Dritter Verhandlungstag gegen den Sicherheitsdienstler (43), der im Dezember 2022 mehrfach gedroht hat, seiner getrennt lebenden Ehefrau und ihrem neuen Lebensgefährten die Köpfe abzuschneiden. Der Verteidiger beantragte ein weiteres Gutachten zur Frage der Unterbringung seines Mandanten in der Psychiatrie, nachdem das bereits vorhandene genau das eindringlich empfohlen hatte. Der Sachverständige war zu dem Schluss gekommen, dass der 43-Jährige zur Tatzeit wie auch heute noch unter einer unbehandelten schizoaffektiven Störung leide und von ihm ohne stationäre Therapie weitere Straftaten zu erwarten wären.
Die Große Strafkammer lehnte den Antrag ab und folgte damit dem Staatsanwalt. Der Sachverständige habe sich eingehend mit den Aussagen zweier Ärzte des Bezirkskrankenhauses, in dem sich der Angeklagte derzeit befindet und die bei ihm keine Krankheitsdiagnose sahen, auseinandergesetzt. In vier Terminen habe er den 43-Jährigen exploriert und ausführlich dargelegt, weshalb er die Voraussetzungen für eine Unterbringung als erfüllt ansieht, so die Kammervorsitzende.
Todesdrohung zu Weihnachten
Der Staatsanwalt sah die Anklage bestätigt. In zwei Fällen habe der Angeklagte mit dem Verbrechen gedroht, seiner Frau und ihren neuen Partner zu töten: am ersten Weihnachtsfeiertag in einer Nachricht an eine Cousine seiner Ehefrau und dann mehrfach in Telefongesprächen aus dem Auto am 27. Dezember, als er wütend, alkoholisiert sowie unter Drogen- und Tabletteneinfluss zusammen mit seinem Bruder von Duisburg nach Schweinfurt fuhr. Im Kofferraum des Wagens: ein scharfes Samurai-Schwert. Dort wurden beide festgenommen, die Ehefrau hatte seine Drohungen ernst genommen und rechtzeitig die Polizei verständigt.
Die Bedrohungen seien erwiesen und eingeräumt, so der Anklagevertreter – wenn auch "verharmlosend". Dass das Samurai-Schwert nur "zufällig" im Kofferraum lag und er mit seinen Aussagen seine Frau nur beeindrucken wollte, nahm er dem 43-Jährigen nicht ab. In den Telefonaten habe er die Waffe mehrfach erwähnt und bei seiner Festnahme auch ein Messer in der Hosentasche mitgeführt: "Er war für den Fall der Fälle entschlossen, damit Fakten zu schaffen."
Angeklagter: "Bin nicht krank"
Der Antrag des Staatsanwalts: Ein Jahr und vier Monate ohne Bewährung. Die werde er nicht verbüßen müssen, weil sie auf den Maßregelvollzug angerechnet werden, der wegen seiner krankheitsbedingt eingeschränkten Einsichts- und Schuldfähigkeit anzuordnen sei. "Wie lange dies dauert, liegt nur am Angeklagten. Erst muss er einsehen, dass er krank ist, dann kann er entlassen werden."
Der Verteidiger bezog sich auf die Aussagen der beiden Ärzte der Forensik, in der sich der Angeklagte derzeit befindet. Diese hätten keine Hinweise auf eine psychoaffektive Störung erkannt, lediglich eine Belastungsreaktion wegen der Trennung. Der Anwalt plädierte für eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten mit Auflagen, darunter etwa ein Kontaktverbot. Fürs Einsperren nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch reiche die Beweislage nicht aus. Der Angeklagte sagte, er sei nicht der Meinung, dass er an einer Krankheit leide, die eine Unterbringung rechtfertige.
Genau diese Meinung aber bildete sich nach stundenlanger Beratung das Gericht. Es verhängte zwar nur sieben Monate Haft, aber ohne Bewährung mangels positiver Sozialprognose. Grund: Der Angeklagte leide an einer unbehandelten schizoaffektiven Störung, die zurzeit zwar symptomlos sei, aber in Schüben verlaufe. In Stresssituationen – und das bevorstehende Scheidungsverfahren biete dazu Gelegenheiten – drohten solche Schübe und damit weitere Straftaten.
Noch im letzten Herbst habe der Angeklagte Stimmen gehört, er zeige aber keine Krankheitseinsicht. "Aus unserer Sicht ist der Behandlungsbedarf offensichtlich und deshalb anzuordnen", sagte die Vorsitzende. Eine Aussetzung zur Bewährung sei "völlig ausgeschlossen". Gegen das Urteil ist Revision möglich.