So ganz einfach ist es für die Verwaltung nicht den Überblick zu bewahren, in Zeiten, in denen umweltpolitische Anträge – zum Glück, muss man konstatieren – die Masse der Vorhaben der Fraktionen im Stadtrat ausmachen. Welche Fraktion stellte wann welchen Antrag und vor allem, sind sie eventuell inhaltlich gleich und schon bearbeitet?
Im Falle eines Antrags der Grünen-Fraktion, der am 15. November gestellt wurde, stellte die Verwaltung für drei Viertel des Antrags fest, dass man bereits im Dezember Stellung genommen hatte im Rahmen anderer Anträge. Die Grünen hatten gefordert, bei städtischen Bauvorhaben künftig auf Versiegelung zu verzichten und zu begrünen. Außerdem sollen Gartenbesitzer durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit animiert werden, weniger Kiesgärten und mehr naturnahe Gärten zu gestalten. Überdies sollen für Eigentümer, die private Freiflächen versiegeln, auch wenn dies im Bebauungsplan nicht explizit verboten ist, die Gebühren für das Niederschlagswasser verdoppelt werden.
Umweltreferent Jan von Lackum verwies darauf, dass im Dezember der Umweltausschuss sich ausführlich mit einer Begrünungssatzung für die Stadt, der Umsetzung des Volksbegehrens "Artenvielfalt" in Bayern auf lokaler Ebene und Festsetzungen in neuen Bebauungsplänen, Kiesgärten nicht zuzulassen, beschäftigt hat. Auch die Bewirtschaftung städtischer Flächen unter ökologischen Gesichtspunkten wurde vom Servicebetrieb "Bau und Stadtgrün" ausführlich erläutert.
Mit Abwassergebühren dürfen nur die Kosten gedeckt werden
Beim Thema Verdoppelung der Gebühren für Eigentümer, die Freiflächen auf ihrem Grundstück versiegeln, sah von Lackum aber große rechtliche Probleme. Wenn das Wasser nicht in den Kanal abgeführt wird, sondern versickert, gibt es in der gültigen Satzung keine Möglichkeit, einem Nutzer mehr Geld abzuverlangen. Abwassergebühren werden immer so kalkuliert, dass der Betrieb der Anlagen kostendeckend, aber nicht gewinnbringend ist. Die Gebühren für alle Nutzer sind gleich, nämlich ein bestimmter Betrag pro Kubikmeter Abwasser. Würde man das so wie von den Grünen gefordert umsetzen, "wäre unsere Satzung ungültig." Diese Rechtsauffassung bestätigte auch Peter Hofmann (SPD), der als Rechtsanwalt unter anderem im privaten Baurecht tätig ist.
Grünen-Fraktionssprecher Reginhard von Hirschhausen wollte beim Thema Bebauungspläne die Regel "Fördern und fordern gegen Kiesgärten" implentiert wissen. Mit der Erläuterung von Lackums bezüglich der rechtlichen Probleme war von Hirschhausen deswegen nicht glücklich, da er aus Fachliteratur eine andere Interpretation der Rechtslage schloss, die aus seiner Sicht sehr wohl eine Verdoppelung der Gebühren ermöglichen würde. In Erfurt zum Beispiel werde das so gehandhabt.
Begrünungssatzung für das Stadtgebiet gemeinsam mit Förderprogramm
Ulrike Schneider (Schweinfurter Liste/Freie Wähler) hatte nachgefragt, wann die geplante Begrünungssatzung für das Stadtgebiet in Kraft treten solle. Von Lackum erklärte, "wir arbeiten mit Hochdruck daran". Allerdings werde es noch ein wenige Zeit in Anspruch nehmen, denn mit der Satzung soll auch ein Förderprogramm aufgelegt werden, um Bürger zu animieren, bestehende Versiegelung oder Kiesgärten ökologisch umzugestalten.
Einig waren sich Schneider und Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU) bei der Beurteilung der Flächengestaltung vor dem Eingang des Leopoldina-Krankenhauses, wo großflächig geschottert wurde. Der OB erklärte, ihm missfalle das auch und er werde beim neuen Geschäftsführer Jürgen Winter anregen, das Areal grüner zu gestalten. Der Ausschuss folgte schließlich mit 13:2 Stimmen den Empfehlungen der Verwaltung und lehnte den Grünen-Antrag ab.
Es sei denn es kommt BASF zum Einsatz.
Die Natur freut sich - allerdings die Gemeinde i.d.R. nicht, und auch so mancher Nachbar meint dann ebenfalls, das ginge ihn was an...