Viele lobende Worte gab es nach Abschluss der Passionsspiele 2024 in Sömmersdorf: 18 Vorstellungen in zwei Monaten, 28.500 Zuschauer, Standing Ovations – eine intensive und schöne Zeit für die 400 Schauspielerinnen und Schauspieler. Weniger positiv fällt dagegen das Fazit der Anwohnerinnen und Anwohner aus, die im Vorfeld gegen die Durchführung der Passionsspiele wegen der Lärmbelastung geklagt hatten.
Sie sagen, dass nach ihrer Wahrnehmung die Lautstärke höher war als 2018 und in den Jahren davor, vor allem in der Straße "Am Münsterholz". Und was sie besonders verärgert: Entgegen dem Gerichtsbeschluss habe an allen Abendveranstaltungen Catering stattgefunden.
Am 18. Juni war vor dem Verwaltungsgericht Würzburg ein Kompromiss ausgehandelt worden. Um die Anwohnerinnen und Anwohner der Freilichtbühne zu entlasten, sollte bei vier Abendveranstaltungen nach Ende der Vorstellung kein Catering mehr durchgeführt werden. "Leider ging das Gericht davon aus, dass die Vorstellungen erst um 24 Uhr enden, da dies bei der Genehmigung durch die Gemeinde Euerbach fälschlicherweise so beschrieben wurde", sagt Klaus Markert, Sprecher der Anwohnerschaft. Folglich schrieb das Verwaltungsgericht in seinen Kompromissbeschluss das Ausschankende um 24 Uhr und die Räumung des Geländes um 0.30 Uhr fest. Tatsächlich endeten die Veranstaltungen aber bereits um 23 Uhr.
Obwohl man die Gegenpartei mit einem Schreiben auf das Missverständnis hingewiesen habe, sei an allen Abendveranstaltung dann bis 24 Uhr Catering durchgeführt worden. "Das ist eine Farce", kritisiert Markert. Leider seien auch die vier vom Gericht festgelegten Räumungen ab 0.30 Uhr nur teilweise eingehalten worden, genauso wie die Räumungen an den anderen Abenden ab 1 Uhr.
Den Anwohnern sei überhaupt nicht mitgeteilt worden, wann die vier vorzeitigen Räumungen terminlich eingeplant waren, sodass auch nicht zu beurteilen gewesen sei, zu welchem Zeitpunkt Überschreitungen stattfanden. Einmal haben die Anwohner sogar Anzeige bei der Polizei erstattet, weil um 1.15 Uhr das Gelände noch immer nicht geräumt gewesen sei.
Kritik an Bezirkstagspräsident Stefan Funk
Apropos Auflagen: Bezirkstagspräsident Stefan Funk hatte sich in einem am 8. August im Amtsblatt der Gemeinde Euerbach veröffentlichten Artikel verärgert gezeigt, dass den Ehrenamtlern mit immer mehr Vorschriften das Leben erschwert werde. Darüber wiederum empört sich Markert: "Bei den Vorschriften und Auflagen handelt sich um Gesetze, die Betroffene vor zu hohem Lärm schützen und somit deren Gesundheit bewahren", stellt er klar.
Auch dass Funk die Klage der Anwohnerinnen und Anwohner gegen den Genehmigungsbescheid der Gemeinde als "beängstigende Entwicklung" bezeichnet, sei völlig unangebracht. Laut Rechtssprechung hätte die Genehmigung gar nicht erteilt werden dürfen, sagt Markert. Der Gerichtsvorsitzende selbst habe von einer Scheingenehmigung gesprochen.
Den Anwohnerinnen und Anwohner das Recht abzusprechen, sich zu wehren, wenn ihnen Unrecht widerfährt, sei "schändlich". Und insbesondere eines Ehrenamtes nicht würdig, meint Markert mit Blick auf die vielen Ehrenämter, die Funk selbst neben seiner beruflichen Tätigkeit als Geschäftsleiter der Gemeinde Euerbach begleitet, für die er aber im Gegensatz zu gemeinen Ehrenamtlern "fürstliche Leistungen" erhalte.
Bezirkstagspräsident Stefan Funk (CSU) bekommt als "Ehrenbeamter" monatlich 7790,80 Euro brutto. Hinzu kommt die Aufwandsentschädigungen als Stadtratsmitglied. "Vor diesen Hintergründen den Moralapostel zu spielen, ist aus meiner Sicht eine absolute Frechheit", sagt Markert.
Anwohner machten eigene Lärmmessungen
Die Anwohnerschaft stellt sich sowieso die Frage, warum überhaupt das ihrem Empfinden nach mit hohem Lärm einhergehende Catering auf dem Veranstaltungsgelände erfolgte, wenn sowieso nach der Räumung des Areals an anderer Stelle weitergefeiert werde. "Das hätte man doch sofort nach Veranstaltungsende auch machen können." Lobend hebt Markert aber hervor, dass zumindest die Premieren- und Abschlussfeier außerhalb der Ortschaft durchgeführt und die Anwohner zumindest hier entlastet worden seien.
Positiv erkennen die Anwohner auch an, dass bis Ende März durchgehend in der Halle und von April bis Ende Mai auf der Bühne ohne Mikrofon geprobt wurde. Bei den Massenszenen seien trotzdem aber die Lärmwerte höher gewesen als gesetzlich bei Regelveranstaltungen erlaubt sei, sagt Markert, weshalb die Proben seiner Meinung nach immer als seltene Ereignisse zu werten seien.
Laut Markert gab es auch eine Lärmmessung der Veranstaltung. Stutzig macht ihn aber, dass tags darauf, als die Prüfer nicht mehr da waren, bei den gleichen Spielszenen die Lärmwerte höher gewesen seien. Dies habe er bei eigenen Messungen festgestellt.
Vor allem für die Bewohner in der Straße "Am Münsterholz" sei die Passionsspielzeit außerordentlich belastend gewesen, sagt Markert, weil der gesamte Besucherverkehr sowie die mehrmaligen An- und Abfahrten der Schauspieler durch die Obbacher Straße erfolgten. Ein Aufenthalt während dieser Zeit auf den privaten Gartengrundstücken sei nicht möglich gewesen.
Für die Anwohnerinnen und Anwohner stellt sich letztlich die Frage, warum überhaupt 18 Vorstellungen anberaumt wurden, nachdem die Zuschauerzahl im Vergleich zu früher um 7500 auf 28.500 geschrumpft ist. Markert: "15 oder 16 Veranstaltungen hätten hier problemlos ausgereicht."
In einer früheren Version des Artikels hieß es, Bezirkstagspräsident Stefan Funk (CSU) sei Stadt- und Kreistagsmitglied. Das ist falsch. Er besitzt nur ein Stadtratsmandat. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Wenn letzteres, dann fühlt sich deren Klage ähnlich schal an wie von Leuten, die in die Nachbarschaft eines Kindergarten oder Spielplatzes zogen, um dann gegen den Kinderlärm zu klagen.
Wenn man sich weiter die Äußerungen des Vertreters der Kläger so ansieht, dann hat dieser ein ziemlich gespaltenes Verhältnis zum Gericht und hält dieses für unfähig, gewisse Sachen selbst zu kapieren oder gar daraus Schlüsse zu ziehen. Nur mit Hilfe der Kläger sieht das Gericht klar. Mit anderen Worten: das ist schon eine ziemliche Mißachtung des Gerichts, die er hier zur Schau stellt.
Solche Kläger sind meistens diejenigen, die aus Prinzip klagen und keine Ruhe geben, bis sie den vermeintlichen Sieg errungen haben. Dabei verlassen diese dann meistens völlig den Boden dessen, was normal üblich und vernünftig wäre.
Typisch für Deutschland? Nein, ich würde ehr sage typisch für unsere Spaßgesellschaft!
Damit viel ihren Spaß habe müssen wenige leiden, nur weil hier wohl offensichtlich, und wohl auch gerichtlich bestätigt, Planungsfehler gemacht wurden.
Mein Chef hätte mich (zurecht) gefeuert, wenn ich alle 5 Jahre 18 mal , schlaflos am Arbeitsplatz erschienen wäre, von den gesundheitlichen Belastungen mal abgesehn.
Des einen Freud, ist des anderen Leid!
Hat diese Gruppe keine Rechte?
Die Psychologie nennt es "negative Vorfreude". Kann Züge von Suchtverhalten entwickeln, besonders wenn man sonst nichts Sinnvolles zu tun hat und tritt besonders häufig bei Menschen auf, die in relativ spätem Lebensalter und bei einseitig gestalteter Lebensführung einen "Einschnitt" erleben (z.B. Kinder aus dem Haus, Arbeitslosigkeit, Rentenalter, ...), der Ihnen plötzlich den "Lebensinhalt" nimmt. Frauen in traditioneller Rolle kompensieren das häufig mit dem Übergang von der Mutter- zur Omarolle, Männer in traditioneller Rolle sehr oft mit notorischer Rechthaberei und Revierverhalten.
Das könnte auch erklären, warum das 2019, 2014 und davor noch kein Thema war. Da hatten die Leute wohl noch einen "SInn" in ihrem Leben, der ihre Energien anderweitig abgeleitet hat.
Im Konsumrausch verliert man halt auch gerne mal die Rücksicht und den Respekt Dritten gegenüber!
Oder: Was nützt der schönste, tollst und gei..ste Event, wenn es kein mit bekommt das man auch da war!
Sorry, ich kann die Anwohner versehen!
Im Landkreis Schweinfurt?
Wäre mir neu und ich bitte den Redakteur um Details seiner Aussage.
Danke