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Gerolzhofen
Pläne für Wohnkomplex an der Bahnlinie in Gerolzhofen: Bebauungsplan kommt ein kleines Stück voran
Auf dem Schotterplatz in der Andreas-Hippler-Straße in Gerolzhofen, gegenüber dem Feuerwehrhaus, soll ein großes Mehrfamilienhaus entstehen. Hierzu musss der Bebauungsplan 'An der Bahnlinie' geändert werden.
Foto: Michael Mößlein | Auf dem Schotterplatz in der Andreas-Hippler-Straße in Gerolzhofen, gegenüber dem Feuerwehrhaus, soll ein großes Mehrfamilienhaus entstehen. Hierzu musss der Bebauungsplan "An der Bahnlinie" geändert werden.
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 23.10.2023 05:10 Uhr

Der Bebauungsplan "An der Bahnlinie" begleitet den Gerolzhöfer Stadtrat seit fast viereinhalb Jahren wie ein alter Bekannter, den man gelegentlich trifft – auch wenn von Wiedersehensfreude wenig zu spüren ist. Am Montagabend war's wieder einmal so weit. Es ging erneut um die dritte Änderung des Bebauungsplans. Und bereits jetzt fest: Trotz des gefassten Beschlusses ist das Thema nicht endgültig vom Tisch. Denn nach Auskunft des geschäftsführenden Beamten der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Johannes Lang, muss der Bebauungsplan nochmals ausgelegt und dann wieder im Stadtrat behandelt werden.

Anlass für die Bebauungsplanänderung ist der vorgesehene Bau eines gut 16 Meter hohen Mehrfamilienwohnhauses auf dem geschotterten Platz in der Andreas-Hippler-Straße, gegenüber dem Feuerwehrhaus. Frank Braun vom Planungsbüro Braun (Würzburg) stellte dem Stadtrat die zuletzt eingegangenen Einwendungen zum Bebauungsplan vor. 

Lärm von Martinshörnern und Gewerbe

Ein zentraler Knackpunkt war bisher die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben. Denn der Standort des Wohnkomplexes wird von zwei Seiten beschallt: Im Süden ist die Feuerwehr beheimatet, die zu Einsätzen mit aktivierten Martinshörnern ausrückt, wozu sie per Straßenverkehrsordnung verpflichtet sind, um Sonder- und Wegerechte wahrnehmen zu können. Und im Westen grenzt ein Gewerbebetrieb an, und die Trasse der Steigerwaldbahn. Obwohl dort lange Zeit kein Zug mehr gefahren ist, ist die stillgelegte Strecke nicht entwidmet und muss bei Planungen berücksichtigt werden.

Zum Thema Schallschutz teilte Braun mit, dass alle Anforderungen laut eines Schallschutzgutachten eingehalten werden. Er verwies auf einen Grundbucheintrag, wonach der Eigentümer des Grundstücks mit Auswirkungen des Schienenverkehrs zu leben hat – inklusive Lärm.

Günter Iff (Freie Wähler) fragte explizit nach, wie es mit möglichen Einschränkungen für die Feuerwehr aussieht. Aus den Unterlagen entnehme er, dass die Feuerwehr das Martinshorn erst auf einer öffentlichen Straße einschalten dürfe. Laut Bürgermeister Thorsten Wozniak könne man davon ausgehen, dass es zu keinen Einschränkungen für die Feuerwehr kommt. Dies würde aber nochmals im Zuge der erneuten Auslegung des Bebauungsplans geprüft.

Reaktivierung der Bahntrasse würde nicht behindert

Norbert Finster (SPD) verwies auf den gerichtlich nicht endgültig entschiedenen Antrag der Thüringischen Eisenbahn GmbH über die Wiederherstellung einer Eisenbahninfrastruktur auf der stillgelegten Bahntrasse. Finster möchte durch den Bebauungsplan einer möglichen Reaktivierung der Trasse keine Hindernisse in den Weg legen, was Planer Braun verneinte. Auch Thomas Vizl (Geo-net) stellte fest, dass Bahn-Recht über Bau-Recht stehe und ein Bebauungsplan Bahnverkehr nicht ausbremsen könne.

Dennoch war Finster am Ende das einzige Stadtratsmitglied, das gegen die vorgelegten Änderungen des Bebauungsplans stimmte. Christoph Rosentritt (CSU) war als Beteiligter von der Abstimmung ausgeschlossen.

"Am Nützelbach III": Beschleunigtes Verfahren scheitert

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18. Juli 2023 hat die Pläne des Stadtrats durchkreuzt, wonach der Bebauungsplan für das Baugebiet "Am Nützelbach III" mit dessen Erschließung über das Baugebiet "Am Nützelbach II" im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt werden soll. Dieses Verfahren verstößt nach Ansicht des BVerwG gegen Europarecht.

Das Baugebiet 'Am Nützelbach III' soll über das Baugebiet 'Am Nützelbach II' (im Bild) erschlossen werden, in dem bereits etliche Häuser stehen.
Foto: Stefan Pfister | Das Baugebiet "Am Nützelbach III" soll über das Baugebiet "Am Nützelbach II" (im Bild) erschlossen werden, in dem bereits etliche Häuser stehen.

Daraus folgt, dass der Bebauungsplan "Am Nützelbach III" im Regelverfahren erstellt werden muss, was dann auch – im Gegensatz zu dem nicht mehr erlaubten beschleunigten Verfahren – zum Beispiel einen Umweltbericht und die Ausweisung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen erforderlich macht. Auch ein Flächennutzungsplan für das Gebiet muss beauftragt werden.

Dem stimmte der Stadtrat gegen die Stimmen von Kerstin Krammer-Kneissl, Stefanie Döpfner und Thomas Vizl (alle Geo-net) zu.

 
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