
"Hände weg von Handy weg." So formulieren es die Freien Wähler, die Partei von Kultusminister Michael Piazolo, in einer Pressemitteilung zu den geplanten Lockerungen des Handyverbots an bayerischen Schulen. Dieser Ansatz sei "pragmatisch, praktisch und subsidiär". Sprich, er hilft den Schülerinnen und Schülern zu lernen, die bei vielen im Alltag verankerten Handys, verantwortungsbewusst zu nutzen. Zum Schuljahr 2022/23 soll das aktualisierte Gesetz in Kraft treten. Doch was genau wird gelockert?
Das neue Gesetz soll jeder Schule ermöglichen, künftig selbst zu entscheiden, ob die Schüler ihr Handy in Pausen oder in der Zeit vor und nach dem Unterricht für private Zwecke verwenden dürfen. Die bisher geltende Regelung besagt, dass Schülerinnen und Schüler "Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien" auf dem Schulgelände ausschalten müssen.
Nur in besonderen Einzelfällen kann der verantwortliche Lehrer die Nutzung erlauben, beispielsweise um den Eltern über Stundenplanänderungen Bescheid zu geben. Somit stellt sich die Frage, wie Schweinfurter Schulen mit dieser Änderung umgehen.
Lockerungen an der FOS/BOS nicht nötig
Für die Friedrich-Fischer-Schule FOS/BOS wird sich laut Schulleiter Harald Bauer vermutlich nichts ändern, da es schon jetzt kein Handyverbot in der unterrichtsfreien Zeit gibt. Begründet ist dies damit, dass alle Schülerinnen und Schüler im Oberstufenalter sind und somit aus Sicht des Schulleiters verantwortungsbewusst mit Smartphones umgehen. Deshalb sieht Bauer auch keine Notwendigkeit, um über die private Handynutzung an der Schule neu abzustimmen.
Anders verläuft dies beim Alexander-von-Humboldt Gymnasium, wie Matthias Rascher, Mitglied der Schulleitung und Digitalisierungsbeauftragter der Schule, erklärt. Zu einem bisher noch unbekannten Zeitpunkt wird das Schulforum, bestehend aus Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern, darüber diskutieren und abstimmen. Ungewöhnlich verteilen sich bisher laut Rascher die Verhältnisse, denn die Eltern und Schüler zeigen eher Abneigung gegenüber einer erweiterten Nutzung der Smartphones in der Schule, neben dem Einsatz digitaler Geräte für Schulzwecke im Unterricht. Die Lehrer hingegen, seien aufgeschlossener bezüglich einer Lockerung.
Die Lockerung des Handyverbots steht hinten an
Die Realschule in Gerolzhofen wird ähnlich dem Humboldt-Gymnasium verfahren. Das aktuelle Gesetz, keine Handynutzung auf dem Schulgelände zu erlauben, wird bei einer Schulforumssitzung im Juni oder Juli überdacht werden. Zuvor allerdings, sagt Schulleiterin Elisabeth Grimanelis, müssen die angekündigten Lockerungen gesetzlich verankert werden.
Trotz der Bereitschaft das Thema im Schulforum zu besprechen, sieht der Schulleiter der Walther-Rathenau-Schulen, Roland Eirich, insbesondere das Übertragen der Verantwortung auf die einzelnen Schulen kritisch. Außerdem reicht aus seiner Sicht das aktuelle Gesetz aus, um die Gefahren und den Nutzen von Smartphones in der Schule zu vereinen.
Gar kein Thema ist das momentan in der Auen-Mittelschule, denn aktuell, so der kommissarische Rektor Marco Forner, ist der Umgang mit dem Ukraine-Russland-Krieg das vorherrschende Thema in der Schule. Wenn sich das ändert und das Handyverbot diskutiert wird, müssen laut Forner mindestens die Eltern mit in die Entscheidung einbezogen werden.
Schulversuch in Bayern gab den Ausschlag für die Gesetzesänderung
Der Vorschlag des Kultusministeriums basiert auf dem zwei Jahre andauerndem Schulversuch "private Handynutzung an Schulen", an dem in den Schuljahren 2018/19 und 2019/20 insgesamt 135 bayerische, davon 16 unterfränkische, Schulen teilnahmen, keine jedoch aus Schweinfurt und Umgebung. Die teilnehmenden Schulen hatten die Möglichkeit den Schülerinnen und Schülern die private Nutzung des Smartphones in der unterrichtsfreien Zeit zu gestatten. Auch die genaue Umsetzung der Lockerung des Gesetzes war den Schulen selbst überlassen. So war die gestattete Nutzung teilweise alters-, orts- oder uhrzeitabhängig.
Während und nach dem Schulversuch sammelte das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Daten und Meinungen, unter anderem durch Umfragen, die sie im Schuljahr 2020/21 auswerteten. Dadurch hat sich ergeben, den Schulen wie im Testlauf die Entscheidung zu überlassen, ob und in welchem Maße sie den Schülerinnen und Schülern die private Handynutzung erlauben.