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Schweinfurt
Maskenpflicht in Teilen Schweinfurts: Nachteile für Händler?
Haben Händler, deren Geschäfte in Straßen ohne Maskenpflicht stehen, Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen? Genau das befürchtet der Handelsverband. Was die Stadt dazu sagt.
Die Maskenpflicht, wie hier in der Schweinfurter Spitalstraße, bereitet manchen Händlern Sorge.
Foto: Stefan Pfister | Die Maskenpflicht, wie hier in der Schweinfurter Spitalstraße, bereitet manchen Händlern Sorge.
Nicolas Bettinger, Volontär, Mediengruppe Main-Post
Nicolas Bettinger
 |  aktualisiert: 11.02.2024 03:53 Uhr

Seit kurzem gilt in einigen Bereichen der Schweinfurter Innenstadt Maskenpflicht. Laut der neuen Allgemeinverfügung, die bis zum 20. Dezember Bestand hat, muss in der Spitalstraße, Rückertstraße, Keßlergasse, Lange Zehntstraße sowie am Roßmarkt eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Doch genau das sorgt nun für Ärger. Denn Axel Schöll, Kreisvorsitzender des Handelsverbandes, fürchtet dadurch einen Eingriff in den Wettbewerb. Händler würden, je nach dem wo ihr Geschäft steht, somit ungleich behandelt werden.

"Beispielsweise ein Geschäft in der Schultesstraße, wo eben keine Maskenpflicht gilt, hat gegenüber einem Laden in der Keßlergasse einen klaren Wettbewerbsvorteil", erklärt Schöll. Das ohnehin eingeschränkte Shopping-Erlebnis würde dadurch erheblich gestört. "Die Leute gehen dann wahrscheinlich lieber da hin, wo sie nach dem Besuch gleich ohne Maske durchatmen können", so Schöll. Zudem könne er die Auswahl der mit Maskenpflicht belegten Stellen nicht gänzlich nachvollziehen. "Warum muss ich am Roßmarkt eine Maske tragen, am Jägersbrunnen oder in der Brückenstraße aber nicht?" Auch viele andere Stellen der Schweinfurter Innenstadt seien "stark frequentiert".

Schöll fordert: Maskenpflicht überall oder gar nicht

Schöll könne die Politik "überhaupt nicht mehr verstehen". Ihm fehle die Klarheit, die Nachvollziehbarkeit. Deshalb wünscht sich der Kreisvorsitzende eine einheitliche Lösung, unter der nicht einzelne mehr leiden müssten, als andere. "Entweder man lässt die Maskenpflicht weg oder man verhängt sie für die gesamte Stadt." Der jetzige "Flickenteppich" sorge für Verwirrung und kaum einer wüsste noch, wo er jetzt Maske tragen muss und wo nicht. In einer Zeit, in der den Geschäften mehr als ein Drittel der Einnahmen gegenüber dem Vorjahr wegbrechen, müsse die Stadt ohnehin für klarere Regeln sorgen.

Doch wie erklärt die Stadt Schweinfurt eigentlich die Auswahl der Straßen und Plätze, an denen eine Maskenpflicht gilt? "Es ist so, dass an diesen Orten einfach eine erhöhte Besucherfrequenz  ist beziehungsweise die Menschen eng zusammenkommen", sagt Pressesprecherin Kristina Dietz auf Nachfrage. Die derzeit gültige Regelung, Maskenpflicht in den Straßen in der Fußgängerzone, in denen es beidseits Geschäfte gibt, biete die erforderliche Klarheit und ermögliche damit auch eine höhere Akzeptanz.

Stadt sieht keine "Wettbewerbsverzerrung"

Eine Wettbewerbsverzerrung sehe die Stadtverwaltung dadurch nicht. "Wir beobachteten bereits vor der Ausweitung der Regelung, dass viele Menschen die Maske auch außerhalb der Keßlergasse trugen, obwohl es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht verpflichtend gewesen wäre", so Dietz.

Die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht unter anderem vor, dass nicht mehr nur im Inneren der Geschäfte, sondern auch außerhalb, in den Eingangs- und Wartebereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. "Würden wir das nun genau so umsetzen, würde das bedeuten, dass in der Fußgängerzone in Teilbereichen Maskenpflicht gilt und in Teilbereichen nicht", erklärt Dietz. Würde man die in der Verordnung nicht näher definierten Eingangs- und Wartebereiche pauschal mit einer Tiefe von drei Metern ansetzen, reduziere sich der "maskenfreie" Bereich der Fußgängerzone in der Breite um insgesamt sechs Meter. In dem dann verbleibenden Streifen in der Straßenmitte müsste keine Maske getragen werden, ansonsten aber schon.

"Wir beobachteten bereits vor der Ausweitung der Regelung, dass viele Menschen die Maske auch außerhalb der Keßlergasse trugen, obwohl es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht verpflichtend gewesen wäre."
Kristina Dietz, Pressesprecherin der Stadt Schweinfurt

"Es wäre dann zum einen gar nicht mehr richtig klar, wo überhaupt Maske getragen werden müsste und wo nicht. Zum anderen würden wir dadurch in Bereichen wieder eine künstlich produzierte Enge erzeugen, die genau zum Gegenteil dessen, was gewollt ist, nämlich zu mehr körperlicher Nähe der Passanten, führen würde", so Dietz. Darüber hinaus sei aus Sicht der Stadt ein stetiges Auf- und Absetzen der Maske weder für die Bürger, noch für die, die die Regelungen kontrollieren müssen, nachvollziehbar und umsetzbar.

Corona Werte im Raum Schweinfurt leicht gesunken

Verschärfte Regelungen wie die ausgeweitete Maskenpflicht sind auch deshalb erforderlich, da die Corona-Zahlen im Raum Schweinfurt nach wie vor hoch sind. Wie das das Robert Koch-Institut (RKI) am Mittwoch mitteilte, sind die Inzidenzwerte in Stadt und Landkreis Schweinfurt erneut leicht gesunken.

Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liegt demnach in der Stadt bei 138,5 (Vortag 142,3). Im Landkreis sank sie von 141,2 auf 131,7. Gegenüber dem Vortag kamen in der Stadt 15 Neuinfizierter hinzu, im Landkreis 23.

Laut dem Staatlichen Gesundheitsamt Schweinfurt müssen (Stand: Mittwoch) 36 Personen in Krankenhäusern behandelt werden, davon befinden sich sieben in intensivmedizinischer Behandlung. Zudem ist eine weitere Person im Zusammenhang mit einem positiven Coronabefund verstorben. Dabei handelt es sich um eine 91-jährige Frau (ohne Vorerkrankung) aus dem Landkreis. Die Zahl der Todesfälle liegt somit bei insgesamt 84 (Landkreis 53 / Stadt Schweinfurt 31).

 
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  • E. H.
    Natürlich gibt es eine Ungleichbehandlung; Aber andersherum: Ich betrete zum Beispiel keine Geschäfte, in denen Kunden ohne Masken unterwegs (oder auch nur willkommen) sind.
    Aber fällt das nicht unter "unternehmerisches Risiko"?
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  • W. S.
    Der aufmerksame Bürger weiß schon, wo man Maske tragen muss und wo nicht. Es gibt hier auch eine klare Beschilderung. Aber z. Zt. ist ja Jammern auf allen Ebenen angesagt. Man sollte die Anordnungen akzeptieren, wie sie sind. Es könnte ja auch noch zum kompletten Lockdown kommen, wie wir ihn am Anfang des Jahres schon hatten.
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    Für Erkrankte seit März 2020 reißt der Geduldsfaden. Auf freiem Himmel werde ich mit meinem rechtskonformen Attest inkl. Grund+Diagnose NICHTS tun.
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    Was ein Glück, dass auf diesen Straßen kein irrer Ladenbesitzer vom Hausrecht gebraucht macht um erkrankte rauszuwerfen. Auf den genannten STraßenzügen gilt die Rechtsverordnung - und hier gibt es zum Glück ausnahmen. Die Kaufleute können von der Stadt was abschauen. VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT im alltäglichen Leben unterscheidet uns von Ländern wie China oder Arabien. Aber die Befürworter werden immer aggressiver.
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