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Schweinfurt
Mordversuch vor Gericht: Polizist hält den Beschuldigten für "hochverdächtig"
Das Indiziensammeln im Verfahren gegen einen des Mordversuchs beschuldigten 25-Jährigen geht weiter. Das geschah am 3. Prozesstag.
Landgericht und Amtsgericht Schweinfurt
Foto: Anand Anders | Landgericht und Amtsgericht Schweinfurt
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 09.02.2024 15:37 Uhr

Am Abend des 10. Januar dieses Jahres soll der Beschuldigte in einem etwas abgelegenen Dorf im Landkreis Schweinfurt an der Haustür einer 59-Jährigen geklingelt, eine kurze Frage gestellt – und dann mehrere Male mit einem Messer auf die völlig arglose Frau eingestochen haben. Nur dank schneller Hilfe und einer Notoperation hat das Opfer überlebt. Richtig gesehen hat die Geschädigte den Angreifer jedoch nicht – und auch kein anderer Zeuge.

Dennoch sitzt nun ein 25-Jähriger vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt, die zu prüfen hat, ob er es ist, der die Bluttat begangen hat. Suchhunde und ein Hubschrauber waren zum Einsatz gekommen, doch ohne Erfolg. Die Polizei hatte eine "Soko Klingel" ins Leben gerufen und Ermittlungen auch im familiären Umfeld der Geschädigten durchgeführt. Eine Woche nach der Tat meldete die Sonderkommission eine Festnahme – die des 25-Jährigen.

Komische Antworten

Nun, am dritten Verhandlungstag, berichtete der Sachbearbeiter der Kripo von einem Beschuldigten, der "auffällig fröhlich" war, "mehrfach gelacht und komische Antworten gegeben" habe. Der Polizist fragte sich, ob der Mann den Ernst der Lage nicht erfasst habe, "schließlich ging es um versuchten Mord".

Seine Belehrung habe der Mann verstanden, meint der Beamte, "ob er sie ernst genommen hat, weiß ich nicht". Als der 25-Jährige von "komischen Nachrichten" auf seinem Handy berichtet habe, das er dann auf den Boden geworfen und zerstört habe, fragte sich der Ermittler: "Hat er psychische Probleme oder will er uns verarschen?" Ein Geständnis jedenfalls gab er nicht ab – bis heute nicht. Er wird laut seiner beiden Verteidiger auch weiterhin nichts sagen.

"Beim Aufenthaltsort gelogen"

Der Beschuldigte sei bereits zwei Tage nach dem Vorfall ins Visier der Ermittlungen geraten, so der Beamte. Nach Zeugenaussagen im Umfeld des Opfers sei er von den Beschreibungen her in Frage gekommen. "Für mich war er hochverdächtig", so der Kripobeamte, "weil er beim Aufenthaltsort im Tatzeitraum gelogen hat". Laut Handyauswertung habe er sich per Google Maps zum Tatort hin und zurück navigiert. In seiner Wohnung seien Messer, eine Schreckschusswaffe und ein Elektroschocker gefunden worden.

Die Sachverständige vom Institut für Rechtsmedizin der Uni Würzburg sprach von "mindestens drei scharfen Gewalteinwirkungen gegen den Körper" im Brust- und Darmbereich", die als "lebensbedrohlich einzustufen sind". Ohne OP wäre die Frau gestorben. Schnittverletzungen an beiden Händen und Armen könnten Abwehrverletzungen sein. Das mutmaßliche Tatmesser sei geeignet, derlei Verletzungen zu verursachen.

Am kommenden Freitag trägt der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten über den 25-Jährigen vor. Der gilt als mindestens vermindert schuldfähig, weshalb er jetzt schon in der Psychiatrie sitzt und als "Beschuldigter" geführt wird. Gingen die Behörden von Schuldfähigkeit aus, wäre er ein "Angeklagter" und säße in Untersuchungshaft.

 
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  • Arcus
    Das Gericht sollte auf Basis einer so dünnen Beweislage keinen Schuldspruch fällen. Auch auf die Gefahr hin, daß ein möglicher Täter nicht bestraft wird.
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  • mainpost@mi-gas.de
    Was ich an diesem Fall in anderer Richtung bedenklich finde. Alleine der Besitz von Messern und Schreckschusswaffen macht jemanden verdächtiger.
    Würde man bei mir eine Hausdurchsuchung machen würde man auch Messer finden (neben Küchenmessern). Einige Taschenmesser und sogar ein legal zu führendes Messer, welches in meiner Hose steckt. So habe ich immer ein Messer zur Hand wenn ich etwas störrisches Öffnen muss.
    Doch würden sich auch PAK (Schreckschusswaffen finden). Auch wenn ich diese verdeckt mitführen dürfte sind sie nur zuhause sicher gelagert, doch sie sind da.
    Alleine diese Tatsachen würden wohl schon alle Alarmglocken klingeln lassen, ganz egal ob es eine Begründung gäbe oder nicht.

    In dem aktuellen Fall gibt es aber durchaus Ungereimtheiten im Verhalten. Doch leider keine wirklichen Beweise. Seltsam ist dennoch einiges bei dem Verhalten des Mannes, am verdächtigsten jedoch die Lüge über den Aufenthaltsort, welcher widerlegt worden ist.
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