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Schweinfurt
Missbrauch einer Elfjährigen: Beide Täter wollen Urteil nicht akzeptieren
Nach dem Stiefvater will auch der zweite Angeklagte die Haftstrafe durch das Landgericht Schweinfurt anfechten. Beide hatten den Missbrauch gestanden. Bald steht die Mutter vor Gericht.
Der Mann, der am Landgericht Schweinfurt gestanden hatte, seine Stieftochter mehrfach missbraucht zu haben und dafür zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, geht gegen das Urteil in Revision. Ebenso wie der zweite Mann, dem der erste Angeklagte das Kind zum Missbrauch gebracht hatte, und der zu knapp drei Jahren Haft verurteilt wurde. 
Foto: Silvia Gralla | Der Mann, der am Landgericht Schweinfurt gestanden hatte, seine Stieftochter mehrfach missbraucht zu haben und dafür zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, geht gegen das Urteil in Revision.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:32 Uhr

Der Missbrauch einer Elfjährigen durch den Freund der Mutter und einen anderen Mann beschäftigt weiter die Schweinfurter Justiz. Auch der 50-Jährige, dem der Stiefvater das Kind zum sexuellen Missbrauch gebracht hatte, ging jetzt gegen das Urteil vom vergangenen Freitag in Revision. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts auf Nachfrage.

Dabei war der Mann noch viel gnädiger davongekommen, als die Anklage ursprünglich vermuten ließ: Er war nicht wegen schweren Missbrauchs eines Kindes (bis zu 15 Jahre Haft) verurteilt worden. Das Gericht verurteilte ihn wegen Missbrauchs einer Jugendlichen zu knapp drei Jahren Haft. Der Grund: Ihm war nicht beweisbar, dass er das wahre Alter des Kindes (elf statt 14 Jahre) kannte, dass er sich zwei Nächte hintereinander zum Missbrauch bringen ließ.

Der Mann aus dem Landkreis Schweinfurt hatte mit einem Zettel am Klohäuschen eines Autobahn-Parkplatzes nach Sexpartnerinnen gesucht. Das Mädchen, das von seinem Stiefvater auf den Parkplatz zum bezahlten Sex mit Lkw-Fahrern gebracht wurde, hatte die darauf angegebene Handynummer gewählt. Beide tauschten zunächst intime Bilder, wobei das Kind sein Alter mit 14 Jahren angab. Dann lud der Mann das Mädchen zu sich ein. Der Stiefvater brachte es dorthin und schaute beim Missbrauch zu, wie beide Männer in ihren Prozessen eingeräumt haben.

Auch der Stiefvater ging in Revision

Die Verteidigerin des 50-Jährigen hatte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro für die Verbreitung pornografischer Schriften gefordert und plädierte ansonsten auf Freispruch.

Der 49-Jährige, der sich den Missbrauch des Mädchens anschaute, hatte zuvor laut eigenem Geständnis das Kind seiner Lebensgefährtin selbst mehrfach missbraucht, seit es neun Jahre alt war. Er war in einem eigenen Prozess vom Landgericht Schweinfurt wegen schwerer Zwangsprostitution, schweren sexuellen Missbrauchs und wegen des Herstellens von kinderpornografischen Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Auch sein Verteidiger hat Revision eingelegt.

Die Mutter steht ab dem 29. Juni vor Gericht

Ab dem 29. Juni muss sich auch die Mutter des Kindes vor dem Landgericht Schweinfurt verantworten. Laut Anklage war sie teilweise dabei, als ihr Lebensgefährte ihre Tochter missbrauchte. Doch außer missbilligenden Worten soll sie nichts unternommen haben, um den Mann am Missbrauch zu hindern. Der soll sie mit der Drohung, sich von ihr zu trennen, gefügig gemacht haben. In einem Fall verließ sie das Wohnzimmer unter Protest, während ihr Freund das Kind missbrauchte.

Auch in diesem Prozess dürfte die Beweisaufnahme mit Rücksicht auf das junge Opfer weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Das Kind war in einer therapeutischen Einrichtung untergebracht. Sein Vater hatte zuletzt als Nebenkläger für seine Tochter am Prozess gegen den 50-Jährigen teilgenommen.

 
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  • R. F.
    Georg Thiel sitzt seit mehr als 100 Tagen in Haft wegen nicht gezahlter GEZ Gebühren. Findet den Fehler...
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  • S. K.
    meines Wissens nur Erzwingungshaft weil er die Vermögensauskunft (warum auch immer) nicht abgeben will.
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  • G. P.
    Ich dachte es wurden härtere Gesetze für solche unmenschlichen Straftaten beschlossen. Aber anscheinend werden Sie nicht angewendet. Lebenslang einsperren.
    Das Mädchen hat auch Lebenslang mit der Tat zu leben.
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  • G. K.
    Unfassbare Abgründe …

    Und wieder habe ich keine Ahnung, was mich mehr schockiert: Das, was diese Typen dem Kind angetan haben – oder Ihre Frechheit, nach einem so milden Urteil trotzdem nur an sich und die Höhe ihrer Strafe zu denken …

    Und wie will man eigentlich verhindern, dass sich so etwas nach ihrer Entlassung wiederholt? Mit einer Gefängnisstrafe alleine ist es wohl nicht getan, denke ich …
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  • C. P.
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  • U. L.
    Bei aller berechtigten Wut und Entsetzen über die Taten: Wir müssen im Interesse eines integren und funktionierenden Rechtsstaats hinnehmen, dass die Angeklagten bestehende Rechtsmittel ausschöpfen. Und es widerspricht dem Anspruch, welcher vom Grundgesetz an uns alle erhoben wird, dass solche Personen - bei aller Verabscheuungswürdigkeit ihres Handelns - als Tiere bezeichnet werden. Den betreffenden Foristen wird folgende Lektüre empfohlen:

    "Die Würde des Menschen ist antastbar" von Ferdinand von Schirach.

    Die Strafrichter am BGH werden die Taten zu "würdigen" wissen.
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  • R. R.
    Gleich die verdoppelt Strafe geben für diese Tiere .
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  • K. S.
    Lebenslang. Die Täter sind sich ihrer schuld nicht bewusst. Eine Gefahr ! Einfach nur unglaublich
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  • H. H.
    Revision? OK!

    Sperrt sie lebenslänglich ein - alle beide...
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  • S. K.
    ich Ergebnis bin ich größtenteils bei Ihnen. DieTäter sind jedoch keine Tiere, sondern immer noch Menschen...
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  • R. B.
    Das sind Tiere in Menschengestalt.
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  • H. H.
    Sorry - @ Albatros & oswin.ratzeburger -

    das wäre mMn den Tieren Unrecht getan, deswegen plädiere ich für den Begriff "Unmenschen"...
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  • R. B.
    @grayjohn, stimme Ihnen uneingeschränkt zu.
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  • R. B.
    "Im Namen des Volkes", in meinem Namen sind diese Urteile sicherlich nicht ergangen. Diese Tiere gehören für immer weggesperrt. Das Urteil gegen den Lkw-Fahrer ist ein Schlag ins Gesicht aller missbrauchten Kinder und Frauen in diesem Land. Jeder Steuerhinterzieher wird härter bestraft. Aber machen wir weiter so mit dem in Deutschland gepfegten Täterschutz. Man kann gar nicht so viel essen ...........
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