Während in Donnersdorf bisher weder Trasse noch Finanzierung feststehen, nimmt die Ortsumfahrung von Mönchstockheim ganz konkrete Züge an.
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt hat bei der Regierung von Unterfranken jetzt die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumgehung im Zuge der Staatsstraße 2275 (Gerolzhofen-Haßfurt) beantragt.
Aufgrund der überregionalen Verbindungsfunktion und der verkehrsgünstigen Lage der Staatsstraße 2275 zwischen den Ost-West-Verbindungen der Autobahnen A3 sowie der A70 sind die Anwohner der eng bebauten und teils sehr unübersichtlichen Ortsdurchfahrt Mönchstockheims durch den hohen Durchgangs- sowie überdurchschnittlichen Schwerverkehr einer erheblichen Lärm- und Schadstoffbelastung ausgesetzt, heißt es in der Pressemitteilung der Bezirksregierung in Würzburg.
Die Ortsumgehung soll daher „nicht nur die Situation hinsichtlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, sondern insbesondere auch an der immissionsbelasteten Ortsdurchfahrt verbessern“.
Die geplante Ortsumgehung beginnt rund 300 Meter südlich des „Neuen Sees“ und verläuft zunächst nahezu parallel zur bestehenden Trasse der Staatsstraße 2275. Anschließend wird sie mittels eines Rechtsbogens am westlichen Ortsrand von Mönchstockheim entlang geführt.
Die Kreuzung mit der bestehenden Kreisstraße SW53, als Ortsanschluss West Mönchstockheims, soll mittels eines Kreisverkehrs erfolgen. Die geplante Strecke führt im weiteren Verlauf nordöstlich an der bestehenden Wohnbebauung des Dorfes vorbei und kreuzt in einem Rechtsbogen den Unkenbach.
Bis zum Bauende verläuft die Linie weiter über einen Höhenrücken mit einer Anbindung der bestehenden Ortsdurchfahrt (Ortsanschluss Nord), um dann nordöstlich von Mönchstockheim wieder in die bestehende Staatsstraße einzuschwenken.
Das beschriebene Bauvorhaben liegt sowohl auf dem Gebiet der Gemeinde Sulzheim (Gemarkung Mönchstockheim) als auch der Stadt Gerolzhofen (Gemarkung Rügshofen). Die Planunterlagen kommen daher in der Gemeinde Sulzheim sowie in der Stadt Gerolzhofen ab Anfang Januar 2018 zur Auslegung.
Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachung in den betroffenen Kommunen rechtzeitig mitgeteilt, so die Regierung von Unterfranken.
Pläne werden öffentlich ausgelegt
Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von der zuständigen Gemeinde eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, wird in der Pressemitteilung weiter erklärt.
Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Auslegung der Planunterlagen. Zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen.
Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Auslegung. Privatbetroffene, anerkannte Vereinigungen und sonstige Träger subjektiver Rechte können ihre Einwendungen innerhalb der in den jeweiligen Bekanntmachungen genannten Frist erheben.
Die Planunterlagen und die Bekanntmachungen können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik „Planung und Bau“ und dort unter „Aktuelle straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden.
Maßgeblich aus rechtlicher Sicht ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen, wird betont.