Am zweiten Verhandlungstag eines Sicherungsverfahrens vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Schweinfurt gegen einen 25-Jährigen, der am 10. Januar dieses Jahres eine 59-Jährige an ihrer Haustür mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll, standen reihenweise Zeugenaussagen auf dem Programm.
Die Frau aus einer Gemeinde im Landkreis Schweinfurt hatte seinerzeit arglos in der Dunkelheit ihre Haustür geöffnet, denn sie nahm an, es sei ihr Sohn, der da geklingelt hat. Dem war nicht so, der dunkel gekleidete Mann vor ihrer Haustür, den sie im dämmrigen Licht nicht erkannte, stach, nachdem er ihren Namen gerufen hatte, mehrmals auf sie ein.
Mehrere Zeugen haben einen Mann gesehen – aber war es der Verdächtige?
Ob es sich bei dem 25-Jährigen, der einst dem erweiterten familiären Umfeld der Geschädigten zuzurechnen war, um den Mann handelt, der damals vor der Tür stand, ist nun Gegenstand der Verhandlung. Einem Nachbar war zur Tatzeit eine verdächtige Person im Umfeld des Anwesens der Geschädigten aufgefallen. Ein dunkel gekleideter Mann sei mehrmals an ihm vorbeigelaufen, habe sich dann abgewandt und im Laufschritt entfernt. Das Gesicht hat er allerdings nicht erkannt.
Ein weiterer Zeuge hat die möglicherweise gleiche Person mit Tarnfleckjacke und dunkler Hose in einem Buswartehäuschen gesehen. Auch eine Busfahrerin und ein Busfahrer haben im Umfeld der Tatzeit einen jungen Mann mit ähnlicher Kleidung und auffälliger, weil nicht alltäglicher Corona-Maske befördert. So richtig erkannt hat den Mann aber niemand. Ein Verteidiger des wegen Mordversuchs vor Gericht stehenden 25-Jährigen forderte deshalb, den Aussagen dieser Zeuginnen und Zeugen keinen Beweiswert zuzuerkennen.
Ob der Mann, der aus dem Bezirkskrankenhaus dem Gericht zugeführt wurde und der unter dem Eindruck einer paranoiden Schizophrenie gehandelt haben soll, schuldfähig ist oder nicht, werden unter anderem die medizinischen Gutachter zu beurteilen haben. Die kommen an weiteren Verhandlungstagen zu Wort. Zu Wort kam schon einmal im Zeugenstand die Bewährungshelferin des vorbestraften 25-Jährigen, die ihre Eindrücke von ihrem Klienten schilderte.
Festgenommener soll zunächst nicht geglaubt haben, dass die Polizisten echt sind
Ein Polizeibeamter, der dabei war, als der 25-Jährige eine Woche nach der Tat in seiner Wohnung festgenommen wurde, berichtete im Zeugenstand davon, dass der Mann gar nicht glauben wollte, dass es die Polizei war, die plötzlich in seiner Wohnung stand. Er sei von einem "schlechten Scherz" ausgegangen und zunächst überzeugt gewesen sei, dass seine Festnahme von anderen gegen ihn eingefädelt worden sei.
Der Nachmittag des zweiten Verhandlungstages war geprägt von den Ergebnissen des umfangreichen Funkzellenabgleichs, mit dessen Hilfe herauszufinden ist, wo das Mobiltelefon des 25-Jährigen zur Tatzeit eingeloggt war. Die Auswertung des von LKA-Fachleuten durchgeführten Datenabgleichs mit all seinen Netzbetreiber-Anfragen und Kommunikationsspuren ergab, dass das Handy des Tatverdächtigen zum Zeitpunkt der Tat in die dem Tatort zuzuordnende Funkzelle eingewählt war.