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Michelau/Bischwind
Meinung: Es bleibt ein fader Beigeschmack nach der Genehmigung der Brunnenschoppen in Michelau
Dass der Weinbauverein nun doch seine Veranstaltungen durchführen darf, ist erfreulich; weniger der ganze Wirbel im Vorfeld, meint unser Autor.
Es ist erfreulich, dass der Brunnenschoppen in Michelau weiterhin stattfinden darf. Ob dafür ein 'Machtwort' des Regierungspräsidenten Eugen Ehmann hinter den Kulissen nötig war, ist ungewiss. Jedenfalls besuchte er Michelau am 11. Juni und ließ sich über den damals noch ungeklärten Sachverhalt aufklären.
Foto: René Ruprecht (Archivbild) | Es ist erfreulich, dass der Brunnenschoppen in Michelau weiterhin stattfinden darf. Ob dafür ein "Machtwort" des Regierungspräsidenten Eugen Ehmann hinter den Kulissen nötig war, ist ungewiss.
Stefan Pfister
 |  aktualisiert: 30.06.2024 02:33 Uhr

Im Nachhinein stellt sich eine Frage: Warum waren die Genehmigungen des Brunnenschoppens in Michelau und des Kapellschoppens in Bischwind nicht gleich möglich? Die ganze Aufregung bei Verantwortlichen, Weinfreunden und in den Amtsstuben erscheint, zumindest aus jetziger Sicht, unnötig.

Nun gut, erstens gilt die alte Binsenweisheit: Später ist man immer schlauer. Und zweitens ist die Sache halt doch nicht so einfach, wie sie zunächst erscheint. Denn es geht um den Ausschank von Alkohol und um den Jugendschutz. Wenn jeder, der Bier, Wein oder Schnaps verkaufen möchte, ohne großartige Prüfung eine Genehmigung bekäme, dann wäre der Aufschrei wohl ebenfalls groß.

Soziales Miteinander ist ein besonderer Anlass

Allerdings liegt der Fall hier anders: Die Organisatoren haben ihre Feste öfters ausgerichtet, wurden also schon geprüft und als vertrauenswürdig eingestuft. Und es geht ihnen vorrangig um das soziale Miteinander im Ort– für heutige Zeiten sicher ein "besonderer Anlass", der vorgeschrieben ist. Wie gut, dass die Behörden dies nun auch so sehen.

Was auch kein Mensch mehr versteht: Dass ein Brunnenschoppen im April stattfinden durfte, danach aber nicht mehr. Gesetze haben zweifelsohne ihre Berechtigung, aber sie sind nicht in Stein gemeißelt. Und: Es gibt Spielräume bei der Auslegung von Paragrafen, das sagt selbst der Landrat.

Erfreulich ist im aktuellen Fall auch, dass die VG als Genehmigungsbehörde und das Landratsamt als Aufsichtsbehörde sich um eine Lösung bemüht haben. Vielleicht kann der Fall sogar als Musterbeispiel taugen.

Denn wer weiß, wie die Geschichte ausgegangen wäre, wenn die Organisatoren nicht so gekämpft hätten. Dass erst der öffentliche Wirbel und vermutlich ein Machtwort der Regierung ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis brachte, sorgt für einen etwas faden Beigeschmack.

 
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