
Fünf Jahre hat der Gerolzhöfer Stadtrat sich bemüht, den Bebauungsplan "An der Bahnlinie" so zu ändern, dass das Bauprojekt eines Unternehmers umgesetzt werden kann. Mehrmals stand das Thema auf der Tagesordnung und wurde behandelt, ohne finalen Abschluss.
Jetzt allerdings ist es vollbracht. In seiner jüngsten Sitzung beschloss das Gremium einstimmig die dritte Änderung des dortigen Bebauungsplans. Als Beteiligter war Ratsmitglied Christoph Rosentritt (CSU) von der Abstimmung ausgeschlossen.
Konkret geht es um ein geschottertes Grundstück an der Andreas-Hippler-Straße, das gegenüber dem Feuerwehrhaus liegt. Auf diesem freien Areal soll ein 16 Meter hohes Mehrfamilienwohnhaus mit fünf Vollgeschossen entstehen.
Geplantes Bauvorhaben in komplizierter Lage
Über Jahre haben die Änderungen an dem dort geltenden Bebauungsplan den Stadtrat beschäftigt. Im Detail ging es darum, dass diese bislang nicht zu dem Vorhaben passten. Zuletzt wurde im Oktober die dritte Änderung des Bebauungsplans besprochen, die danach erneut ausgelegt werden musste. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen nahm das Gremium nun zur Kenntnis.
Der Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerolzhofen, Johannes Lang, erinnerte eingangs an den Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2019 und die komplizierte Lage des Grundstücks, das sich zwischen den stillgelegten Gleisen, einem Gewerbebetrieb und dem Feuerwehrhaus befindet. Er empfahl, die Änderungen zu beschließen, um Baurecht zu schaffen.
Ihm zufolge bleibt es bei einem Mischgebiet. Der Investor ist aber angehalten, ein Gutachten zum Immissionsschutz einzuholen, um wechselseitige Konflikte zu vermeiden. Gemeint ist damit eine Lärmbelästigung von verschiedenen Seiten, unter anderem im Falle einer möglichen Reaktivierung der Steigerwaldbahn.
Ab wann darf das Martinshorn bei Einsätzen ertönen?
Lang verwies zudem darauf, dass das Feuerwehrhaus nach dem Bau des Mehrfamiliengebäudes weiterhin uneingeschränkt genutzt werden könne. Auf die Frage von Günter Iff (Freie Wähler), ob es Probleme geben könnte, nannte der Beamte eine "einzige Einschränkung": So dürfe bei Einsätzen das Martinshorn nicht schon auf dem Feuerwehr-Grundstück eingeschaltet werden, sondern erst auf der Straße. Dies sei aber bereits durch die dortige Bebauung vorgegeben.
Bürgermeister Thorsten Wozniak (CSU) pflichtete ihm bei. Ein Anschalten auf dem Grundstück wäre nur zulässig, wenn man den Vorplatz der Feuerwehr in eine öffentliche Straße umwidmen würde.
Freie-Wähler-Stadtrat Martin Zink, zugleich Kommandant der Feuerwehr Gerolzhofen, sieht darin einen nicht zu lösenden Konflikt für seine Wehr. Er erinnerte an das Straßenverkehrsrecht, wonach Martinshörner schon drei Meter vor der Einfahrt auf die Straße angeschaltet werden müssten. Johannes Lang hält das für in der Praxis für kaum nachprüfbar, "ob die Stoßstange schon auf der Straße oder noch auf dem Grundstück" sei.