gefährliche Tat, weil sie im Rahmen einer organisierten kriminellen Struktur" und mit einer "akribischen Vorbereitung", um die Tat zu verdecken, stattgefunden habe, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Die Bewährungsstrafe des 30-Jährigen erklärte das Gericht damit, dass er ein Geständnis geliefert und Aufklärungshilfe geleistet habe, "die durchaus wertvoll ist, weil die DNA-Spuren und die sonstigen objektiven Spuren, die wir von der Tat haben, nicht ohne weiteres ausgereicht hätten, um seine Mittäter zu überführen", sagte die Richterin. Bei dem Hauptangeklagten seien einschlägige Vorstrafen in Deutschland besonders schwer ins Gewicht gefallen.

Eine Gegengasanlage verhinderte die Sprengung

Die Angeklagten und zwei weitere Mittäter seien in der Nacht auf den 20. Dezember 2018 aus den Niederlanden mit einem gestohlenen Audi RS5 und einem weiteren Fahrzeug nach Schweinfurt gefahren, wo sie eine Garage angemietet hatten, sagte die Richterin. Von dort aus seien sie zur Bank gefahren, hätten die Tür aufgebrochen und dreimal versucht, einen Geldautomaten, in dem sich zu dem Zeitpunkt mehr als 160.000 Euro befanden, zu sprengen. Der Versuch misslang, weil der Automat über eine Gegengasanlage verfügte. Anschließend hätten die Täter ihre Kleidung in der Garage abgelegt und seien zurück in die Niederlande gefahren.

"Der äußere Tatablauf steht ohne weiteres fest", sagte die Richterin, anders als die Frage nach den jeweiligen Tätern. Die Beweisführung war schwierig. Der 30-jährige Mitangeklagte räumte seine Schuld direkt zu Beginn ein. Bei dem Hauptangeklagten habe man lediglich Indizien – beispielsweise Spuren von ihm im Fahrzeug. "Wir wissen nicht, wann die Spuren dahin gekommen sind", sagte die Richterin. Die Aussage des 30-jährigen Mitangeklagten sowie eines anderen Zeugen, der an der Tat beteiligt gewesen sein soll, belasteten den 36-Jährigen. Besagter Zeuge sitzt wegen einer anderen Sache in der JVA Kleve.

Aussage des Zeugen ist "problematisch"

Im aktuellen Prozess sei dessen Aussage "problematisch" – das hatte zuvor auch der Verteidiger des Hauptangeklagten in seinem Plädoyer, das auf Freispruch lautete, angemerkt. In seiner Aussage hatte der Zeuge behauptet, der Hauptangeklagte habe ihm von einer Sprengung in Röthlein erzählt, an der er beteiligt gewesen sei – diese Aussage zog er aber wieder zurück. Der Fall in Röthlein war zu Beginn auch Teil des Prozesses. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt, weil die dafür zusätzlich zu erwartende Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde. Der 30-Jährige nahm seine Strafe an, das Urteil des 36-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig.

Unbekannte hatten am 6. Januar 2019 in Röthlein einen Geldautomaten gesprengt.
Foto: Armin Strohäcker | Unbekannte hatten am 6. Januar 2019 in Röthlein einen Geldautomaten gesprengt.
 
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