Einen Tag nach dem Prozessauftakt hat die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt schon ihr Urteil verkündet: Sechs Jahre Haft für Handeltreiben und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Unterbringung des 30-jährigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt. Dort soll mindestens zwei Jahre lang seine ausgeprägte Drogenabhängigkeit therapiert werden.
Gleichzeitig ordnete das Gericht die Einziehung der 36.870 Euro Bargeld an, welche die Polizeibeamten bei der Durchsuchung der Wohnung des Mannes in verschiedenen Verstecken gefunden hatten. In dieser Höhe habe er Einkünfte aus Rauschgiftgeschäften erzielt, hatte der Angeklagte eingeräumt.
Der Staatsanwalt hatte für sechs Jahre und vier Monate Haft plädiert, die Verteidigung für fünfeinhalb Jahre. Beide Parteien hielten ebenfalls die Unterbringung des Ex-Nachtclub-Betreibers zur Drogentherapie für erforderlich, wie vom psychiatrische Gutachter am Tag davor empfohlen.
Enorme Menge Cannabis
Das umfassende Geständnis des Angeklagten sei viel wert – und wenig zugleich, sagte der Vorsitzende bei der Urteilsbegründung. Wenig, weil ihm der Drogenhandel und -besitz wohl auch ohne Geständnis hätte nachgewiesen werden können. Viel, weil etlichen Zeugen – darunter aus seiner Familie – Aussagen vor Gericht erspart blieben, und zweitens weil er damit seinen Vorsatz zeige, von den Drogen wegzukommen.
Gegen den Angeklagten sprächen eine Reihe von Vorstrafen, zur Tatzeit sei er ferner unter zweifacher offener Bewährung gestanden. Schließlich sei da, so der Richter, die enorme Menge vorwiegend an Cannabis (rund zehn Kilogramm), die das über Zweihundertfache der so genannten nicht geringen Menge darstellten, ab der das Delikt als Verbrechen gelte.
Neun Kilogramm Gras unterm Dach
Pikanterweise spielt das Delikt, mit dem die Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten Mitte Dezember 2021 begründet wurde – der Verdacht auf Handel mit falschen Blanko-Impfpässen – beim Urteil gar keine Rolle mehr. Obwohl tatsächlich auch drei gefälschte Blanko-Impfpässe mit dem Stempel eines Bad Kissinger Arztes darauf gefunden wurden, hat die Kammer das Verfahren wegen Urkundenfälschung und Vorbereitung zur Herstellung unrichtiger Impfausweise eingestellt. Grund: Angesichts der für die Rauschgiftdealerei zu erwartenden Strafe falle dieses Vergehen nicht sehr ins Gewicht.
Tatsächlich hatte ein Polizeizeuge berichtet, dass ihm ordentlich Marihuanageruch in die Nase geweht sei, als er morgens um 7 Uhr die Wohnung des 30-Jährigen mit Durchsuchungsbeschluss betrat. Die Beamten fanden ein knappes Kilogramm Haschisch, 250 Gramm Marihuana – und in der Dunstabzugshaube 30 Gramm Kokain. Als der Angeklagte schon in U-Haft saß, besuchte die Polizei das Haus noch einmal wegen einer Ruhestörung seiner gut alkoholisierten Nachbarin, die den Uniformierten brühwarm mitteilte, dass auf dem Dachboden zwei Umzugskartons mit verdächtigem Inhalt stünden.
So kamen neun Kilogramm Marihuana ans Licht, mit vielen Fingerabdrücken des Angeklagten darauf. Gegen das Urteil ist Revision möglich.
Zudem wird es auch bei Marihuana sicherlich strenge Auflagen geben!
Der Typ sitzt zurecht ein, das ist kein kleiner Konsument, der Typ scheint allgemein ein problem mit Recht und Gesetz zu haben und wäre es wie hier nicht 10 kg Haschisch gewesen hätte er vermutlich eine andere illegale Einkommensquelle (wie z.B. gefälschte Impfpässe) entdeckt.
Das Haschisch hat ihn zwar ins Gefängnis gebracht aber bei dem kriminellen Lebenswandel hätten es alternativ sicher auch andere Sachen sein können wenn die bisherige Einkommensquelle weggebrochen wäre.