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Gerolzhofen
"An der Bahnlinie": Stadt legt Bebauungsplanentwurf erneut aus
Auf der Fläche des geschotterten Parkplatzes am Ende der Andreas-Hippler-Straße in Gerolzhofen soll ein fünfstöckiges Mehrfamilienhaus entstehen. Hierfür muss der für diesen Bereich gültige Bebauungsplan geändert werden.
Foto: Archivfoto Klaus Vogt | Auf der Fläche des geschotterten Parkplatzes am Ende der Andreas-Hippler-Straße in Gerolzhofen soll ein fünfstöckiges Mehrfamilienhaus entstehen. Hierfür muss der für diesen Bereich gültige Bebauungsplan geändert werden.
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 27.04.2023 12:11 Uhr

Gemessen an der Fläche, auf die sich der Bebauungsplan "An der Bahnlinie" in Gerolzhofen bezieht, könnte man meinen, dass dessen Änderung ein formaler Klacks sei. Denn der Geltungsbereich umfasst lediglich die bisher als Parkplatz genutzte Schotterfläche am Ende der Andreas-Hippler-Straße, zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und einem Mehrparteienhaus, das an die Frankenwinheimer Straße grenzt. Doch für die überschaubare Größe des Bereichs beschäftigt die angestrebte dritte Änderung dieses Bebauungsplans den Stadtrat nun schon sehr lange.

Denn am Montagabend stand dessen dritte Änderung erneut auf der Tagesordnung des Gremiums. Den Ausführungen Johannes Langs, des geschäftsführenden Beamten der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, zufolge soll der Bebauungsplan nochmals öffentlich ausgelegt werden. Als Grund nannte er mittlerweile vorliegende Ergänzungen zum Immissionsschutzgutachten, die das Landratsamt Schweinfurt verlangt hätten. Zuletzt lag der Bebauungsplan Anfang 2020 öffentlich aus.

Fünfstöckiges Wohnhaus geplant

Anlass des ganzen Prozederes ist bekanntlich ein Vorhaben eines Gerolzhöfer Bauunternehmers, das vor fünf Jahren erstmals im Stadtrat behandelt wurde. Dieser möchte auf einem Großteil des aktuell wenig ansehnlichen Platzes ein fünfstöckiges Mehrfamilienhaus errichten. Doch ein Baubeginn setzt voraus, dass der bisher für diesen Bereich geltende Bebauungsplan geändert wird. Denn das Areal, das der Bauunternehmer bereits von der Stadt gekauft hat, ist in dem aktuell gültigen Bebauungsplan als Parkplatz ausgewiesen.

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Die Frage des Schallschutzes, zu dem laut Lang seit 28. Oktober 2021 ein neues Gutachten vorliegt, das die Forderungen des Landratsamtes berücksichtigt und das die nun vom Stadtrat einstimmig beschlossene erneute öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs veranlasst, hatte der Stadtrat bereits im Jahr 2019 ausgiebig diskutiert. Eine Folge davon war die damals getroffene Entscheidung, dem Bauherrn den Einbau von Fenstern der Schallschutzklasse 3 vorzuschreiben.

Bahntrasse und Martinhorn

In der Tat liegt der Baugrund in Sachen Lärm in einer nicht ganz unproblematischen Nachbarschaft. Denn unmittelbar an der westlichen Grundstücksgrenze führt die Trasse der Steigerwaldbahn vorbei, die zwar stillgelegt ist, über deren Zukunft aber noch immer nicht endgültig entschieden wurde. Zudem liegen in der Nähe eine Reifenfirma und das Gerätehaus der Gerolzhöfer Stützpunktfeuerwehr, die zu über 120 Einsätzen im Jahr ausrückt – und deren Einsatzfahrzeuge hierzu, wie in Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben, das Martinshorn einschalten müssen, um Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch zu nehmen.

 
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