
Der Missbrauch einer Elfjährigen durch den Freund der Mutter und einen anderen Mann beschäftigt weiter die Schweinfurter Justiz. Auch der 50-Jährige, dem der Stiefvater das Kind zum sexuellen Missbrauch gebracht hatte, ging jetzt gegen das Urteil vom vergangenen Freitag in Revision. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts auf Nachfrage.
Dabei war der Mann noch viel gnädiger davongekommen, als die Anklage ursprünglich vermuten ließ: Er war nicht wegen schweren Missbrauchs eines Kindes (bis zu 15 Jahre Haft) verurteilt worden. Das Gericht verurteilte ihn wegen Missbrauchs einer Jugendlichen zu knapp drei Jahren Haft. Der Grund: Ihm war nicht beweisbar, dass er das wahre Alter des Kindes (elf statt 14 Jahre) kannte, dass er sich zwei Nächte hintereinander zum Missbrauch bringen ließ.
Der Mann aus dem Landkreis Schweinfurt hatte mit einem Zettel am Klohäuschen eines Autobahn-Parkplatzes nach Sexpartnerinnen gesucht. Das Mädchen, das von seinem Stiefvater auf den Parkplatz zum bezahlten Sex mit Lkw-Fahrern gebracht wurde, hatte die darauf angegebene Handynummer gewählt. Beide tauschten zunächst intime Bilder, wobei das Kind sein Alter mit 14 Jahren angab. Dann lud der Mann das Mädchen zu sich ein. Der Stiefvater brachte es dorthin und schaute beim Missbrauch zu, wie beide Männer in ihren Prozessen eingeräumt haben.
Auch der Stiefvater ging in Revision
Die Verteidigerin des 50-Jährigen hatte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro für die Verbreitung pornografischer Schriften gefordert und plädierte ansonsten auf Freispruch.
Der 49-Jährige, der sich den Missbrauch des Mädchens anschaute, hatte zuvor laut eigenem Geständnis das Kind seiner Lebensgefährtin selbst mehrfach missbraucht, seit es neun Jahre alt war. Er war in einem eigenen Prozess vom Landgericht Schweinfurt wegen schwerer Zwangsprostitution, schweren sexuellen Missbrauchs und wegen des Herstellens von kinderpornografischen Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Auch sein Verteidiger hat Revision eingelegt.
Die Mutter steht ab dem 29. Juni vor Gericht
Ab dem 29. Juni muss sich auch die Mutter des Kindes vor dem Landgericht Schweinfurt verantworten. Laut Anklage war sie teilweise dabei, als ihr Lebensgefährte ihre Tochter missbrauchte. Doch außer missbilligenden Worten soll sie nichts unternommen haben, um den Mann am Missbrauch zu hindern. Der soll sie mit der Drohung, sich von ihr zu trennen, gefügig gemacht haben. In einem Fall verließ sie das Wohnzimmer unter Protest, während ihr Freund das Kind missbrauchte.
Auch in diesem Prozess dürfte die Beweisaufnahme mit Rücksicht auf das junge Opfer weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Das Kind war in einer therapeutischen Einrichtung untergebracht. Sein Vater hatte zuletzt als Nebenkläger für seine Tochter am Prozess gegen den 50-Jährigen teilgenommen.
Das Mädchen hat auch Lebenslang mit der Tat zu leben.
Und wieder habe ich keine Ahnung, was mich mehr schockiert: Das, was diese Typen dem Kind angetan haben – oder Ihre Frechheit, nach einem so milden Urteil trotzdem nur an sich und die Höhe ihrer Strafe zu denken …
Und wie will man eigentlich verhindern, dass sich so etwas nach ihrer Entlassung wiederholt? Mit einer Gefängnisstrafe alleine ist es wohl nicht getan, denke ich …
"Die Würde des Menschen ist antastbar" von Ferdinand von Schirach.
Die Strafrichter am BGH werden die Taten zu "würdigen" wissen.
Sperrt sie lebenslänglich ein - alle beide...
das wäre mMn den Tieren Unrecht getan, deswegen plädiere ich für den Begriff "Unmenschen"...