Eigentlich sollte die Notunterkunft in der Gerolzhöfer Dreifachturnhalle für Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine nur bis Mitte Juli bestehen. Doch die Nutzung der kreiseigenen Halle muss verlängert werden. "Der zunächst vorgesehene Zeitplan, die Turnhalle bis Mitte Juli freizugeben, kann leider nicht gehalten werden", teilt der Pressesprecher des Landratsamtes, Andreas Lösch, auf Anfrage dieser Redaktion mit.
Momentan sind noch 16 Personen in der Halle untergebracht. Das Landratsamt Schweinfurt strebe weiterhin eine zeitnahe Vermittlung der Geflüchteten in eigenen Wohnraum an, so Lösch. Ziel ist es, die Realschul-Turnhalle baldmöglichst wieder für die reguläre Nutzung freizugeben. Allerdings seien noch nicht für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Notunterkunft Wohneinheiten gefunden worden. Dies liege an der aktuellen Wohnraumsituation. "Das Landratsamt arbeitet weiterhin mit Hochdruck an einer Lösung, um in der Halle zeitnah wieder den regulären Betrieb wie Vereinssport oder – nach den Sommerferien – den Schulsport zu ermöglichen", betont der Pressesprecher.
Landratsamt bedankt sich bei Vereinen
Voraussichtlich könne eine Freigabe der Halle Ende Juli erfolgen, vorausgesetzt, dass bis dahin alle dort untergebrachten Geflüchteten in Wohnraum vermittelt werden konnten. "Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit Verständnis auf die noch notwendige Belegung der Halle reagieren und die seit Monaten auf die reguläre Nutzung - etwa durch Vereine - bereitwillig und zum Wohle der Ukrainehilfe verzichten", so Andreas Lösch.
Seit der Aktivierung der Turnhalle als Notunterkunft Mitte März 2022 wurden dort bislang 155 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer versorgt, von denen ein Großteil nach und nach in privaten Wohnraum vermittelt werden konnte. Rund 49 Prozent von ihnen leben noch im Landkreis Schweinfurt in eigenem Wohnraum. Einige der Geflüchteten sind auch in andere Regionen Deutschlands oder Europas weitergezogen, rund drei Prozent sind offensichtlich bereits wieder in ihre Heimat zurückgekehrt.
Da sich die Geflüchteten innerhalb der EU frei bewegen können, ohne dies behördlich melden zu müssen, können seitens der Landkreis-Verwaltung keine Aussagen über den aktuellen Aufenthaltsort eines Teils der ehemals in der Notunterkunft Gerolzhofen untergebrachten Geflüchteten gemacht werden.