
Wegen schweren Diebstahls müssen die drei Angeklagten mehrere Jahre in Haft: der 34-jährige "Rädelsführer", wie die Staatsanwältin ihn nannte, wegen Beteiligung an acht nächtlichen Diebstählen von meist mehrere Zentner schweren Zigarettenautomaten fünfeinhalb Jahre. Der 32-Jährige (sechs Fälle) erhielt fünf Jahre Gefängnis und der 30-Jährige (vier Taten) vier Jahre und vier Monate. Ferner ordnete die Kammer jeweils die Einziehung von Wertersatz zwischen 13.000 und 17.400 Euro an.
Wegen der vielen Prozessbeteiligten und aus Coronagründen wurde in der Stadthalle verhandelt, in Summe an 16 Tagen. Wegen Drohungen waren die Sicherheitsvorkehrungen erhöht. Doch nun ist das Urteil gefallen.
Geständnis in letzter Minute
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Ältesten sechs Jahre und zehn Monate, für den 32-Jährigen sechs Jahre und für den jüngsten der Angeklagten fünf Jahre und zwei Monate Haft beantragt. Der Verteidiger des 34-Jährigen wollte von einer Rädelsführerschaft seines Mandanten nichts wissen. Ohne Fahrer etwa – das war der 32-Jährige – wären die Taten schließlich nicht möglich gewesen. Er sah maximal drei Jahre Haft als angemessen an, verwies auf eine 16 Monate lange Untersuchungshaft und beantragte, den Haftbefehl aufzuheben.
Die Verteidiger des 32-Jährigen zogen die Beweiskraft der Funkzellenauswertung in Zweifel und plädierten auf eine Bewährungsstrafe und Aufhebung des Haftbefehls. Nicht mehr als drei Jahre und zehn Monate Haft hatte die Anwältin des jüngsten Angeklagten beantragt, der als einziger alle ihm vorgeworfenen Taten gestanden hatte – allerdings erst an diesem letzten Verhandlungstag. Für ihn ordnete das Gericht wegen seiner Rauschgiftsucht zusätzlich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Zahl der Fälle "geschrumpft"
Die Zahl der Diebstählsfälle ist zwischen Anklage und Urteil deutlich "geschrumpft". Zum einen wurden mehrere Fälle wegen Beweisproblemen eingestellt. Zum anderen wertete das Gericht den Diebstahl mehrerer Automaten in einer Nacht – oft zwei bis vier – als eine Tat.
Laut Urteil haben die Angeklagten in unterschiedlicher Zusammensetzung zwischen Juli und Dezember 2020 im nördlichen Unterfranken und in Hessen bis zu zwei Dutzend Zigarettenautomaten von den Wänden gerissen und zerstört, um ihren Inhalt zu stehlen. Zwischen Mitternacht und 7 Uhr fuhren sie demnach mit einem PS-starken Auto an die Hauswand heran, hebelten den drei Zentner schweren Metallbehälter ab, warfen ihn in den Kofferraum und gaben Gas. Auf einem nahen Acker oder am Waldrand flexten sie den Automaten auf, holten Geld und Zigaretten heraus und fuhren davon.
Dank GPS fuhr die Polizei mit
Doch zweimal wurden die Diebe von Zeugen überrascht, die Hinweise auf das Fahrzeug geben konnten. Dieses – ein Audi A6 – konnten die Ermittler ausfindig machen und ein GPS-Gerät anbringen. Von nun an fuhr die Polizei sozusagen mit und konnte schließlich eine Reihe der nach dem immer gleichen Muster verübten Zigarettenautomatendiebstähle in Unterfranken und Hessen dem Trio zuordnen. Geschnappt wurden die beiden älteren Angeklagten am 21. November 2020 nach einem Automatenklau in Obersfeld (Lkr. Bad Kissingen).
Ja, ein Indizienprozess sei dies gewesen, sagte die Kammervorsitzende, aber einer mit zahlreichen und überzeugenden Indizien. Die abgeurteilten Taten könnten den Angeklagten zugeordnet werden. Gegen das Urteil ist Revision möglich.