Ursprünglich wollte das Staatliche Bauamt in Schweinfurt bereits 2019 vor allem die ersten Brückenbauwerke am Unkenbach in Mönchstockheim errichten, um 2020 den Bau der Umgehungsstraße im Zuge der Staatsstraße 2275 (Gerolzhofen-Haßfurt) selbst folgen zu lassen. Doch das Projekt ist ins Stocken geraten. Die von Anwohnern der Raiffeisenstraße vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg gegen den sogenannten Planfeststellungsbeschluss erhobene Klage hat den Zeitplan über den Haufen geworfen. Dabei wollen diese die Ortsumfahrung als solche gar nicht verhindern, wie sie immer wieder betonen. Die Botschaft lautet: Die Umgehung soll gebaut werden, aber so, dass sie für die Anlieger verträglich ist.
Ein Anwohner drückt es wie folgt aus: „Wir werden angefeindet, wir wollen die Straße weg haben. Das stimmt definitiv nicht. Wir wollen sie nur weiter weg von den Häusern haben. Denn wo bleiben hier die Belange der Menschen und Tiere?“.
Einen anderen Dorfbewohner, der ebenfalls nicht namentlich genannt werden will, stören die großen Umwege, die künftig zu nehmen sind, er ist aber eher pessimistisch. Er sagt: „Man kann es meines Erachtens auf einfache Weise etwa für Spaziergänger, die Besitzer von Gärten und Streuobstwiesen oder auch Jogger am nördlichen Ortsrand lösen. Dazu brauche ich keine Luxus-Röhre. Aber das Staatliche Bauamt schmettert alle Vorschläge ab.“
4,4 Millionen Euro soll die zwei Kilometer lange Strecke inklusive des erforderlichen Grunderwerbs kosten, der über ein Flurbereinigungsverfahren erfolgen soll. Durch die Umfahrung sollen 80 Prozent des 2030 angenommenen Schwerlast- und rund 60 Prozent des übrigen Verkehrs vom Ort und seiner Durchfahrt ferngehalten werden.
Anwohner der Raiffeisenstraße fürchten um ihre Wohn- und Lebensqualität
Verschiedene Anwohner hatten seinerzeit bereits im Vorfeld des von der Regierung von Unterfranken im April 2018 Sportheim in Mönchstockheim durchgeführten Erörterungstermins zu dem Planfeststellungsverfahren Einwendungen erhoben und in diesem Zusammenhang ihre Bedenken und Wünsche vorgebracht. Die Hauptsorge bei den Anliegern der Raiffeisenstraße ebenso wie bei der Familie Kober mit ihrem Aussiedlerhof an der Straße nach Alitzheim war es schon damals, dass sich durch die neue West-Nord-Umgehung im Gegenzug ihre Wohn- und Lebensqualität durch mehr Lärm und höheren Schadstoffausstoß verschlechtert.
Für Unverständnis hatte deshalb die Entscheidung des Staatlichen Bauamts gesorgt, aus Rücksicht auf das Natur- und Vogelschutzgebiet „Alter und Neuer See“ die ursprünglich favorisierte Trasse nochmals um rund 25 Meter näher an die Raiffeisenstraße heranzurücken. Aber auch durch bereits am Unkenbach just im Bereich der noch nicht genehmigten Trasse durchgeführte Abholzungen fühlten sich die Anlieger übergangen. Hier seien Fakten geschaffen worden, ohne dass die Genehmigung zum Bau der Umgehung Rechtskraft erlangt hat, ist bis heute zu hören.
Im Rahmen des straßenrechtlichen Genehmigungsverfahrens hatte die als Baubehörde zuständige Regierung von Unterfranken am 28. Juni 2018 den sogenannten Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumfahrung Mönchstockheim erlassen. Dagegen haben die Anwohner im Nahbereich der geplanten Straßentrasse die erwähnte Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht, wie Johannes Hardenacke bestätigt. Dem Pressesprecher der Regierung von Unterfranken zufolge hat das VG Würzburg die Gemeinde Sulzheim im Verfahren beigeladen und für November einen nicht öffentlichen Erörterungstermin vor der Kammer nach einem Augenscheinstermin angesetzt. Darauf müsse dann noch eine mündliche Verhandlung folgen. Der Termin hierfür stehe noch aus.
Nina Löhner, Pressesprecherin des Staatlichen Bauamts Schweinfurt, erklärt: „Aufgrund der anhängigen Klage können wir den Beschluss nicht umsetzen und somit vorerst nicht mit den Baumaßnahmen beginnen.“ Auch Rüdiger Köhler, der zuständige Abteilungsleiter, bezweifelt, „ob in diesem Jahr großartig noch etwas gemacht wird.“ In solchen Fällen, so Köhler, würden die Schriftsätze zwischen den Parteien erst einmal hin und hergehen. Allein das brauche erfahrungsgemäß Zeit.
Rechtsprofessor an der Seite der Anwohner
Für ihre Klage haben sich die Anwohner der Raiffeisenstraße den Rechtsprofessor an der Hochschule Schmalkalden und früheren Rechtsdirektor der Stadt Bad Kissingen, Matthias Schneider, ins Boot geholt. Dieser spricht von einer nicht ausreichenden Gewichtung der Argumente, die von den Anliegern ins Feld geführt werden. Verschiedene von ihnen hätten Einwendungen erhoben, die letztendlich im Planfeststellungsverfahren nicht oder nur bedingt berücksichtigt worden seien. Es sei bedauerlich, dass Ämter und Behörden nicht versucht hätten, einen Schritt auf die Anlieger zuzugehen, so der Rechtsbeistand. Somit sei ihren privaten Belangen, was die Belastung durch Abgase und Lärm und damit ihre Wohn- und Lebensqualität betrifft, nicht hinreichend Rechnung getragen worden, obwohl es seiner Einschätzung nach Alternativen gegeben hätte.
Die Klage fuße somit im Kern auf dem Hauptargument, dass die Trassenführung zu Lasten der Kläger gewählt worden sei, indem sie näher zur Raiffeisenstraße hin verlegt worden sei. Es wäre technisch möglich gewesen, so Schneider, sie weiter westlich zwischen dem dortigen Aussiedlerhof und der Raffeisenstraße zu legen.
Das Staatliche Bauamt hatte damals Forderungen, die von einer Lärmschutzwand über ein Tempolimit bis hin zum Flüsterasphalt reichten, mit dem Hinweis abgelehnt, dass die prognostizierte Lärmbelästigung, mit der künftig in der Raiffeisenstraße gerechnet werden müsse, immer noch unterhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwerte für eine zumutbare Belastung liege. Überhaupt sei die gewählte Trasse das Ergebnis einer intensiven Abwägung aller zu berücksichtigenden Interessen und der vorliegenden Zwänge, führten die Vertreter des Bauamtes damals aus.
Missstimmung im Dorf durch künftig in Kauf zu nehmende Umwege
Andere Bedenken im Ort hatten sich insbesondere dagegen gerichtet, dass durch die künftige Westumgehung lange bestehende Verbindungen wie zum Neuen See oder nach Alitzheim und Sulzheim „gekappt“ und somit zu Umwegen führen würden, egal ob es um Fußgänger, Radfahrer, Jogger oder Autofahrer geht. Auch die Besitzer der Gärten und Streuobstwiesen am nördlichen Ortsrand könnten künftig nicht mehr auf direktem Weg zu ihren Grundstücken gelangen, sondern ebenfalls nur auf Umwegen.
Ganz stark wurde die Sinnhaftigkeit des gut 250 Meter langen Umwegs bezweifelt, den Fußgänger und Radfahrer in Richtung Sulzheim und Alitzheim nehmen sollen, da sie der Weg künftig erst über den Kreisverkehr am westlichen Ortsrand führen würde. Das Staatliche Bauamt hatte hingegen mit der Schaffung sicherer Verbindungen durch die künftigen Überquerungshilfen am Kreisel im Westen und im Bereich des Ortsanschlusses im Norden argumentiert.
Eine gewünschte Fußgängerunterführung am Unkenbach sei an nachteiligen Auswirkungen aufgrund der örtlichen Situation auf den weiteren Trassenverlauf gescheitert, erfuhren die Mönchstockheimer seinerzeit weiter.