Sofern es zu keinen Klagen kommt, ist der Weg für den Bau der Ortsumgehung Mönchstockheim frei. Am 28. Juni hat die Regierung von Unterfranken laut ihrer Pressemitteilung den so genannten Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung im Zuge der Staatsstraße 2275 (Gerolzhofen-Haßfurt) erlassen und somit das Bauvorhaben genehmigt. Damit verfügt das Staatliche Bauamt Schweinfurt über das erforderliche Baurecht.
Im Zuge des straßenrechtlichen Genehmigungsverfahrens hatte es Ende April auch einen öffentlichen Erörterungstermin im Mönchstockheimer Sportheim gegeben.
Kreisverkehr im Westen
Die Ortsumgehung beginnt rund 300 Meter südlich des „Neuen Sees“, verläuft zunächst nahezu parallel zur bestehenden St 2275 und orientiert sich anschließend mittels eines Rechtsbogens am westlichen Ortsrand von Mönchstockheim. Die Kreuzung mit der bestehenden Kreisstraße SW 53 als Ortsanschluss West erfolgt in Form eines Kreisverkehrs.
Im weiteren Verlauf führt die Strecke nordöstlich an der bestehenden Wohnbebauung in der Raiffeisenstraße vorbei und kreuzt den Unkenbach in einem Rechtsbogen. Bis zum Bauende folgt die Trasse weiter dem dortigen Höhenrücken mit einer Anbindung an die bestehende Ortsdurchfahrt (Ortsanschluss Nord), um dann nordöstlich von Mönchstockheim wieder in die bestehende bereits neu ausgebaute St 2275 einzuschwenken.
Hoher Anteil an Schwerlastverkehr
Aufgrund der überregionalen Verbindungsfunktion und der verkehrsgünstigen Lage der St 2275 zwischen den Ost-West-Verbindungen zur Autobahn A 3 sowie zur A 70 sei die bestehende Ortsdurchfahrt Mönchstockheims durch einen hohen Durchgangs- und Schwerverkehrsanteil belastet, teilt die Bezirksregierung in Würzburg mit. Die Ortsumgehung soll daher vornehmlich die Anwohner der eng bebauten und teils sehr unübersichtlichen Ortsdurchfahrt von der erheblichen Lärm- und Schadstoffbelastung entlasten und die bestehende Situation hinsichtlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verbessern.
Ausgleichsmaßnahmen für die Natur
Die Planung sieht neben der Errichtung zweier Brückenbauwerke über den Unkenbach und zweier Regenklär- und Regenrückhaltebecken umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen, insbesondere Ausgleichsmaßnahmen für die mit der Baumaßnahme verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, artenschutzrechtlich bedingte Vermeidungsmaßnahmen sowie Gestaltungsmaßnahmen entlang der Trasse vor, so die Regierung von Unterfranken.
Im Planfeststellungsverfahren waren verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Einwendungen von Privatpersonen zu prüfen sowie mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abzuwägen, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Neben den Belangen betroffener Grundstückseigentümer seien hier vor allem die Anforderungen an den Immissionsschutz, den Naturschutz, die Wasserwirtschaft sowie an die Landwirtschaft zu nennen. Der Planfeststellungs- und Genehmigungsbeschluss enthalte zahlreiche Schutzauflagen sowie sonstige Nebenbestimmungen.
Der mögliche Zeitplan
Sofern keine Klage gegen den Beschluss eingereicht werde, erlangt dieser Bestandskraft und könnte dann entsprechend umgesetzt werden. Zuvor müssen noch im bereits anlaufenden und speziell auf das Straßenbauprojekt bezogenen Flurbereinigungsverfahren die für die Umgehung benötigten Grundstücke vom Staat erworben werden.
Sollten alle Vorarbeiten 2018 abgeschlossen sein, ist es das Ziel des Staatlichen Bauamtes, 2019 zunächst die Straßen- und die Feldwegbrücke am Unkenbach zu bauen und dann im Jahr 2020 den Bau der Umgehungsstraße selbst folgen zu lassen.
Der Planfeststellungsbeschluss vom 28. Juni 2018 ist samt Planunterlagen und Bekanntmachung auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter der Rubrik „Planung und Bau“ und weiter unter „Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren“ einsehbar. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen, stellt die Regierung von Unterfranken vorsorglich klar.