
Zwei Tage waren für die Berufungsverhandlung angesetzt. Nach nicht einmal vier Stunden aber war der Prozess am Landgericht Schweinfurt am Donnerstag vorbei: Der angeklagte Priester der Diözese Würzburg wird wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt, zudem muss er 1200 Euro an eine heilpädagogische Einrichtung zahlen. Damit wird das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen vom 20. August 2020 rechtskräftig. Warum? Weil sowohl die Verteidigung als auch die Anklage die Berufung zurückgenommen haben.
Die Verteidigung hatte im Bad Kissinger Prozess auf Freispruch plädiert. Dieser sollte auch jetzt das Ziel sein. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert: ein Jahr und sechs Monate - ohne Bewährung. Denn dafür habe die Voraussetzung gefehlt, zum Beispiel Reue und ein Geständnis, hieß es damals.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Schweinfurt rechnete bei der Berufungsverhandlung an diesem Donnerstag mit einer Aussage des 43 Jahre alten Priesters. Dieser wollte jedoch laut seinem Rechtsanwalt keine Angaben zur Sache machen, nur zu seinen persönlichen Verhältnissen. Die Zeugin stellte den Antrag, nichtöffentlich auszusagen. So mussten die beiden Besucher den Saal verlassen. Medienvertreter durften zwar im Gerichtssaal bleiben, aber nicht über Details ihrer Aussagen berichten.
Die 23-Jährige antwortete mit leiser Stimme auf die zahlreichen Fragen des Richters. Sie musste viele Einzelheiten schildern, sich an Zeitpunkte erinnern, an Orte, Umstände, Vorfälle, Gefühle.
Vorsitzender Richter: Rückzug der Berufung ist bessere Lösung
Es blieb - wie schon in Bad Kissingen - bei dem belastenden Vorwurf der einvernehmlichen sexuellen Handlungen mit dem Priester in der Zeit, als die damalige Ministrantin noch keine 14 Jahre alt war. Das ist sexueller Missbrauch laut Paragraf 176 Absatz eins des Strafgesetzbuchs. Dafür stehen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren im Raum. Dass die beiden später, als die Frau erwachsen war, eine Beziehung eingingen, ist strafrechtlich nicht relevant.
Der Staatsanwalt stellte anschließend wenig Fragen, der Verteidiger wollte sich mit seinem Mandanten besprechen. Danach war klar: Beide Seiten ziehen die Berufung zurück. Es sei die bessere Lösung, sagte der Richter dazu.
Bischof Franz Jung bedauert Leid des Opfers
Von Bistumsseite aus verfolgte Sprecher Bernhard Schweßinger den Prozess. Er betonte: Bischof Franz Jung bedaure zutiefst den sexuellen Missbrauch und das Leid des Opfers. Die Ausübung des priesterlichen Dienstes bleibe dem jetzt verurteilten Geistlichen weiterhin verboten. "Alle weiteren Maßnahmen der Diözese gegenüber dem Priester werden im zusätzlichen kirchlichen Verfahren geklärt", so Schweßinger.
Eine Unterstützerin, die ins Gericht gekommen war, zeigte sich am Donnerstag überzeugt von der Unschuld des Angeklagten. Sie und andere Gläubige aus der früheren Pfarrei des Priesters hätten von Anfang an hinter ihm gestanden, man glaube seiner Darstellung. Er sei ein "guter Pfarrer", sie würde es bedauern, wenn er nicht mehr im Dienst der Kirche in seiner alten Pfarrei arbeiten dürfe. Dass das erwachsene Opfer und der Angeklagte eine Beziehung eingegangen waren, sei keine Sache für ein Gericht: "Der Zölibat", so die Unterstützerin, "sollte aufgehoben werden."